Prepaid-Registrierung für Verbrechensbekämpfung rechtens
In der Kritik: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung an Bahnhöfen
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Der Europäische Gerichtshof hat bekräftigt, dass
das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten auch dann gegen
EU-Recht verstößt, wenn es dem Kampf gegen schwere Straftaten wie
Mord dient. Die Richter in Luxemburg entschieden heute, dass
nationale Regeln rechtswidrig seien, die "präventiv eine allgemeine
und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und
Standortdaten, die elektronische Kommunikationen betreffen, zum Zweck
der Bekämpfung schwerer Straftaten vorsehen" (Rechtssache C-140/20).
Dabei stellten sie auch klar, dass besonders schwere Kriminalität nicht einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gleichgestellt werden könne. Nach einem früheren EuGH-Urteil gelten bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit nämlich Ausnahmen vom Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Dann hält der EuGH eine zeitlich begrenzte, begründete Datenspeicherung für zulässig.
Jahrelanger Streit in Deutschland
In der Kritik: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung an Bahnhöfen
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Hintergrund des EuGH-Urteils ist ein Fall aus Irland. Aber auch in
Deutschland sorgt die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren für Streit
zwischen Bürgerrechtlern und Sicherheitspolitikern. Eine deutsche
Regelung zur Vorratsdatenspeicherung liegt wegen eines anhaltenden
Rechtsstreits seit 2017 auf Eis. Einen Termin für das EuGH-Urteil in
diesem Fall gibt es einem EuGH-Sprecher zufolge noch nicht.
Die Ampel-Koalition will anstelle der Vorratsdatenspeicherung auf das sogenannte "Quick-Freeze"-Verfahren setzen. Dabei werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Der EuGH bekräftigte nun unter anderem, dass er ein solches Verfahren zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für rechtens hält.
Ebenso sei die gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nach geografischen Kriterien rechtmäßig. Dies könne etwa die durchschnittliche Kriminalitätsrate in einem Gebiet sein. Dabei müsse es nicht einmal Anhaltspunkte für die Vorbereitung oder die Begehung schwerer Straftaten in dem Gebiet geben. Auch könne es die Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf stark besuchte Orte wie Flughäfen oder Bahnhöfe geben. Der EuGH erklärte es zudem für rechtens, dass nationale Gesetze dazu verpflichten, die Identität des Käufers einer Prepaid-SIM-Karte zu speichern.
Verein Digitalcourage zum heutigen Urteil
Der Verein Digitalcourage e.V. hat ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beim heutigen EuGH-Urteil blickt der Verein kritisch auf die Ausnahmen, die der EuGH offen lässt.
Vorratsdatenspeicherung vermeintlich gezielt an bestimmten Orten, z.B. anhand der durchschnittlichen Kriminalitätsrate oder an Bahnhöfen und Flughäfen zu ermöglichen, riskiere eine Legalisierung der grundrechtswidrigen Massenüberwachung von weiten Teilen der Bevölkerung.
Digitalcourage erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung kippt und dabei auch derartigen Ausnahmeregelungen eine unmissverständliche Absage erteilt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Prepaid-SIM-Karte zu aktivieren und freizuschalten. Die gängigsten Verfahren sind per Postident, im Shop oder mit Video-Ident.