Ministerium: So wird Glasfaser gescheit gebaut
Handreichung des BMDV zum Glasfaserausbau
Bild: picture alliance/dpa
Der Glasfaserausbau deutscher Glasfaser-Netzbetreiber findet in aller Öffentlichkeit statt - allerorten wird gebuddelt und gebaut. Die Glasfaser-Netzbetreiber engagieren hierzu Subunternehmen und Baufirmen, die manchmal aus ganz Europa kommen. In der Regel geht man davon aus, dass die Bauunternehmen mit den deutschen Gegebenheiten und Vorschriften vorab vertraut gemacht wurden.
Wenn Bürger die Glasfaserfirmen dann allerdings vor Ort (oft auch im eigenen Vorgarten) bei der Arbeit betrachten, werden immer wieder auch Ungenauigkeiten, Schlampereien und ein nicht fachmännischer Umgang mit dem Material sichtbar. Selbst einem Laien tut es mitunter innerlich weh, wenn er sieht, wie Baumwurzeln einfach abgesägt werden, empfindliche Glasfaserstränge über Gebühr verbogen oder geknickt werden oder Gehwegplatten nach dem Wiederverlegen eine veritable Stolperfalle darstellen.
Bislang gab es dafür seit einigen Jahren vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine "Handreichung zur Qualitätssicherung". Diese wurde nun im Januar durch eine neue Handreichung Glasfasernetze - Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gigabitnetzen ersetzt, was erst Ende Februar durch das Gigabitbüro des Bundes einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht worden ist.
Ratgeber zu Material und Bauausführung
Die Handreichung ersetzt laut dem Ministerium allerdings weder die fachlich qualifizierte Beratung vor Ort noch die fachlich erforderlichen Qualifikationen zur Durchführung der Maßnahmen. Das 56-seitige Dokument definiert zunächst Zweck und Einordnung der empfohlenen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Generell gibt die Handreichung Empfehlungen für die Errichtung von passiven Netzinfrastrukturen, die sowohl kompatibel zu bestehenden als auch zu noch zu errichtenden Gigabitnetzen sind.
Handreichung des BMDV zum Glasfaserausbau
Bild: picture alliance/dpa
Im weiteren Verlauf geht es um technische Spezifikationen für Kabelschutzrohre, Mikrorohre und Mikrorohrverbände. Vieles in dem Ratgeber wird durch DIN-Normen untermauert oder übersichtlich in Tabellen und Schaubildern dargestellt - zum Beispiel die Farbkennzeichnung von Mikrorohren.
Nach der ersten Hälfte des Ratgebers, in dem überwiegend von den Anforderungen an Materialien die Rede war, geht es dann um Qualitätsanforderungen an die Bauausführung und Erdlegung von Kabelschutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden. Hier verweist der Ratgeber auch explizit auf die DIN 18220 "Trench-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze", die den sicheren Einsatz von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren beschreibt. Durch § 126 TKG sei sie "als anerkannte Regel der Technik einheitlich anzuwenden".
Der Ratgeber spricht zum Beispiel nach Abschluss der Grabungs- oder Fräsarbeiten davon, dass zur Vermeidung späterer Setzungen und Absenkungen der verfüllten Gräben und Gruben der im Rahmen der Wiederherstellung verfüllte Boden fachgerecht verdichtet sein müsse. Der unmittelbar nach dem Entfernen der Oberfläche vorgefundene Verdichtungsgrad müsse nach Beendigung der Arbeiten nachweislich im Rahmen der Eigenüberwachung wieder erreicht werden. Kabelschutzrohre, Mikrorohre und Mikrorohrverbände dürften generell keinesfalls punktförmigen Belastungen ausgesetzt werden, da dies in einem Zeitraum von bis zu ca. 1000 Stunden nach dem Beginn der Einwirkung zu Verformungen führen könne. Im Anhang liefert der Ratgeber schließlich eine Vorlage für ein Einblasprotokoll.
Diverse Glasfaser-Verbände wollten bei der BNetzA durch einen Antrag die freie Routerwahl bei Glasfaser-Anschlüssen abschaffen. Nun überrascht die Telekom: Sie hält davon gar nichts und nennt sogar technische Gründe dafür.