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S6 edge gekauft Sep 2016 - bereits 2x Nachbesserung (Reparatur)


29.02.2016 13:00 - Gestartet von Marten78
Hallo,

ich möchte den Berichtverfassern für die Informationen danken, die für mich sehr interessant waren.

Zu meinen negativen Erfahrungen mit dem Samsung Galaxy S6 edge:

1. Überhitzung
Bereits nach wenigen Tagen in Benutzung musste ich es das erste Mal in Reparatur geben. Aus unerklärlichen Gründen wurde das Gerät regelmäßig sehr heiss. Irgendwann erschien nach jedem Start die Fehlermeldung, dass der Prozessor überhitzt sei und das Gerät um Schäden zu vermeiden herunter fährt. Dies hatte mit dem Aufladen nichts zu tun. Auch bei abgekühlten Gerät (ca. 12 Std ausgeschaltet) erschien die Meldung nach dem Start sofort und das Gerät fuhr runter.

Die Nachbesserung erfolgten über den Einzelhändler nach Garantier bzw. Gewährleistung.

2. Ladefähigkeit ausgefallen
Wenige Wochen nach der ersten Reparatur (Überhitzung) konnte - ohne zuvor irgendetwas an der Software verändert zu haben (auch keine Apps installiert) - das Gerät nich mehr geladen werden. Plötzlich ging es wieder.

Nach ca. 4 Monaten trat das Problem erneut auf. Dieses Mal erholte es sich nicht mehr von selbst.

Ich verifizierte den Fehler mit der Prüfung unterschiedlicher Ladegeräte und Steckdosen sowie im An- und Auszustand des Gerätes. Ich konnte mit der Restakkuladund noch einmal die Werkseinstellung zurücksetzen. Hierbei gingen meine Daten verloren. Auch danach war ein Aufladen unmöglich. Das Gerät erkannte kurz den Stromanschluss (Blitzsymbol auf Batteriesymbol), aber konnte nich laden.

Reklamation, die zweite, wieder als Garantie-/Gewährleistungsfall.

Das mache ich im Fall eines erneuten Gerätefehlers:

Sollte wieder ein bekannter oder auch neuer Fehler auftreten, werden ich vom Kaufvertrag zurücktreten und den Vertrag inkl. Telekom-Vertrag rückabwickeln. D.h. Ich hole mir auch Grundgebühr in Teilen und die komplette Anzahlung zurück. Weiter werde ich Aufwendungsersatz in Hinblick auf Handyhülle, Ladestation, etc. geltend machen. Da hier seitens der Händler die Rechtssituation gerne etwas angepasst wird, habe ich nachfolgenden Tipp für Euch.

Informiert Euch gut! Das Kauvertragsrecht befindet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 433 folgende). Wenn es um Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz geht, findet ihr über Google problemlos zu den richtigen Vorschriften, welche ebenfalls im BGB geregelt sind. Wenn eine Reparatur 2x missglückt ist, dann könnt ihr, vom Kaufvertrag inkl. Handyvertrag zurücktreten.

Ein wirkliches Vertrauen in das Samsung S6 habe ich leider nicht mehr.