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Beweispflicht?


15.10.2015 21:47 - Gestartet von H.ATE
die Beweispflicht dürfe doch bei o2 liegen?

Forderungen nach dem Kündigungsdatum per Einschreiben widersprechen,
künftige Mahnungen per Fax widersprechen mit Hinweis auf das Einschreiben.

Es notfalls auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Ich gehe davon aus dass eine ursprüngliche schriftliche Kündigungsbestätigung im Haus ist.

Vermutlich haben jedoch die Telefonleute vorher angerufen bevor diese verschickt wurde?