Themenspezial: Verbraucher & Service EuGH

EU-Roaming-Desaster: o2 hat 2017 alles falsch gemacht (Update)

Mit der Einfüh­rung des EU-Roamings 2017 wollte o2 Bestands­kunden nicht auto­ma­tisch auf das EU-Roaming umstellen, sondern nur nach Auffor­de­rung durch den Kunden. Das war falsch, urteilt nun der EuGH nach einer Klage.
Von mit Material von dpa

Urteil: o2 hat EU-Roaming nicht korrekt umgesetzt Urteil: o2 hat EU-Roaming nicht korrekt umgesetzt
Montage: teltarif.de
Nieder­lage für o2 im Streit über die Abschaf­fung von Roaming-Gebühren für deut­sche Kunden: Nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs hätte der Tele­fon­an­bieter 2017 auto­ma­tisch alle Kunden auf den neuen Tarif ohne Zusatz­kosten für Mobil­ge­spräche im EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbrau­cher mit bestimmten Tarif­mo­dellen. Dies entschieden die obersten EU-Richter heute in Luxem­burg (Rechts­sache C-539/19).

Die EU hatte die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 mit dem Slogan Roam like at home abge­schafft: Handy-Anrufe und Daten­nut­zung im EU-Ausland sollen demnach nicht mehr kosten als im eigenen EU-Land. o2, die in Deutsch­land vertre­tene Marke des spani­schen Anbie­ters Telefónica, hatte nach Darstel­lung des EuGH aber nur Kunden auto­ma­tisch umge­stellt, die zuvor schon einen regu­lierten Roaming-Tarif hatten. Andere Kunden waren aufge­for­dert, die Umstel­lung per SMS zu bean­tragen. Die Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band hält dies für unzu­lässig und zog vor das Land­ge­richt München I.

Urteil: o2 hat EU-Roaming nicht korrekt umgesetzt Urteil: o2 hat EU-Roaming nicht korrekt umgesetzt
Montage: teltarif.de
Die Münchner Richter schal­teten den EuGH ein, und der bestä­tigte nun klar, dass "die Roamin­g­an­bieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet waren, den unter anderem in Artikel 6a dieser Verord­nung vorge­se­henen regu­lierten Roaming­tarif auto­ma­tisch auf alle ihre Kunden anzu­wenden, und zwar unab­hängig davon, ob die Kunden zuvor einen regu­lierten Roaming­tarif oder einen anderen Tarif gewählt hatten (...)".

Update 13:20 Uhr: Erste Stel­lung­nahme von o2 dazu

In Reak­tion auf diesen Bericht sandte uns o2 folgende erste Stel­lung­nahme zu:

"Wir werden die heutige Entschei­dung des EuGH genau analy­sieren. Wir hatten seiner­zeit unseren Kunden mit alter­na­tiven Roaming­ta­rifen die Entschei­dung zum Wechsel in den neuen EU-Roaming­tarif über­lassen, weil ein solcher Wechsel nicht immer vorteil­haft für den Kunden ist. Diese Auffas­sung stützte u.a. auch die Bundes­re­gie­rung, die eine auto­ma­ti­sche Umstel­lung dieser Kunden in den neuen EU-Roaming­tarif ausdrück­lich als nicht verbrau­cher­freund­lich bewertet hatte. Die heutige Entschei­dung stellt ledig­lich einen prozes­sualen Zwischen­schritt zur Klärung recht­li­cher Vorfragen in dem noch laufenden zugrunde liegenden Verfahren vor dem Land­ge­richt München I dar. Wann mit einer Entschei­dung des Land­ge­richts zu rechnen ist, ist noch offen. Erst diese Entschei­dung wird dann Orien­tie­rung in dem Sach­ver­halt geben. Gegen ein solches Urteil des Land­ge­richts sind grund­sätz­lich weitere Rechts­mittel möglich. Unab­hängig von dem Verfahren haben unsere Kunden natür­lich jeder­zeit die Möglich­keit, inner­halb eines Tages kosten­frei in den regu­lierten EU-Roaming Tarif zu wech­seln. Über 90 Prozent unserer Kunden wurden seiner­zeit ohnehin auto­ma­tisch auf den EU-Tarif umge­stellt, da sie keinen Roaming-Sonder­tarif nutzten.“
Ende des Updates.

teltarif.de musste 2018 beispiels­weise einem o2-Kunden helfen, dem trotz EU-Roaming für eine Tsche­chien-Reise Roaming-Gebühren berechnet worden waren.

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