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Ist das so?


21.07.2015 13:21 - Gestartet von Telly
Anders sieht die Sachlage allerdings hierzulande aus. Der Rundfunk­beitrag wird erhoben, wenn in einem Haushalt TV-Geräte, Radios oder internetfähige Computer vorhanden sind.

Ist das so? Ich dachte, es werde überhaupt gar nicht mehr auf Endgeräte abgestellt. Damit wäre die Oma, die wirklich nichts nutzt, ja doch nicht zahlungspflichtig. Ist mir neu.

Telly
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[1] Redlight2210 antwortet auf Telly
21.07.2015 13:34
Benutzer Telly schrieb:
Anders sieht die Sachlage allerdings hierzulande aus. Der Rundfunk­beitrag wird erhoben, wenn in einem Haushalt TV-Geräte, Radios oder internetfähige Computer vorhanden sind.

Ist das so? Ich dachte, es werde überhaupt gar nicht mehr auf Endgeräte abgestellt. Damit wäre die Oma, die wirklich nichts nutzt, ja doch nicht zahlungspflichtig. Ist mir neu.

Telly

Da hast Du recht, in deutschland spielt es überhaupt keine rolle ob Du auch nur eines der Geräte hast. Hier Zahlt automatisch jeder Haushalt, ob er nun ein Fernseher / Radio oder gar PC besitzt (sogar ein Smartphone). Sprich jeder bezahlt, außer die Parteien, wo Sie befreien können.
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[1.1] Humanoid antwortet auf Redlight2210
21.07.2015 21:01
Das Wissen das es geräteunabhängig ist, ist bei teltarifbzw susanne vorhanden.


https://www.teltarif.de/tag/gez/

Die Rita hat wieder nur dpa zitiert


Benutzer Redlight2210 schrieb:
Benutzer Telly schrieb:


Ist das so? Ich dachte, es werde überhaupt gar nicht mehr auf Endgeräte abgestellt.

Tell

Da hast Du recht, in deutschland spielt es überhaupt keine rolle ob Du auch nur eines der Geräte hast. Hier Zahlt automatisch jeder Haushalt, ob er nun ein Fernseher / Radio oder gar PC besitzt (sogar ein Smartphone). Sprich jeder
bezahlt, außer die Parteien, wo Sie befreien können.
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[2] garfield antwortet auf Telly
21.07.2015 23:45
Benutzer Telly schrieb:
Anders sieht die Sachlage allerdings hierzulande aus. Der Rundfunk­beitrag wird erhoben, wenn in einem Haushalt TV-Geräte, Radios oder internetfähige Computer vorhanden sind.

Ist das so? Ich dachte, es werde überhaupt gar nicht mehr auf Endgeräte abgestellt. Damit wäre die Oma, die wirklich nichts nutzt, ja doch nicht zahlungspflichtig. Ist mir neu.

Telly

Ja, das wird immer 'n bißchen komisch dargestellt. Vor der Umstellung war die Abgabe dem Buchstaben nach Geräte- und Anzahlabhängig, wobei es wiederum auch hieß, dass Zweit- und Mehrfachgeräte frei "mitversichert" waren - jedenfalls im privaten Bereich. Mit anderen Worten: man hat pro Haushalt EINMAL den Betrag für Fernsehen bezahlt, oder wenn nur Radios im Haushalt waren, dann eben nur für EIN Radio. Nur wer glaubhaft (oder standhaft) behauptete, er habe weder Fernseh- noch Radiogerät (und "Handwerker, die mal schnell die Elektronen ablesen wollten" oder ähnliche Tricks nicht ins Haus liess), war GEZ-frei.
Letztere Möglichkeit fällt heute weg. Damit besteht faktisch der einzige Unterschied nur darin, dass nun JEDER Haushalt diesen Betrag in einmaliger Höhe bezahlt, egal ob Fernseher oder Radio vorhanden sind. Oder noch einfacher: die Behauptung, man nutze weder Fernsehen noch Radio (ob nun wahr oder nicht), hilft heute nicht mehr. Es ist also keine Geräte- sondern eine Haushaltsabgabe.
(Auf Firmen und Standortzählerei bin ich jetzt nicht eingegangen, da es Privathaushalte eher nicht betrifft. So muss ein Freiberufler z.B. für seinen Firmenstandort extra löhnen, selbst wenn er einen Laden im eigenen Haus hat, aber wiederum nicht, wenn er in Wohnung oder Haus nur ein Arbeitszimmer hat.)
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[2.1] LtotheH antwortet auf garfield
22.07.2015 16:32
Benutzer garfield schrieb:

der einzige Unterschied nur darin, dass nun JEDER Haushalt diesen Betrag in einmaliger Höhe bezahlt, egal ob Fernseher oder Radio vorhanden sind.

Meiner Meinung nach verletz das aber einen wichtigen Rechtsgrundsatz. Wenn ich die GEZ nicht zahle mach ich mich ja im Prinzip schuldig Leistung zu beziehen ohne dafür zuzahlen. Somit müsste man mir nachweisen das ich diese Straftat begehe. Ansonsten gelte ja Unschuldig bis die Schuld bewiesen wird. Mit der Neuregelung wird aber genau dieser Grundsatz komplett Ausgehebelt und somit jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt.
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[2.1.1] garfield antwortet auf LtotheH
22.07.2015 16:54
Benutzer LtotheH schrieb:
Meiner Meinung nach verletz das aber einen wichtigen Rechtsgrundsatz. Wenn ich die GEZ nicht zahle mach ich mich ja im Prinzip schuldig Leistung zu beziehen ohne dafür zuzahlen. Somit müsste man mir nachweisen das ich diese Straftat begehe. Ansonsten gelte ja Unschuldig bis die Schuld bewiesen wird. Mit der Neuregelung wird aber genau dieser Grundsatz komplett Ausgehebelt und somit jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt.

Nein, ist eigentlich kein Unterschied. Denn auch schon vor der Neuregelung fiel die GEZ ja nicht für das "Beziehen der Leistung" an - denn dann wären Leute, bei denen das Gerät auf dem Boden verstaubt, raus aus dem Schneider - zumal, wie hätten sie die Nichtnutzung respektive die GEZ die Nutzung nachweisen wollen?
Die GEZ fiel an, wenn man ein "empfangsbereites Gerät vorhielt" (so lautete es wohl damals im Beamtendeutsch). Das heißt, damals half nur, KEIN Gerät zu besitzen oder ein kaputtes Gerät - EVENTUELL - vor der Abgabe. Mit anderen Worten, die theoretische NutzungsMÖGLICHKEIT unterwarf einen bereits der GEZ.
Heute entfällt diese Geräteabhängigkeit, weil die Abgabe nun an den Haushalt gebunden ist. Aber die nicht notwendige Kontrolle der tatsächlichen Nutzung galt damals wie heute.