Urheberrecht

EuGH: Privatkopie-Abgabe für Cloud-Dienste?

Urhe­ber­rechts­abgaben werden schon auf Hard­ware erhoben, auch auf Cloud-Server. Aber muss sie dann für den Cloud-Dienst auf den Servern nochmal bezahlt werden? Der EugH hat entschieden.
Von dpa /

Urheberrechtsabgabe auf Server-Hardware und dann nochmal auf Strato-Cloud-Dienst Urheberrechtsabgabe auf Server-Hardware und dann nochmal auf Strato-Cloud-Dienst?
picture alliance / dpa
Anbieter von Cloud-Spei­cher­platz in der EU müssen nicht unbe­dingt eine Urhe­ber­rechts­abgabe für Privat­kopien auf ihren Servern bezahlen.

Der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) stellte in einer wich­tigen Entschei­dung heute zwar grund­sätz­lich fest, dass Privat­kopien bei Spei­cher­platz-Anbie­tern im Netz unter dieselbe Rege­lung fallen wie die Siche­rung auf Daten­trä­gern. Doch wie genau ein Rech­teinhaber dafür entschä­digt werde, liege im Ermessen einzelner Staaten.

Hohe Hürden für Abgabe auf Cloud-Dienste

Urheberrechtsabgabe auf Server-Hardware und dann nochmal auf Strato-Cloud-Dienst Urheberrechtsabgabe auf Server-Hardware und dann nochmal auf Strato-Cloud-Dienst?
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Mit der in Europa geltenden Abgabe für Privat­kopien sollen Rech­teinhaber pauschal entschä­digt werden. Sie wird auf alle mögli­chen Geräte fällig, mit denen Verbrau­cher Kopien von Inhalten erstellen können - von Smart­phones über Computer bis hin zu USB-Sticks. Bis zur EuGH-Entschei­dung war umstritten, ob auch Online-Spei­cher­dienste unter die Bezeich­nung "auf belie­bigen Trägern" fallen, für die die Rege­lung gilt.

Die obersten Richter betonten jedoch, dass den Ausgleich an die Rech­teinhaber grund­sätz­lich die Person zu zahlen habe, die die Kopie erstellt. Seien die Nutzer nicht zu iden­tifi­zieren, könnten Mitglieds­staaten eine Abgabe für Server einführen, die bei den Cloud-Compu­ting-Diensten einge­setzt werden. Zugleich sieht der EuGH aber Grenzen dafür, wie oft man dabei zur Kasse gebeten werden kann. Die Länder müssten sich verge­wis­sern, "dass die so gezahlte Abgabe, soweit im Rahmen dieses einheit­lichen Prozesses mehrere Geräte und Spei­cher­medien von ihr betroffen sind, nicht über den sich für die Rechts­inhaber erge­benden etwa­igen Schaden hinaus­geht".

In dem vorlie­genden Fall hatte die öster­rei­chi­sche Verwer­tungs­gesell­schaft Austro-Mechana vom deut­schen Cloud-Dienst Strato die Zahlung einer Privat­kopien-Abgabe gefor­dert. Strato lehnte dies ab - zum einen unter Verweis auf die Online-Spei­che­rung, zum anderen da bereits Urhe­ber­rechts­abgaben bezahlt worden seien: Von der Firma für ihre Server und von den öster­rei­chi­schen Nutzern für ihre Geräte.

Die Reali­sie­rung von Diensten, Spei­cher­platz, Apps und Rechen­leis­tung im Internet bezeichnet man als Cloud Compu­ting. Inzwi­schen werden auch Spiele ins Internet verlegt.

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