Einschätzung

BNetzA sieht "positive Auswirkung" durch neue Handy-Tarife

Nach dem Verbot von StreamOn und Voda­fone Pass und der Vorstel­lung neuer Tarife durch Voda­fone und die Telekom sieht die BNetzA "posi­tive Auswir­kungen". Wie sie zu der Einschät­zung kommt, erläu­tert sie nicht.
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Klaus Müller von der BNetzA zu den neuen Tarifen von Vodafone und der Telekom Klaus Müller von der BNetzA zu den neuen Tarifen von Vodafone und der Telekom
picture alliance/dpa
Unser Edito­rial zur Frage, ob die neuen Mobil­funk-Tarife von Voda­fone und der Telekom wirk­lich ein adäquater Ersatz für die verbo­tenen Zero-Rating-Optionen StreamOn und Voda­fone Pass sind, hat viel Wirbel ausge­löst. Nicht erst seit dem EuGH-Urteil vom September 2021 ist das Thema auf der euro­päi­schen Bühne ange­langt - es geht nach wie vor um die Frage der Einhal­tung der Netz­neu­tra­lität.

Nach der Vorstel­lung der neuen Tarife von Voda­fone und der Telekom hat sich die BNetzA nun erst­mals zu diesen geäu­ßert - mit einer frag­wür­digen Stel­lung­nahme.

BEREC konkre­tisiert Leit­linien zur Netz­neu­tra­lität

Klaus Müller von der BNetzA zu den neuen Tarifen von Vodafone und der Telekom Klaus Müller von der BNetzA zu den neuen Tarifen von Vodafone und der Telekom
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Nach der Erfah­rung mit den beiden deut­schen Zero-Rating-Optionen teilt die BNetzA mit, das Gremium der euro­päi­schen Regu­lie­rungs­behörden BEREC habe neue "Guide­lines on the Imple­men­tation of the Open Internet Regu­lation" veröf­fent­licht.

Vor dem Hinter­grund der Urteile des Euro­päi­schen Gerichts­hofs zu den bishe­rigen Strea­ming-Optionen habe BEREC inzwi­schen die entspre­chenden Passagen in den Leit­linien über­arbeitet. Die Leit­linien sollen den natio­nalen Regu­lie­rungs­behörden bei der Durch­set­zung der Netz­neu­tra­litäts-Verord­nung eine Ausle­gungs­hilfe bieten und zu einer einheit­lichen Anwen­dung der Verord­nung beitragen. Die natio­nalen Regu­lie­rungs­behörden müssen den Leit­linien weitest­gehend Rech­nung tragen. Nach einer öffent­lichen Konsul­tation, in der alle inter­essierten Betei­ligten Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme hatten, seien nun die finalen Leit­linien verab­schiedet worden.

"BEREC sichert mit den aktua­lisierten Leit­linien das offene Internet. Die Leit­linien werden auch weiter zur Siche­rung der Netz­neu­tra­lität durch die Bundes­netz­agentur beitragen", sagte Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, dazu.

BNetzA sieht durch neue Tarife "posi­tive Auswir­kung"

Zur Umset­zung des EuGH-Urteils hatte die Bundes­netz­agentur die auf dem deut­schen Markt befind­lichen Zero Rating-Optionen am 28. April mit Über­gangs­fristen unter­sagt.

Nach den Unter­sagungs­ver­fügungen hat zuerst Voda­fone Anfang Mai ein neues Mobil­funk-Port­folio auf den Markt gebracht, die Telekom hat Anfang Juni nach­gezogen. Beide Provider würden ihren Kunden nun Tarife "mit höheren Daten­volu­mina" anbieten, behauptet die BNetzA. Dies bestä­tige die Einschät­zung der Bundes­netz­agentur, "dass die Einstel­lung der Zero Rating-Optionen insge­samt eine posi­tive Auswir­kung auf den deut­schen Mobil­funk­markt hat". Auch die "übrigen Mobil­funk­anbieter", die kein Zero Rating ange­boten hatten, könnten nun "wieder entspre­chend konkur­renz­fähige Ange­bote unter­breiten", so Präsi­dent Müller.

Wie die Bundes­netz­agentur und deren Präsi­dent Klaus Müller, der zuvor Geschäfts­führer und Reprä­sen­tant des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands (vzbv) war, ange­sichts der vorge­stellten Tarife zu dieser Einschät­zung kommen, teilte die Behörde aller­dings nicht mit. Wir werden darauf in unserem Edito­rial am kommenden Sonntag noch genauer eingehen.

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