Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

EuGH: Neue Verordnung für Fingerabdrücke auf Perso nötig

Wer einen neuen Perso­nal­aus­weis bean­tragt, muss dafür auf dem Amt Finger­abdrücke abgeben. Der EuGH sieht darin kein Problem - gibt der EU aber trotzdem Haus­auf­gaben auf.
Von dpa /

EuGH-Entscheidung zum Fingerabdruck im Personalausweis EuGH-Entscheidung zum Fingerabdruck im Personalausweis
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Finger­abdrücke dürfen nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) auf Perso­nal­aus­weisen gespei­chert werden. Das Privat­leben und die perso­nen­bezo­genen Daten würden dabei trotzdem genü­gend geschützt, entschied das höchste euro­päi­sche Gericht heute in Luxem­burg. Aller­dings stütze sich die Verord­nung, die die Spei­che­rung regele, auf eine falsche Rechts­grund­lage. Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis maximal zum 31. Dezember 2026 darf die Verord­nung aber noch wirksam sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue Verord­nung mit der rich­tigen Rechts­grund­lage zu erlassen.

Seit mehr als zwei Jahren ist in der Bundes­repu­blik jeder verpflichtet, beim Bean­tragen eines neuen Perso­nal­aus­weises seine Finger­abdrücke im Einwoh­ner­mel­deamt abnehmen zu lassen. Deutsch­land hat damit eine Verord­nung der EU umge­setzt. Die Abdrücke werden laut Bundes­innen­minis­terium nur auf dem Ausweis selber gespei­chert, nicht aber in einer zentralen Daten­bank.

Deut­scher wollte Ausweis ohne Finger­abdrücke

EuGH-Entscheidung zum Fingerabdruck im Personalausweis EuGH-Entscheidung zum Fingerabdruck im Personalausweis
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Vor einem Wies­badener Gericht bean­stan­dete ein Deut­scher, dass ihm kein neuer Perso­nal­aus­weis ohne Finger­abdrücke ausge­stellt wird. Das Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Der sollte klären, ob die Spei­che­rung von zwei Finger­abdrü­cken gegen das Grund­recht auf Schutz der perso­nen­bezo­genen Daten verstößt.

Das verneinten die Richter nun am Donnerstag. Zwar würden die Grund­rechte auf Achtung des Privat­lebens und Schutz der perso­nen­bezo­genen Daten einge­schränkt. Dies sei aller­dings gerecht­fer­tigt, weil damit die Herstel­lung von gefälschten Ausweisen und Iden­titäts­dieb­stahl bekämpft werden könne. Außerdem ermög­liche es EU-Bürgern, ihr Recht auf Frei­zügig­keit in der EU leichter auszu­üben.

Nicht das korrekte Gesetz­gebungs­ver­fahren ange­wandt

Aller­dings stütze sich die zugrunde liegende Verord­nung auf die falsche Rechts­grund­lage, teilten die Richter mit. Das habe zur Folge gehabt, dass nicht das korrekte Gesetz­gebungs­ver­fahren ange­wandt wurde. Es brauche unter anderem Einstim­mig­keit unter den EU-Ländern. Daher erklärte das Gericht die Verord­nung für ungültig.

Weil das aber "schwer­wie­gende nega­tive Folgen für eine erheb­liche Zahl von Unions­bür­gern und für ihre Sicher­heit" haben könnte, bleibt die Verord­nung dem Urteil zufolge wirksam, bis eine neue Verord­nung erlassen wurde. Dafür setzten die Richter eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. Über den konkreten Fall muss nun das Gericht in Wies­baden entscheiden.

Den Führer­schein, die Kran­ken­karte oder Zeug­nisse sollen Menschen in der EU künftig in einer digi­talen Brief­tasche spei­chern können. Die digi­tale Iden­tität soll etwa Online-Geschäfte erleich­tern.

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