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Sensible Daten sollten auf dem Perso nicht sichtbar sein!


21.03.2024 14:57 - Gestartet von ServoAntonio
Um vor dem Identitätsdiebstahl geschützt zu sein, sollte auch was Fingerabdrücke und co. angeht nur elektronisch über einen Auslesechip wie bei einer Bankkarte oder einer Krankenkassenkarte auslesbar sein. Gerade wenn es um unsere Sicherheit geht.
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[1] Klaus_W antwortet auf ServoAntonio
22.03.2024 10:07
Benutzer ServoAntonio schrieb:
Um vor dem Identitätsdiebstahl geschützt zu sein, sollte auch was Fingerabdrücke und co. angeht nur elektronisch über einen Auslesechip wie bei einer Bankkarte oder einer Krankenkassenkarte auslesbar sein. Gerade wenn es um unsere Sicherheit geht.

Man kann dazu stehen wie man will. Tatsache ist, daß viele Behörden trotzdem noch eine Kopie des Ausweises fordern, wenn man einen elektronischen Antrag stellt. Die eID-Funktion im Personalausweis soll angeblich nicht ausreichend sein, denn man könne den Ausweis und die dazugehörige PIN ja finden, so die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein und gab somit einer Behörde in S-H Recht, die darauf bestand, daß zusätzlich der Ausweis kopiert werden müsse, wenn die Behörde darauf besteht. Zwar wird durch eine Kopie des Ausweises nicht die Identität geprüft, aber die Stelle ist in den Mitteln freigestellt was sie fordern darf so die Datenschutzbeauftragte

Leider ist aber mit jeder Kopie des Ausweisen wieder die Möglichkeit gegeben, daß eine Identität gestohlen werden könnte. Merkwürdig ist allerdings, daß es laut Gesetz mehrere Methoden gibt, sich elektronisch zu identifizieren und dann kommt der Datenschutz und meint, daß eine Behörde das ablehnen könnte.

Der elektronische Rechtsverkehr ist in diversen Gesetzen festgeschrieben. § 130a Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 46c Absatz 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG), § 65a Absatz 2 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG), § 55a Absatz 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und § 52a Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)

Ob nun die Fingerabdrücke die PIN gesetzten werden, darüber konnte man nichts finden. In der Gerichtssache, so kann letztendlich der Bürger doch gar nicht nachvollziehen, ob die Fingerabdrücke nur auf dem Ausweis gespeichert werden oder bei der Einrichtung oder beim Abgleich noch auf andere Geräte übertragen werden. Der Kläger sollte da noch einmal darauf hinweisen, daß ihm die Kontrolle der Fingerabdrücke bei der Abgabe entzogen wird.