Benutzer tokiox schrieb:
Bekommt ggf. noch ne Anzeige vom Einbrecher.
Wie sollte der denn rausfinden, wie genau das Foto von ihm entstanden ist? Die Beweisführung dürfte schwierig werden.
Es gibt ja auch Gesetze gegen den Besitz und den Bau von Bomben. Die sind dann natürlich auch Quatsch. Ist doch nur für daheim. Uswusf ...
In der Tat! Es gibt Gesetze, die sind an Blödsinn kaum zu überbieten. Bau doch mal in ein Luftgewehr eine Ersatz-Feder ein, die nur geringfügig stärker als das Original ist: Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Besitz! Nicht der Gebrauch. Auch wenn das Teil Deine Wohnung nie verlässt. Straftat wohlgemerkt, nicht Ordnungswidrigkeit. Oder besorg Dir im EU-Ausland eine Gaspistole ohne deutsches Prüfzeichen, obwohl baugleich mit den hierzulande vertriebenen Modellen von der selben Firma: Die gleiche Straftat, illegaler Waffenbesitz.
Das Auto oder den Roller zu frisieren ist bezeichnenderweise kein Problem, außer Du bewegst es/ihn auf öffentlicher Straße. Dann ist das Fahren ohne ABE und sagenhafterweise immerhin eine Ordnungswidrigkeit.
Weißt Du übrigens, was noch verboten ist, da wir ja hier in einem Telekommunikationsforum sind? Das Telefon auf laut stellen, sodaß jemand mithören kann, ohne den Gesprächspartner zu informieren: Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.
Ich sage nicht, dass nicht jedes dieser Gesetze irgendeinen Grund hat. Aber was sind solche Regeln wert, wenn sie niemals jemand überprüfen wird oder auch nur kann?
Anzeige durch irgendjemanden wegen einer Kamera im Rauchmelder meiner Wohnung? Lachhaft. Kein Richter unterschreibt wegen sowas einen Durchsuchungsbeschluss, außer er hat einen wirklich stichhaltigen Beweis. Wo soll der herkommen? Der Einbrecher kann auch die normale Webcam übersehen haben.
Was aber wichtiger ist: Die hier behandelte Geschichte betrifft gemäß TKG "Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen", also NICHT unauffällig im Regal mitlaufende oder auch versteckte Kameras, die nicht per WLAN angebunden sind. Ich darf meine Wohnung also sehr wohl per Kamera überwachen (sofern sich legal darin aufhaltende Personen informiert sind), wenn die Bilder nur aufgezeichnet, nicht aber gesendet werden.
Andere Regelungen wären auch mit dem Grundgesetzt (Unverletzlichkeit der Wohnung) nur schwer vereinbar.