BNetzA setzt Vorratsdatenspeicherung aus
Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt
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Ab Samstag hätten eigentlich alle Verkehrsdaten von Telefon- und Internetprovidern gespeichert werden müssen. An diesem Tag wäre die umstrittene Vorratsdatenspeicherung
in Kraft getreten. Doch nun kommt es anders. Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
im Falle des Providers Spacenet
hat die Bundesnetzagentur die Umsetzung ausgesetzt. Das bestätigte ein Sprecher gegenüber
teltarif.de.
In dem Beschluss des OVG wurde in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Internetzugangsdiensteanbieter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verpflichtet sei, die Telekommunikationsverkehrsdaten zu speichern (Az. 13 B 238/17). "Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab", heißt es in Behörden-Deutsch auf der Webseite der BNetzA. In der Folge würden bis dahin auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet", so die BNetzA. Die BNetzA hatte im Vorfeld bereits Freifunk von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen.
Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt
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"Wir machen das, auch um weitere Eilverfahren überflüssig zu machen", sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber unserer Redaktion. Aus Branchenkreisen
war zuletzt bereits zu hören, dass auch andere Provider noch den Schritt der Eilverfahren gehen wollten, um die Speicherung
der Verkehrsdaten ihrer Kunden zu verhindern. Die Deutsche Telekom hatte bereits Anfang Juni eine Klage eingereicht.