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Datendrosseln bei gebuchten Diensten


26.03.2016 15:47 - Gestartet von bholmer
Ich hatte ein ähnliches Problem vor 5 Jahren bei Vodafone. Bis zu einer Vertragsverlängerung 2010 hatte ich eine Flatrate für Vodafone Live Mobile TV unbegrenzt ohne Anrechnung auf das Inklusivvolumen. Das lag damals nur bei 30 MB. Dann hatte ich den Vertrag verlängert und musste das Streaming über den web apn durchführen, da das mit der Verlängerung gekaufte Smartphone nur noch einen APN für alle Dienste nutzte. Die unbegrenzte Videoflatrate war aber im Vertrag weiter enthalten.
Der Effekt war, dass ich einerseits den vertraglich unbegrenzten Streamingdienst mit den nun 200 MB Inklusivvolumen nur noch ein paar Minuten pro Monat nutzen konnte und außerdem bei Greifen der Drossel (egal ob durch Video oder durch sonstiges Internet) man nur noch Klötzchen sah. Nach mehreren Gesprächen mit der Hotline, bei der jeweils das Volumen zurückgesetzt wurde, hat man dann damals die Drossel einfach abgeschaltet, weil es technisch wohl anders nicht ging, den Vertrag zu erfüllen.
Inzwischen steht allerdings bei den Videodiensten von Vodafone im Kleingedruckten, dass die Datennuzung voll auf das Inklusivvolumen angerechnet wird.

Bei der Spotify-Geschichte frage ich mich, ob T-Mobil das unbegrenzte Streamen doch ein Dorn im Auge ist oder die EU-Verordnung tatsächlich greift , weil der Dienst nicht wie IPTV von der Telekom selbst ist sondern von einem Fremdanbieter, der hier bevorzugt würde. Andererseits glaube ich kaum, dass es von der EU vorgeschrieben ist, überhaupt zu drosseln. In anderen Ländern gibt es schließlich auch echte mobile Flatrates. In sofern sollte man vielleicht aufhören den Rest des Internetzugangs zu benachteiligen statt Spotify zu bevorzugen. Ist alles eine Frage der Betrachtungsweise.
Eine Drosselung auf ein erträgliches Maß würde sicher auch schon die Überlastung der Netze verhindern. Nur setzt es die Kunden nicht so unter Druck ein höheres Volumen zu buchen. Und das würde sich schlecht aufs Geschäft auswirken.