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Was ist, wenn der Kunde die Wahl hat?


04.02.2015 14:06 - Gestartet von masterhack
Manche Anbieter geben dem Kunden ja die wahl, entweder kostenpflichtig oder 2 Jahre neulaufzeit und dafür kostenlos. Wie verhält sich das dann?
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[1] trzuno antwortet auf masterhack
04.02.2015 16:22
Benutzer masterhack schrieb:
Manche Anbieter geben dem Kunden ja die wahl, entweder kostenpflichtig oder 2 Jahre neulaufzeit und dafür kostenlos. Wie verhält sich das dann?

Genau so wie es da steht:

Option 1:
Entweder halt keine Vertragsverlängerung und dafür die Einmalkosten der Bereitstellung am neuen Ort zahlen (denn die darf der Anbieter ja erheben!).
So sieht es der Gesetzgeber ja als Standard vor.

Option 2:
Oder halt "freiwillig" einen anderen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit eingehen und dafür dann zB keine Einmalkosten zahlen, oder Hardware erhalten, oder höhere Leistung beziehen, oder ... . Wichtig ist nur dass es freiwillig passiert und die Option 1 auch möglich gewesen sein muss.