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Absurd


25.04.2014 20:27 - Gestartet von thefloyd
Na, da bin ich aber mal auf das Urteil gespannt. Denn: Noch haben wir eine Meinungsfreiheit. Dies wird, wer Amazon-Kommentare liest, auch schnell deutlich, dass es IMMER die Meinung einer Person ist.
Ich denke nicht, dass das Unternehmen auch nur einen Hauch einer Chance hat einen Euro vom Kunden zu bekommen. Wenn überhaupt, muss sich der Händler an Amazon wenden. Amazon hat das Konto gesperrt und 13 Tausend Euro einbehalten... Aber dafür reichen wohl die finanziellen Mittel nicht um Amazon zu verklagen :-)
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[1] priestorian antwortet auf thefloyd
25.04.2014 20:40
Benutzer thefloyd schrieb:
Na, da bin ich aber mal auf das Urteil gespannt. Denn: Noch haben wir eine Meinungsfreiheit. Dies wird, wer Amazon-Kommentare liest, auch schnell deutlich, dass es IMMER die Meinung einer Person ist.
Ich denke nicht, dass das Unternehmen auch nur einen Hauch einer Chance hat einen Euro vom Kunden zu bekommen. Wenn überhaupt, muss sich der Händler an Amazon wenden. Amazon hat das Konto gesperrt und 13 Tausend Euro einbehalten... Aber dafür reichen wohl die finanziellen Mittel nicht um Amazon zu verklagen :-)

Amazon sperrte den Account ja auch nicht wegen der negativen Bewertung sondern deshalb, weil sich der (oder auch mehrere Käufer) bei Amazon über das Verhalten des Verkäufers beschwerte(n). Wenn ich lese wie der Verkäufer gegenüber dem Käufer verhalten hat kann ich die Sperrung nachvollziehen. Da wird es vor Gericht auch nicht besser für den Verkäufer ausgehen ...
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[2] industrieclub antwortet auf thefloyd
25.04.2014 20:43
Benutzer thefloyd schrieb:
Ich denke nicht, dass das Unternehmen auch nur einen Hauch einer Chance hat einen Euro vom Kunden zu bekommen :-)

100%-ige Zustimmung (zu deinem Kommentar und zur Analyse von RA Solmecke)
<Es wird immer doller in DE.>
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[3] blumenwiese antwortet auf thefloyd
26.04.2014 06:58
Benutzer thefloyd schrieb:
Na, da bin ich aber mal auf das Urteil gespannt.

Ich auch, wobei ich stark davon ausgehe, dass die Klage abgewiesen wird. Die Verfahrens- und Anwaltskosten hätte dann der Kläger zu tragen.

Denn: Noch haben wir eine Meinungsfreiheit.

Naivität hat auch immer etwas von kindlicher Unschuld, insofern eine durchaus positive Eigenschaft.