Benutzer handyfoner schrieb:
Wird ein Vertrag geschlossen, muss der von beiden Seiten eingehalten und erfüllt werden.
Es sei denn, beide Seiten einigen sich auf eine Änderung oder Aufhebung.
Insofern gibt es hier keinen Fall, keine Kulanz oder sonst was
- der Anbieter muss den Vertag über 2 Jahre so wie
abgeschlossen ausführen.
Natürlich kann er dem Kunden kostenfrei eine zusätzliche Leistung schenken.
Richtig.
Falls allerdings der Anbieter dennoch nicht ausschließlich begünstigende Vertragsänderungen durchführen möchte, so hat der Kunde dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht und braucht somit eine noch offene Mindestvertragsdauer nicht einhalten.