Zero Rating

Urteil: Vodafone Pass verstößt gegen europäisches Recht

Voda­fone hat ein Urteil gegen sein Zero-Rating-Angebot "Voda­fone Pass" akzep­tiert. Der vzbv zeigt sich zufrieden.
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EuGH gegen Vodafone Pass EuGH gegen Vodafone Pass
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Die Deut­sche Telekom und Voda­fone bieten mit StreamOn und dem Voda­fone Pass Optionen an, mit denen Kunden bestimmte Online-Dienste nutzen können, ohne dass dabei das anfal­lende Daten­volumen berechnet wird. Kunden in Tarifen ohne echte Daten-Flat­rate loben die Optionen, weil sie dabei helfen, Surf­volumen zu sparen. Verbrau­cher­schützer mahnen, dass das von Telekom und Voda­fone ange­wen­dete Zero Rating einen Verstoß gegen die Netz­neu­tra­lität darstellt.

EuGH gegen Vodafone Pass EuGH gegen Vodafone Pass
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Jetzt hat der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) in einem von der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) ange­strengten Verfahren gegen die Voda­fone GmbH ein Urteil gefällt. Dabei geht es um die bislang beim Voda­fone Pass übliche Rege­lung, dass das Zero Rating nicht mittels Tethe­ring auf einem anderem Gerät genutzt werden darf. Statt­dessen waren die Kunden auf das Smart­phone oder Tablet fest­gelegt, in dem sich die SIM-Karte von Voda­fone befindet.

Der vzbv sah in dieser Einschrän­kung einen Verstoß gegen die Endge­räte­frei­heit, die in Artikel 3 Absatz 1 TSM-VO gere­gelt ist. Die Verbrau­cher­schützer klagten zunächst vor dem Land­gericht Düssel­dorf. Der EuGH hatte schon im September 2021 nach Vorlage durch das Beru­fungs­gericht - dem Ober­lan­des­gericht Düssel­dorf - entschieden, dass die Ausge­stal­tung der Zero Rating Option von Voda­fone grund­sätz­lich gegen Artikel 3 Absatz 1 TSM-VO verstößt.

vzbv: "Gesamten Daten­ver­kehr gleich behan­deln"

"Anbieter von Inter­net­zugangs­diensten müssen den gesamten Daten­ver­kehr ohne Einschrän­kungen und Diskri­minie­rungen gleich behan­deln", so die Verbrau­cher­schützer in einer Pres­seer­klä­rung. vzbv-Vorstand Klaus Müller kommen­tiert ferner: "Das EuGH-Urteil gegen den Voda­fone Pass setzt ein Zeichen für Netz­neu­tra­lität und ist ein Sieg für den Verbrau­cher­schutz. Der EuGH bestä­tigt die Posi­tion des vzbv, dass ausge­wählte Produkte, die ein bestimmtes Konsum­ver­halten privi­legieren, den Inter­net­ver­kehr einschränken und diskri­minieren."

In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Voda­fone Pass nach Ansicht der Verbrau­cher­schützer "nichts mit einem freien Internet für alle" zu tun. Der vzbv will nun beob­achten, wie die vom Urteil betrof­fenen Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter die Gerichts­ent­schei­dungen umsetzen. Voda­fone habe nach der Entschei­dung des EuGH den Unter­las­sungs­anspruch des vzbv aner­kannt.

In einem Aner­kennt­nis­urteil des Ober­lan­des­gerichts Düssel­dorf vom 10. Januar 2022 (I-20 U 59/19) wurde Voda­fone zur Unter­las­sung der einschrän­kenden Tethe­ring-Klausel verur­teilt. Das Klage­ver­fahren sei nun abge­schlossen, so der vzbv. Unter der Über­schrift "Hotspot-Nutzung" heißt es auf der Voda­fone-Webseite zumin­dest derzeit noch wört­lich: "Du kannst den Voda­fone Pass über Hotspot nicht mit anderen Geräten teilen."

In einer weiteren Meldung lesen Sie, wie eine neue iPhone-Funk­tion dafür sorgen kann, dass der Voda­fone Pass und auch StreamOn nicht mehr ordnungs­gemäß funk­tio­nieren.

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