Benutzer somkiat schrieb:
wer will den Europäischen Gerichtshof noch verstehen ? Netzneutralität .
Bei dem Gerichtsurteil ging es um einen anderen Fall, nicht um die Corona-App.
Wir können alle dankbar sein , dass in diesen schweren Stunden , Tagen , Monate und Jahre die Netzbetreiber und unser Staat so verantwortungsvoll gehandelt haben .
Trotzdem lag formal ein Verstoß gegen die Netzneutralität vor, allerdings einer, der meines Erachtens durch den bestehenden Notstand gerechtfertitgt war, deshalb kann durchaus sein, dass der EuGH im Fall Corona-App anders entschieden hätte als bei Stream-On.
Juser , löscht die App nicht . Der nächste Herbst und Winter , sie kommen und damit auch wieder die Viren . Behaltet die App , löscht sie nicht , schützt Euch mich Abstand und Masken , gemeinsam schaffen wir dadurch den Sommer und die immer wiederkehrende Pandemie .
Der Aufruf ist Unsinnig, denn sobald die Warn-Funktion abgeschaltet ist, ist die App für die Pandemiebekämpfung nutzlos, und falls die Warnfunktion wieder aktiviert wird, wird es zeitgleich auch die wieder zum Download geben.
Das einzige, das man mit der Deinstallation der App verliert, sind die digitalen Impfzertifikate, aber da sind letztlich die Eintragungen im Impfbuch entscheidend, und falls das Thema nochmal aktuell wird, wird man sich für die zurückliegenden Impfungen sicher auch wieder digitale Zertifikate ausstellen lassen können.