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Warner siegt im Streaming-Rechtsstreit

Ohios Gene­ral­staats­anwalt wirft dem Manage­ment von Warner Bros. Disco­very vor, Inves­toren im Fusi­ons­ver­fahren zwischen WarnerMedia und Disco­very getäuscht zu haben. Das Verfahren konnte Warner nun für sich entscheiden.
Von Björn König

Warner-CEO David Zaslav konnte sich vor Gericht durchsetzen Warner-CEO David Zaslav konnte sich vor Gericht durchsetzen
Foto: Chris Pizzello/Invision/AP
Der Zusam­men­schluss von WarnerMedia und Disco­very im Jahr 2022 rief Ohios Gene­ral­staats­anwalt Dave Yost auf den Plan. Yost warf dem Manage­ment um Konzern­chef David Zaslav vor, Inves­toren getäuscht und insbe­son­dere Strea­ming-Kunden­zahlen über­zogen positiv darge­stellt zu haben. Ziel sei gewesen, Anleger vom geplanten Merger zu über­zeugen. US-Bezirks­rich­terin Valerie Caproni hat die Klage der Gene­ral­staats­anwalt­schaft nun vor einem Gericht in Manhattan abge­schmet­tert.

"Akku­rate Erklä­rung"

Warner-CEO David Zaslav konnte sich vor Gericht durchsetzen Warner-CEO David Zaslav konnte sich vor Gericht durchsetzen
Foto: Chris Pizzello/Invision/AP
Caproni stellte im Urteil fest, dass das im Fusi­ons­ver­fahren gegen­über Inves­toren vom Manage­ment vorge­legte Zahlen­werk akkurat war. Darüber hinaus seien die Beklagten - insbe­son­dere der aktu­elle Warner Bros. Disco­very-Konzern­chef David Zaslav - unter US-Akti­enrecht nicht verpflichtet, weitere Infor­mationen offen­zulegen. Auf Seite der Kläger stand unter anderem der Renten­fonds für öffent­lich Bediens­tete in Ohio.

Das für Warner Bros. Disco­very zunächst posi­tive Ergebnis hatte jedoch keine kurz­fris­tigen Auswir­kungen am Börsen­par­kett. Der Akti­enkurs von Warner Bros. Disco­very schloss am Montag mit einem Minus von 18 Cent bei 10,07 US-Dollar, entspre­chend 58 Prozent unter Handels­beginn am 11. April 2022. Der Medi­enkon­zern muss nach wie vor hohe Inves­titionen stemmen, wozu glei­cher­maßen der inter­natio­nale Roll-Out von "Max" gehört.

Fehlende Infor­mationen zu CNN+

Auch mit einer weiteren Beschwerde gegen Warner Bros. Disco­very konnten sich die Kläger nicht durch­setzen. Vorwurf war demnach, dass Inves­toren nicht über die kurz­fris­tige Einstel­lung des Nach­richten-Strea­mers CNN+ infor­miert wurden. CEO Zaslav hatte das Projekt bereits kurz nach Zusam­men­schluss zwischen WarnerMedia und Disco­very wieder beendet.

Aus Sicht des Gerichts habe Gene­ral­staats­anwalt Yost versäumt zu erklären, wie die geplante Einstel­lung von CNN+ dazu geführt habe, dass Aussagen über eine umfas­sen­dere Content-Stra­tegie von Warner Bros. Disco­very irre­füh­rend seien. Demzu­folge ging das Gericht davon aus, dass die fehlende Infor­mation nicht zu einer Schä­digung von Inves­toren geführt habe.

Auswir­kungen auf künf­tige Fusionen

Das Gerichts­urteil wirft die Frage auf, wie trans­parent Medi­enkon­zerne bei Zusam­men­schlüssen gegen­über Inves­toren sein müssen. Die Gefahr, dass es hier zu Inter­essen­kon­flikten zwischen Inves­toren und Medi­enkon­zernen kommt, ist durch den aktu­ellen Fall bei Warner Bros. Disco­very sicher­lich größer geworden. Ähnlich gela­gerte Fälle gab es auch schon in der Vergan­gen­heit, so ging zum Beispiel der Zusam­men­schluss von Viacom und CBS nach­träg­lich mit einem Vergleich zwischen dem Unter­nehmen und Inves­toren aus.

Und schon bald könnte der aus beiden Unter­nehmen geformte Medi­enriese Para­mount erneut Gegen­stand von Inves­toren­klagen werden, denn seit einiger Zeit geis­tern auch hier wieder Über­nah­mespe­kula­tionen durch die Presse. Dennoch bleiben die Chancen gering, dass Gerichte in ähnlich gela­gerten Fällen Zusam­men­schlüsse zwischen Medi­enkon­zernen wieder aufheben. Wie bishe­rige Erfah­rungen zeigen, versu­chen auch die betrof­fenen Unter­nehmen selbst dies um jeden Preis zu vermeiden.

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