Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschützer

Beschwerde: Schufa verstößt gegen Datenschutz-Verordnung

Daten­schutz-Akti­vist Max Schrems hat zweimal vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof wich­tige Daten­abkommen zwischen den USA und Europa gekippt. Nun knöpft sich sein Verein Noyb die deut­sche Schufa vor.
Von dpa /

Max Schrems von NOYB - Europäisches Zentrum für digitale Rechte Max Schrems von NOYB - Europäisches Zentrum für digitale Rechte
picture alliance/dpa/APA
Die euro­päi­sche Daten­schutz-Orga­nisa­tion Noyb hat recht­liche Schritte gegen die Wirt­schafts­aus­kunftei Schufa einge­leitet.

In einer Beschwerde beim für die Schufa zustän­digen Hessi­schen Daten­schutz­beauf­tragten erhebt der Verein, hinter dem der Akti­vist Max Schrems steht, den Vorwurf, dass das Unter­nehmen entgegen den Bestim­mungen der Euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) den Verbrau­chern bei der kosten­losen Selbst­aus­kunft bestimmte Daten vorent­halte. Diese Daten würden nur über eine kosten­pflich­tige "Boni­täts­aus­kunft" für knapp 30 Euro zur Verfü­gung gestellt, obwohl die Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher eigent­lich einen gesetz­lichen Anspruch auf eine voll­stän­dige Gratis­kopie hätten.

"Daten­kopie" der Schufa ist nicht voll­ständig

Max Schrems von NOYB - Europäisches Zentrum für digitale Rechte Max Schrems von NOYB - Europäisches Zentrum für digitale Rechte
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Bei der als "Daten­kopie" bezeich­neten DSGVO-Selbst­aus­kunft teilt die Schufa auf Anfrage einen "Basis­score" mit. Bei der kosten­pflich­tigen "Boni­täts­aus­kunft" werden dagegen insge­samt sechs verschie­dene "Bran­chens­cores" ausge­wiesen. Noyb erklärte, damit stelle die Schufa keine voll­stän­dige Daten­kopie bereit, wie sie im Artikel 15 der Verord­nung vorge­schrieben sei.

Die Daten­schutz-Akti­visten stören sich zudem daran, dass die Schufa sich für die Ausstel­lung der DSGVO-Selbst­aus­kunft deut­lich mehr Zeit nimmt als für die "Boni­täts­aus­kunft". Bei Test­bestel­lungen sei die bezahl­pflich­tige "Boni­täts­aus­kunft" nach fünf Tagen im Brief­kasten gewesen. Die kosten­lose Selbst­aus­kunft traf dagegen erst eine Woche später ein.

Leid­tra­gende der Geschäfts­prak­tiken sind nach Darstel­lung von Noyb vor allem Wohnungs­suchende. Die Schufa mache die kosten­lose Selbst­aus­kunft auch in Such­maschinen wie Google schwer auffindbar und werbe statt­dessen für ihr bezahl­pflich­tiges Produkt mit dem Verspre­chen eines "Vorteils am Wohnungs­markt". Einen trans­parenten Hinweis auf die kosten­lose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO suche man vergeb­lich.

Insbe­son­dere Miet­inter­essenten sind betroffen

Der Deut­sche Mieter­ver­bund verwies darauf, dass viele Miet­inter­essenten insbe­son­dere in großen und nach­gefragten Städten gera­dezu genö­tigt würden, umfas­sende Auskunft über sich zu erteilen. "Um die Bonität des Mieters über­prüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbst­aus­kunft und einer Miet­schul­den­frei­heits­beschei­nigung", sagte eine Spre­cherin. Auch wenn der Vermieter darauf keinen Anspruch habe, hätten Mieter oft keine andere Wahl, als die Unter­lagen vorzu­legen.

Zu den konkreten Vorwürfen von Noyb gegen die Schufa wollte der Mieter­bund nicht Stel­lung nehmen. Er verwies aber darauf, dass Vermieter nicht unbe­grenzt Auskünfte verlangen dürften. "Der Mieter ist nur verpflichtet, wahr­heits­gemäß auf solche Fragen zu antworten, die in direktem Zusam­men­hang mit dem Miet­ver­trag stehen." Erkun­dige sich der poten­zielle Vermieter nach dem Netto­ein­kommen, dem Arbeits­ver­hältnis oder der Zahl der zum Haus­halts­mit­glieder, sollte der Mieter die Fragen wahr­heits­gemäß beant­worten. Persön­liche Fragen beispiels­weise nach der Reli­gion, einer bestehenden Krank­heit, Vorlieben und Hobbys, einer Partei­mit­glied­schaft oder einer Schwan­ger­schaft müssten dagegen nicht wahr­heits­gemäß beant­wortet werden. Eine Stel­lung­nahme der Schufa lag zunächst nicht vor.

Die Schufa hat bei Verbrau­chern einen schlechten Ruf - und wenn sie falsche Daten über uns spei­chert, kann das böse Konse­quenzen haben. So reagieren Sie richtig bei einem falschen Schufa-Eintrag.

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