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Es fehlt ein Code of Conduct


09.02.2016 16:32 - Gestartet von wolfbln
3x geändert, zuletzt am 09.02.2016 16:45
Wie das Gericht voll der Argumentation der Provider gefolgt ist, machen es sich die Kommentatoren hier auf der Gegenseite auch leicht.

Bei postpaid werden Handys praktisch alle ungelockt verkauft, die Bindung liegt in der Mindestvertragsdauer des Vertrags. Bei prepaid ist das komplizierter, weil keine langfristige vertragliche Betreiberbindung besteht. Zu bestreiten, dass Konsumenten subventionierte prepaid-Handys kaufen, ist doch absurd. Dann hätten sie auch Handy und SIM getrennt kaufen können. Haben sie aber nicht. Ich finde es zunächst legitim, dass ein Betreiber ein subventioniertes Handy nur mit einer Bindung herausgibt. Dagegen bliebe das grundsätzliche Verbot eines SIM-lock wie z.B. in Finnland, Israel oder Thailand.

Soweit würde ich nicht gehen, da ja im postpaid-Geschäft ersichtlich ist, dass ein großes Interesse von Konsumenten an subventionierten Geräten besteht, warum auch immer. Und nicht jeder hat die Kreditwürdigkeit zu Postpaid. Das sind gerade die Kunden, die sich ggf. auch kein Gerät leisten können, wenn es nicht subventioniert wird. Und ein Subventionsverbot bei Prepaid würde noch mehr Kunden in lange Verträge zwingen, falls die Schufa mitmacht.

Was uns in Deutschland fehlt, gibt es in vielen Ländern, wo subventionierte prepaid Handys mit SIM-Lock verkauft werden: einen Code of Conduct der Provider.

Denn es fehlt hierzulande einerseits eine klare Kennzeichnung des Locks und ob Net- oder SIM-Lock. Vielen Käufern ist es beim Kauf gar nicht klar, ob und wie das Gerät gelockt ist.
Und es fehlen klare Bestimmungen nach welcher Zeit, zu welchen Kosten ggf. auch früher unzulocken ist. Auch prepaid sind Verträge und man könnte dies durchaus in die Verträge integrieren und das Un-Locken zum Festpreis anbieten.

Wenn dann bewußt von Kunden dagegen durch "illegale Codes" verstoßen werden würde, könnte ich dem Gericht gerade noch folgen.

Aber:
Was ist eigentlich wenn der gewerbliche Unlocker aus einem Land agiert, wo SIM-Locks verboten sind und er dort seinen Geschäftssitz hat, das über eBay verkauft, sich die IMEI schicken lässt und den daraus errechneten Code mit Anleitung per Email zurückschickt? Sicher alles legal!

Wir lernen daraus: Der Unlocker hatte nur den falschen Firmensitz! Ich würde mir einfach ein anderes Land suchen, von wo aus ich agiere. Denn nur der gewerbliche Handel mit den Codes ist ja bestraft worden, nicht die Eingabe des Codes ins Gerät durch den Kunden ... vielleicht findet sich ja dafür auch noch ein Gericht.