Benutzer Daz schrieb:
Benutzer Mayian schrieb:
Eigentlich kann bei solchen Umständen bei Umzug aus den Vertrag raus.
Das ist nicht richtig! Dazu gibt es auch bereits genügend Rechtsprechung. Der Anbieter kann auch bei Umzug auf Erfüllung des Vertrags bestehen. Selbst, wenn an der neuen Adresse dieser Anbieter keinen Anschluss schalten kann, muss der Kunde den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllen/bezahlen.
Auch das stimmt so nicht. Bei einem Umzug ändert sich die Vertragslaufzeit nicht und der Anbieter kann eine Umzugsgebühr verlangen, die max so viel kosten darf wie ein Neuanschluss. Kann der Anbieter an der neuen Adresse keinen Anschluss schalten, hat der Kunde das Recht, mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html