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Namensrechte


18.07.2014 09:57 - Gestartet von Arndt1969
So viel ich weiß, gab es vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall: Dort hat ein damals bekannter Anwalt Firmen und Privatleute abgemahnt, die das Wort "Explorer" verwendet haben. Dieses Wort hat sich eine EDV-Firma schützen lassen. Ein betroffener hat sich das nicht gefallen lassen und gegen die Abmahnung Widerspruch eingelegt. Der Fall landete vor Gericht und der Abgemahnte bekam von Richter recht, da es ein Wort aus der englischen Sprache ist und dort im auch im Gebrauch ist und nicht geschützt werden kann. Damit ist die Abmahnung hinfällig geworden.

Arndt