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und was ist mit dem Kleingedruckten?


16.04.2015 09:55 - Gestartet von plopps
Hatte der Anbieter in dem hier angesprochenen Fall gar nichts im Kleingedruckten stehen? Bei mir im Vertrag habe ich ein kleines Sternchen gefunden mit "vorbehaltlich örtlicher Verfügbarkeit".
Ist der Anbieter mit solch einer Aussage aus dem Schneider und kann mir anstatt ner 16er Leitung auch ne 6er Leitung geben?
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[1] RyoBerlin antwortet auf plopps
03.05.2018 16:42
Benutzer plopps schrieb:

Ist der Anbieter mit solch einer Aussage aus dem Schneider und kann mir anstatt ner 16er Leitung auch ne 6er Leitung geben?

Die neue Transparenzregelung besagt genau in der Leistungsbeschreibung was mindestens, normal und maximal bereitsteht.

Bei Altverträgen wird sich ein Gericht wohl auch daran orientieren. Wenn Örtlich nur 6.000 gehen dürfte der Anbieter meiens erachtens nach auch nur 6.000 vermarkten. Kann ja auch kein Tesla verkaufen mit "Bis zu 900Km/h Speed" und "bis zu 3.000km Reichweite" ... und am ende schafft er nur 220km/h und 500Km ...