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30.11.2014 12:55 - Gestartet von garfield
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist (nur) die Weiterverbreitung, also der gleichzeitige Upload angreifbar. Nun lassen sich aber bei den meisten Clients die Bandbreiten für Down- und Upload einstellen, womit also der Upload auch auf 0 gesetzt werden kann. Dann würde nur ein Download zum "Eigengebrauch" erfolgen. Damit dürften die Abmahnanwälte doch keinen Angriffspunkt mehr haben. Außerdem: die mögen die IP bekommen haben, aber sie dürften kaum den Upload und damit die "Weiterverbreitung" nachweisen können. Könnte man diese Anwälte nicht mit dieser Argumentation in die Wüste schicken?
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[1] jrittmeier antwortet auf garfield
01.12.2014 14:22
Benutzer garfield schrieb:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist (nur) die Weiterverbreitung, also der gleichzeitige Upload angreifbar. Nun lassen sich aber bei den meisten Clients die Bandbreiten für Down- und Upload einstellen, womit also der Upload auch auf 0 gesetzt werden kann. Dann würde nur ein Download zum "Eigengebrauch" erfolgen. Damit dürften die Abmahnanwälte doch keinen Angriffspunkt mehr haben. Außerdem: die mögen die IP bekommen haben, aber sie dürften kaum den Upload und damit die "Weiterverbreitung" nachweisen können. Könnte man diese Anwälte nicht mit dieser Argumentation in die Wüste schicken?
Das kannst Du vergessen.
Das einzige was wirklich hilft ist:
Keinesfalls Uploads zulassen. (bei den Portalen)
Oder einen Provider wählen, der die IP Adresse nicht speichert.
z.B. Vodafone.

Jürgen