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Wenn das nicht mal genau das Gegenteil bewirkt


24.02.2022 10:30 - Gestartet von DrMilhouse
Bleibt abzuwarten, ob das nicht genau das Gegenteil bewirken wird. Denn nun habe ich ja die Freiheit für einen bestimmten Betrag mich unbegrenzt und frei im gewählten Bereich des Internets zu bewegen. Vodafone hat lediglich vorgegeben, dass ich das nur mit dem gewählten Endgerät darf.

Wenn das nun illegal sein soll, dann wäre es ja für Vodafone ja das einfachste diese Option einfach nicht mehr anzubieten. Was dann bedeuten würde, ich kann mich weiter frei im Netz bewegen, aber gar nicht mehr unbegrenzt, sondern dann wieder nur im Rahmen das Volumens und wenn das aufgebracht ist, muss ich mir eine neue, kurze Freiheit teuer erkaufen.

Netzneutralität hin oder her, sehe ich hier ein an den Haaren herbei gezogenes Problem. Jeder Kunde hatte ja das Recht in seinem Grundtarif jedes Gerät zu benutzen. Nun wurde eine Zusatzoption angeboten, die es noch besser gemacht hat und die wird weggeklagt.

Das erinnert mich eher an einen Vergleich mit einem Restaurant. Jeder kann dort von der Karte bestellen, was er möchte und bekommt dann eine bestimmte Menge Essen und Trinken für sein Geld. Nun bietet das Restauarant zusätzlich Optionen an, wo man für einen zusätzlichen Betrag von seinem gewählten Essen unbegrenzt Nachschlag bekommen kann. Und dafür wird es dann verklagt, weil man nicht sein eigenes Besteck mitbringen darf oder eben nur auf eine Menü festgelegt ist oder eben die Getränke nicht in der Flatrate mit drin sind...

Haftet der Verband nun eigentlich dafür, wenn mir nun höhere Kosten entstehen, dadurch, dass die Tarife abgeschafft werden?