Benutzer holtfreter schrieb:
Benutzer Dispatcher schrieb:
"Wer auch immer" (entweder Mobilcom oder o2 oder sparhändy) muss dem Kunden die berechnete Gebühr erstatten, ABER die Leistung muss auch weiterhin KOSTENLOS zur Verfügung gestellt werden. Die einzige Möglichkeit hier für den Anbieter - nicht kostenFREI aber kostenGÜNSTIG - aus der Sache rauszukommen, ist, dem Kunden zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
Es gibt noch eine weitere: Der Anbieter kann Angebotsirrtum geltend machen. Kommt er nicht auf diese Idee, muss er den Vertrag tatsächlich erfüllen.
Du meinst http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html?
Das setzt aber voraus, dass der Fehler sehr offenkundig ist und dass der Händler sehr bald nach Bekanntwerden des Irrtums eine Anfechtungserklärung abgibt. Offenbar hat er aber gar nicht reagiert.