Bundesverfassungsgericht: BND-Gesetz verfassungswidrig
Grundsatzentscheidung zur Arbeit des BND aus Karlsruhe
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Die anlasslose Massenüberwachung des
Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen
Ausgestaltung gegen Grundrechte.
Das Bundesverfassungsgericht gab heute einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. (Az. 1 BvR 2835/17)
Derzeitige Regelung verfassungswidrig
Grundsatzentscheidung zur Arbeit des BND aus Karlsruhe
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Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen
verfassungswidrig, sagte der künftige Gerichtspräsident Stephan
Harbarth bei der Verkündung. Es sei aber möglich, das Gesetz
verfassungskonform auszugestalten. In ihrem Urteil halten die Richter
zum ersten Mal fest, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis
und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss.
Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen.
Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.
Viele Schlupflöcher im Gesetz
Seit Anfang 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage. Menschen- und Bürgerrechtler halten diese aber für völlig unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden.
Die klagenden Journalisten befürchten, wegen ihrer Arbeit ins Netz der weltweiten BND-Überwachung zu geraten. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen außerdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere Medienorganisationen.
Schutz journalistischer Kommunikation gefordert
Reporter ohne Grenzen e.V. schrieb in einer ersten Stellungnahme zu dieser Entscheidung, das Urteil setzte damit "neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse". Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, kommentiert: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Pressefreiheit wieder einmal unterstrichen. Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt."
Die umfassende Überwachung durch Nachrichtendienste könne die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren können. Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts sei das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren. "Die Bundesregierung bekommt mit dem Urteil die Quittung für ihre jahrelange Weigerung, die digitale Massenüberwachung einzuhegen", sagt Mihr weiter. "Wir fordern, dass bei der nun fälligen Reform der Schutz journalistischer Kommunikation im BND-Gesetz verankert wird."