Reaktion

BNetzA setzt Vorratsdatenspeicherung aus

Die Vorrats­daten­speicherung tritt vorerst nicht in Kraft. Die BNetzA hat die Umsetzung zum 1. Juli ausgesetzt.
Von Thorsten Neuhetzki

Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt
Foto: dpa
Ab Samstag hätten eigentlich alle Verkehrsdaten von Telefon- und Internetprovidern gespeichert werden müssen. An diesem Tag wäre die umstrittene Vorrats­daten­speicherung in Kraft getreten. Doch nun kommt es anders. Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Falle des Providers Spacenet hat die Bundesnetzagentur die Umsetzung ausgesetzt. Das bestätigte ein Sprecher gegenüber teltarif.de.

In dem Beschluss des OVG wurde in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Internet­zugangsdienste­anbieter bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verpflichtet sei, die Tele­kommunikations­verkehrsdaten zu speichern (Az. 13 B 238/17). "Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab", heißt es in Behörden-Deutsch auf der Webseite der BNetzA. In der Folge würden bis dahin auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet", so die BNetzA. Die BNetzA hatte im Vorfeld bereits Freifunk von der Vorrats­daten­speicherung ausgenommen.

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"Wir machen das, auch um weitere Eilverfahren überflüssig zu machen", sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber unserer Redaktion. Aus Branchenkreisen war zuletzt bereits zu hören, dass auch andere Provider noch den Schritt der Eilverfahren gehen wollten, um die Speicherung der Verkehrsdaten ihrer Kunden zu verhindern. Die Deutsche Telekom hatte bereits Anfang Juni eine Klage eingereicht.

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