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Sinnfreies Editorial


02.11.2015 14:29 - Gestartet von m_koenig
einmal geändert am 02.11.2015 14:31
Hallo Thorsten,

dein Editorial ist ziemlich sinnbefreit. Es gibt in der EU und in Deutschland geltende Gesetze. TKG §103 Satz 1:

(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste (...) bereitstellt, hat Vorkehrungen zu treffen, damit Endnutzern unentgeltliche Verbindungen möglich sind, die (...) durch die Wahl der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 (...) eingeleitet werden (Notrufverbindungen).

Wer derartige öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt,hat (...) sicherzustellen oder im notwendigen Umfang daran mitzuwirken, dass Notrufverbindungen unverzüglich zu der örtlich zuständigen Notrufabfragestelle hergestellt werden, und er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Notrufverbindungen jederzeit möglich sind.

etc. pp.

Das ist kein Wunschkonzert hier, sondern die OTTs ignorieren schlicht geltendes Recht, und verschaffen sich hiermit einen deutlichen Vorteil vor allen nationalen Anbietern. Es ist dem Gesetzgeber völlig wurscht, ob das dem Anbieter Aufwand verursacht, oder vielleicht sogar signifikanten Aufwand.

Das ist der Standpunkt von Höttges, und damit hat er nicht unrecht. Das ist auch der Grund, warum sich die etablierten Anbieter so schwer tun mit innovativen Schnittstellen wie Browserbasierte oder App-Basierte Kommunikation, selbst wenn der Kunde bereits Flatrates o.ä. bezahlt. Diese depperten Regulierungsanforderungen sind nicht ohne viel Aufwand umsetzbar.

Jeder versteht es und verurteilt es, wenn Amazon und Co in Luxemburg 0,01% Steuern bezahlen und somit den deutschen Fiskus umgehen. Bei Cloud-Diensten wird dieselbe Umgehung nationaler Gesetzgebung hingegen positiv konnotiert. Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht.