Hallo,
Benutzer handyfoner schrieb:
Es wird dort gefragt "Bitte wählen Sie einen der Gründe aus:" Gibt man keinen an, kann man die Kündigung nicht durchführen.
Ist das überhaupt legal?
Eine Kündigung ist eine einseitge Willenserklärung und bedarf keiner Begründung.
Da diese Online Funktion ein Zusatzangebot ist und die schriftliche Kündigung per Papierpost weiter möglich bleibt, ist das juristisch ok, so die Auskunft eines Anwaltes.
Es kann auch keiner Dir verwehren, "Irgendwas" auszuwählen, was vielleicht gar nicht der Wahrheit entspricht.
Wobei "wird nicht mehr benötigt", eine ehrliche Aussge ist und in den meisten Fällen passe dürfte... :-)
Ich hätte eher Bedenken, dass ein "Dritter", auf dumme Gedanken kommen könnte, deswegen die eigenen Kundendaten gut aufbewahren und unter Verschluss halten.