In der Sendung Monitor vom 27.9.2001 wurden Standpunkte vertreten, die vollinhaltlich mit meiner Meinung, die ich hier verbreitet hatte, übereinstimmen.
Meine Hochachtung vor den Moderatoren.
Das in den übrigen Medien niemals etwas vergleichbares gesagt wurde, bestätigt nur mein tiefes Misstrauen, besonders gegenüber den Printmedien.
Als ich danach den Kommentar von Wolfgang Kenntemich (ARD/MDR) zu Putin hörte, der genau das Gegenteil sagte, wurde mir fast schlecht.
Vielmehr kann man zu dem Thema nicht sagen.
Das Thema ist aus.
Reiner
www.luebeck-sh.de
Benutzer rtpj schrieb:
Ja, Reiner.
Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:
Superkommentiert. Endlich mal ein Nutzer, der nicht nur Voll idi ot schreiben kann. Mein Kommentar siehe unten:
Benutzer Alphaphi schrieb:
Benutzer www.luebeck-sh.de schrieb:
seit nunmehr zwölf Jahren gehe ich den
Rechtsweg bis
zum
Ende.
An meiner Seite standen Volljuristen, Richter
und
der
Bundesverband gegen Rechtsmissbrauch in
Schwerin.
Das ist gut, so hast Du die Möglichkeiten des Rechtsstaates
ergriffen.
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war
ich
vier
mal.
Die nehmen keine Klagen von Menschen mit
Behinderungen
an.
Das BVerfG nimmt 99% der dort eingereichten Klagen
nicht
zur Entscheidung an. Dein Schicksal teilen also
ziemlich
viele andere. Du hast jetzt - wie all die anderen, deren
Klage
nicht angenommen wurde - schriftlich, daß man Deine Rechtsauffassung
nicht teilt.
So ist es nicht, der Deutsche Bundestag hat gesetzlich festgelegt, dass das BV nach § 95 berechtigte und begründete Klagen anfach abweisen kann. (Aussage der Obersten am BV Frau Leitheuser). Untersucht wurden 2000 Klagen. Davon wurden 1997 Klagen nach § 95 ungelesen zurückgewiesen. Die letzten drei wurden ein wenig geprüft und dann abgewiesen. Im Grunde kann man das BV abschaffen. Es kostet nur viel Geld und nutzt
niemanden etwas.
Im Gegenteil, ich mußte DM 300,- bezahlen, wegen
der
Anrufung des BV.
Das wird Dich nicht umgebracht haben. Rechtsschutz
kostet
halt was, auch dann, wenn gegen einen entschieden wird.
Das
ist normal und nicht nur bei Leuten mit Behinderung
der
Fall.
Nein es war ein Strafgebühr des BV. Für gesunde Menschen ist die Anrufung des BV kostenlos. Der RA kostet immer DM 1000,-.
Noch niemals in der deutschen Geschichte hat
ein
Schwerbehinderter sein Recht beim BV bekommen.
So
sieht
es aus.
Das mag durchaus der Fall sein, liegt aber gewiß
nicht an
der Tatsache der Schwerbehinderung als solcher. Mag
es
daran liegen, daß Schwerbehinderte praktisch nie klagen
(und
dann
So ist es. Wer von den Schwerstbehindert ahnt schon, dass es ein BV gibt. Jegliche Rechtsberatung ist verboten. Der Geschädigte kann weder den RA erreichen, noch darf der RA den
Schröderknast betreten.
noch 99% abgewiesen werden, s.o.), mag es daran
liegen,
daß solche Leute eine Rechtsauffassung haben, die von
den
Richtern nicht geteilt wird - ich weiß es nicht.
Du irrst aber, wenn Du sagst, ein Schwerbehinderter
habe
'sein Recht' nicht bekommen. Das von ihm vermutete Recht
stand
ihm nach Auffassung der Richter nicht zur Seite. Es war
also
nicht
Richter dürfen das Recht beugen. Noch niemals in den letzten 70 Jahren wurde ein Richter wegen Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch, oder Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im
Amt, wie in meinen Fällen, angeklagt.
'sein Recht'. Dies alles natürlich unter dem
Vorbehalt,
daß Dein Vortrag stimmt, was ich nicht weiß und auch
nicht
prüfen kann.
Gruß.
Andy