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Google News: Verlage wollen dabei bleiben und später kassieren

Verlage kritisieren Googles Lizenzbedingungen
Von dpa / Hans-Georg Kluge

Google gegen die Verlage geht in die nächste Runde. Google gegen die Verlage geht in die nächste Runde.
Bild: dpa
Auch nach der Einführung des Leistungs­schutz­rechtes für Presse­verlage am Donnerstag werden Inhalte der meisten Verlags­häuser in Deutschland auf Google News zu sehen sein. "Wir freuen uns sehr, dass hunderte deutsche Verlage ihr Ein­ver­ständnis bestätigt haben und weiterhin geschätzte Partner von Google News bleiben", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der dpa. Zu den Verlagen, die Google keine Nutzungs­erlaubnis gegeben haben, gehört die "Rhein-Zeitung" in Koblenz.

Einverständnis mit Einschränkungen

Google gegen die Verlage geht in die nächste Runde. Google gegen die Verlage geht in die nächste Runde.
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Nach Informationen der dpa haben viele Verlage ihr Ein­verständnis mit einer Zusatz­erklärung versehen. Darin machen sie deutlich, dass sie im Gegensatz zu Google nicht der Meinung sind, dass die Text­auszüge auf Google News unter die Ausnahme­bestimmungen des Leistungs­schutz­rechts fallen. Die Verlage halten auch die Option offen, künftig Geld für diese "Snippets" zu verlangen.

Zu den Verlagen, die weiterhin in Google News vertreten sein werden, gehört auch die Axel Springer AG, die sich für die Einführung eines Leistungs­schutz­rechts stark gemacht hatte. "Axel Springer wird das (Leistungsschutz-)Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an", sagte Verlagssprecher Hendrik Lange. Bis die dafür notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen seien, entstehe "aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo". In dieser Übergangsphase erteile man Google "ein Opt-in zur Nutzung der Inhalte in Form von Textauszügen, allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht."

Eigene Verwertungsgesellschaft könnte kommen

Der Bundes­verband Deutscher Zeitungs­verleger (BDZV) räumt in einem Rundschreiben an seine Mitglieder ein, dass "Inhalt und Reichweite des neuen Leistungsschutzrechts (...) gerichtlich noch nicht geklärt sind". Außerdem verweisen die Verlage darauf, dass sie möglicherweise ihre Rechte in eine Verwertungs­gesellschaft einbringen können, die dann ähnlich wie die Gema oder die VG Wort Lizenz­entgelte eintreiben würde. Noch steht aber nicht fest, ob die Branche tatsächlich die Gründung einer neuen Verwertungs­gesellschaft anstrebt oder vielleicht auch eine bestehende Organisation mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.

Die Chancen auf eine Einigung stehen nicht gut

Die Chancen, dass Google und die deutschen Verlage nach Ablauf des "Intermezzos" zu den Konditionen der Pressehäuser zusammenkommen, stehen nicht gut. Der US-Konzern hat stets deutlich gemacht, dass man für die Darstellung von Verlags­inhalten auf Google News nicht zahlen will, weil man den Verlagen mit der Verlinkung der Inhalte im Netz eigentlich einen Gefallen tue. Google verwies dabei auf ein Zitat des Bloggers und Journalisten Mario Sixtus: "Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurant­besitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen." Die Verlage beharren darauf, dass Google spätestens mit der Verwendung der Inhalte auf der allgemeinen Such-Seite sehr wohl Geld verdiene, ohne die Eigentümer der Inhalte an den Erlösen zu beteiligen. Doch solange die gemeinsame Verwertung der Verlagsinhalte nicht organisiert ist, möchten die meisten Pressehäuser nicht darauf verzichten, dass ihnen das Google-Taxi Kunden vor die Tür fährt.

Das bringt das Leistungsschutzrecht den Verlagen

Das Leistungs­schutz­recht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Verlagstexten im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichten­sammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei. Im Leistungs­schutz­recht ist von "einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst darauf verzichtet, die Länge eines frei verwendbaren Zitats exakt festzulegen.

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