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Völlig absurd


26.04.2014 12:49 - Gestartet von IMHO
Man muss den Artikel ja dreimal lesen, damit man die Ungeheuerlichkeiten nicht schon beim Lesen gleich wieder ausblendet.
Und man muss ein wenig aufpassen, weder der Behauptung des Kunden, er sei beim Telefonat wüst beschimpft worden, noch der Behauptung des Verkäufers, er habe höflich helfen wollen, blind zu folgen. Hier wird vor Gericht wohl Aussage gegen Aussage stehen bleiben.

Die anfangs angedrohte Anzeige bezieht sich auf die Bewertung!
Anzeige wegen falscher Darstellung, Tatsachenverdrehung (wie immer Lüge in Juristendeutsch heißt)?
Oder soll das eine Verleumdung sein? Also der Vorwurf der Kunde behauptet die Wahrheit. Aber der Kunde macht dies öffentlich, um dem Verkäufer zu schaden? Welchen Sinn hätte dann künftig ein Bewertungsportal?

Aber auf was bezieht sich die Abmahnung???
Unterlassung einer Falschaussage?
Unterlassung der Verleumdung?
Da hatte der Verkäufer eventuell zum ersten Mal bemerkt, das er mit einer Anzeige nicht direkt ankommt.

Die Krönung ist aber die Forderung in der Klage:
"Sonstige" in Höhe von 3x60ct Portokosten sehe ich ein. - Aber 20k€ ohne differenzierten Nachweis?
"Umsatzverlust" vollständig ersetzen, nicht den entgangenen Gewinn!
13.000€ [auf dem gesperrten Amazon-Konto] ersetzen? Und dieser klagende Händler wird dann hoch und heilig versprechen, dass er im Falle, dass er die 13k€ doch noch von Amazon ausgezahlt bekommt, die eingeklagten 13k€ wieder an den Käufer zurückzahlt????? Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Käufer für die Handlungen von Amazon verantwortlich sein? Anstiftung zur Kontosperrung? Das Geld ist trotzdem bei Amazon.Wenn man Amazon nachweisen kann, dass sie auf der Grundlage falscher Aussagen reagiert haben, werden die bestimmt gerne sofort darauf reagieren. (falls!).

Irgendwie scheint der Verkäufer ein Choleriker zu sein, der gerade von seinem Rechtsanwalt abgezockt wird, indem Sachen in die strittige Summe hinein genommen werden, die niemals durch den Käufer beglichen werden brauchen. Nicht einmal dann, wenn man dem Käufer irgendetwas rechtswirksam vorwerfen könnte.

P.S.: Womit ich doch bei einer Vermutung angekommen wäre, ob der Verkäufer seinen Kunden am Telefon beschimpft hat oder nicht.