EuGH: Neue Verordnung für Fingerabdrücke auf Perso nötig
EuGH-Entscheidung zum Fingerabdruck im Personalausweis
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Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert
werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei
trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische
Gericht heute in Luxemburg. Allerdings stütze sich die
Verordnung, die die Speicherung regele, auf eine falsche
Rechtsgrundlage. Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis
maximal zum 31. Dezember 2026 darf die Verordnung aber noch wirksam
sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue Verordnung mit der
richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.
Seit mehr als zwei Jahren ist in der Bundesrepublik jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Deutschland hat damit eine Verordnung der EU umgesetzt. Die Abdrücke werden laut Bundesinnenministerium nur auf dem Ausweis selber gespeichert, nicht aber in einer zentralen Datenbank.
Deutscher wollte Ausweis ohne Fingerabdrücke
EuGH-Entscheidung zum Fingerabdruck im Personalausweis
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Vor einem Wiesbadener Gericht beanstandete ein Deutscher, dass ihm
kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird. Das
Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Der sollte klären, ob die
Speicherung von zwei Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz
der personenbezogenen Daten verstößt.
Das verneinten die Richter nun am Donnerstag. Zwar würden die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz der personenbezogenen Daten eingeschränkt. Dies sei allerdings gerechtfertigt, weil damit die Herstellung von gefälschten Ausweisen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden könne. Außerdem ermögliche es EU-Bürgern, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU leichter auszuüben.
Nicht das korrekte Gesetzgebungsverfahren angewandt
Allerdings stütze sich die zugrunde liegende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage, teilten die Richter mit. Das habe zur Folge gehabt, dass nicht das korrekte Gesetzgebungsverfahren angewandt wurde. Es brauche unter anderem Einstimmigkeit unter den EU-Ländern. Daher erklärte das Gericht die Verordnung für ungültig.
Weil das aber "schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit" haben könnte, bleibt die Verordnung dem Urteil zufolge wirksam, bis eine neue Verordnung erlassen wurde. Dafür setzten die Richter eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. Über den konkreten Fall muss nun das Gericht in Wiesbaden entscheiden.
Den Führerschein, die Krankenkarte oder Zeugnisse sollen Menschen in der EU künftig in einer digitalen Brieftasche speichern können. Die digitale Identität soll etwa Online-Geschäfte erleichtern.