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Rechtsgrundlage?


08.08.2001 01:17 - Gestartet von carmina
Holla, recht forscher Vorschlag.
Die PDS ist jetzt wieder in aller Munde. Natürlich auch eine Art, Wahlkampf zu betreiben ;o)
Getreu dem Motto: Besser negativ auffallen als gar nicht ;o)
~~~
Wo soll denn da die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht sein ?
Meines Wissens haben die Öffentlich Rechtlichen Anstalten die Aufgabe , im TV und Radio Informationen zu verbreiten, vom Internet war da nicht die Rede.
Ich meine sogar, daß man sich fragen sollte, ob sie überhaupt sich im Internet engagieren dürfen, wenn- so meine Meinung- das Tun nicht durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (so heißt der doch?) gedeckt ist. Schließlich finanziert sich das Angebot im Moment nicht von selbst, es wird im Moment von den Rundfunkzahlern nebenbei finanziert.
Ist das überhaupt zulässig, wenn im Staatsvertrag die Internetthematik nicht geregelt ist ?
Sicherlich, die Inhalte sind es wert, daß man hin und wieder auf die Seiten surft, aber ist es wirklich die Aufgabe von Ard/ZDF etc pp, im Internet Informationen zu verbreiten?
Ich meine NEIN.

Folglich:
Gebühren für Inhalte von Ard-ZDF etc im Internet? Auf gar keinen Fall.
Ohne mich!


Carmina
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[1] Yabadaba antwortet auf carmina
08.08.2001 01:49
Das Ganze kann natürlich nur ein Witz sein, obwohl ich auf Öffentlich-Rechtlich nicht verzichten möchte. Über den PDS-Vorschlag braucht man ja wohl nicht wirklich zu diskutieren. Geld sparen können sie an Sportrechten oder Gagen für Stars, definitiv keine notwendige Grundversorgung.


Benutzer carmina schrieb:
Holla, recht forscher Vorschlag. Die PDS ist jetzt wieder in aller Munde. Natürlich auch eine Art, Wahlkampf zu betreiben ;o) Getreu dem Motto: Besser negativ auffallen als gar nicht ;o)
~~~
Wo soll denn da die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht sein ?
Meines Wissens haben die Öffentlich Rechtlichen Anstalten die Aufgabe , im TV und Radio Informationen zu verbreiten, vom Internet war da nicht die Rede.
Ich meine sogar, daß man sich fragen sollte, ob sie überhaupt sich im Internet engagieren dürfen, wenn- so meine Meinung- das Tun nicht durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (so heißt der doch?) gedeckt ist. Schließlich finanziert sich das Angebot im Moment nicht von selbst, es wird im Moment von den Rundfunkzahlern nebenbei finanziert. Ist das überhaupt zulässig, wenn im Staatsvertrag die Internetthematik nicht geregelt ist ? Sicherlich, die Inhalte sind es wert, daß man hin und wieder auf die Seiten surft, aber ist es wirklich die Aufgabe von Ard/ZDF etc pp, im Internet Informationen zu verbreiten? Ich meine NEIN.

Folglich: Gebühren für Inhalte von Ard-ZDF etc im Internet? Auf gar keinen Fall.
Ohne mich!


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