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Verlust der Hersteller-Garantie - Völliger QUATSCH!


23.06.2014 10:38 - Gestartet von Haber
Das stimmt doch so gar nicht!

Alle vom Betriebssystem unabhängigen auftretenden Schäden müssen im Zuge der Garantieleistung vom Hersteller geleistet werden.
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[1] Kai Petzke antwortet auf Haber
23.06.2014 16:45
Benutzer Haber schrieb:

Alle vom Betriebssystem unabhängigen auftretenden Schäden müssen im Zuge der Garantieleistung vom Hersteller geleistet werden.

Nur welche Schäden sind bei einem Smartphone bitteschön "vom Betriebssystem unabhängig?" Telefonieren, SMS, Browser und Apps funktionieren doch alle nur mit der richtigen Firmware. Klar, wenn das Mikrophon kaputt geht, so dass man nicht mehr telefonieren kann, hat man natürlich die Möglichkeit, wieder die original-Firmware zu installieren, bevor man das Gerät zum Service schickt. Sollte man aber nicht vergessen.

Wenn man das Handy aufgrund eines Akku-, Powermanagement- oder CPU-Fehlers aber gar nicht mehr ankriegt, scheidet diese Form der "Spurenbeseitigung" aus. Dann kann man das defekte Gerät einschicken, auf die Gefahr hin, dass der Service das defekte Teil tauscht, dann bootet, dann den Jailbreak erkennt und deswegen den bereits erbrachten Service nachträglich als Garantieleistung ablehnt. Dann bekommt man das Handy nur nach Zahlung des Reparaturentgelts zurück. Vor Gericht kann das Service-Center immer behaupten, der Jailbreak habe zur Überlastung des Powermanagements geführt, was dann die Folgeschäden an Akku, Stromwandler-ICs und/oder CPU bewirkt hat. Das Gegenteil beweisen kann der kleine Kunde wohl kaum.

Daher sollte man sich bewusst sein, dass die Installation einer Fremd-Firmware oder eben der Jailbreak sich negativ auf die Garantie auswirken kann.


Kai