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Wahrscheinlich rechtlich nicht zulässig


27.06.2014 21:03 - Gestartet von Orikalkos
Wahrscheinlich wieder mal ein Testballon, die Marke kann man ja im Grunde nur für die Beförderung per Post genutzt werden und eventuell für Sammler. Aber im Grunde kauft man die Marke für die Beförderung von Briefen und damit ist das eine Dienstleistung die man mit der Marke kauft. Die Dienstleistung einer Beförderung kann man aber nicht verweigern, den die Dienstleistung wurde gekauft und muß im Grunde auch erbracht werden.

Ob das Rechtlich zulässig ist, sollte besser mal das Gericht prüfen lassen.

Abgesehen davon dürfte die Prüfung faktisch nicht wirtschaftlich durchführbar sein, ob eine Briefmarke noch Gültigkeit besitzt oder ungültig ist.
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[1] Mr-Fly antwortet auf Orikalkos
28.06.2014 11:30
Benutzer Orikalkos schrieb:
Abgesehen davon dürfte die Prüfung faktisch nicht wirtschaftlich durchführbar sein, ob eine Briefmarke noch Gültigkeit besitzt oder ungültig ist.

Das ist sogar sehr einfach, da jede Marke (wir reden hier ja von Internetmarken) eh eine eindeutige Nummer zugewiesen hat und in den Scanner-Sortieranlagen dann erkannt werden.
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[1.1] LilaFox antwortet auf Mr-Fly
29.06.2014 00:26
Benutzer Mr-Fly schrieb:
Benutzer Orikalkos schrieb:
Abgesehen davon dürfte die Prüfung faktisch nicht wirtschaftlich durchführbar sein, ob eine Briefmarke noch Gültigkeit besitzt oder ungültig ist.

Das ist sogar sehr einfach, da jede Marke (wir reden hier ja von Internetmarken) eh eine eindeutige Nummer zugewiesen hat und in den Scanner-Sortieranlagen dann erkannt werden.

Ich versteh sie sogar warum sie das einführen. Aber dann sollten sie auch Rückgutschreiben, wenn sie die zahlen nicht länger aufheben wollen. Aber Geld verfallen lasse, dürfen die in der realen Welt auch nicht.
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[1.1.1] Hohes Niveau antwortet auf LilaFox
29.06.2014 10:28

einmal geändert am 29.06.2014 10:34
Benutzer LilaFox schrieb:
Ich versteh sie sogar warum sie das einführen. Aber dann sollten sie auch Rückgutschreiben,

So sieht es aus.
Da das Porto immer wieder "angepasst" wird, (demnächst bereits wieder für 2015 vorgesehen) gibt es auch keinen Grund für einen provozierten Verfalls des bereits zinsfrei erhaltenen Kapitals.
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[1.2] Gerry09 antwortet auf Mr-Fly
03.07.2014 09:43
Nee scheinbar ist es nicht so einfach, ich hab bereits ein paarmal (dank meiner "guten" Ordnerstruktur..;-)) bereits verwendete Marken noch einmal ausgedruckt und versandt.

Abgesehen von einem (1!) Mal sind alle Briefe anstandslos befördert worden, der eine kam mit einem entsprechenden Vermerk zurück.

Also schön in der Theorie, aber die Praxis sieht anders aus.

Benutzer Mr-Fly schrieb:
Benutzer Orikalkos schrieb:
Abgesehen davon dürfte die Prüfung faktisch nicht wirtschaftlich durchführbar sein, ob eine Briefmarke noch Gültigkeit besitzt oder ungültig ist.

Das ist sogar sehr einfach, da jede Marke (wir reden hier ja von Internetmarken) eh eine eindeutige Nummer zugewiesen hat
und in den Scanner-Sortieranlagen dann erkannt werden.