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16.09.2016 08:50 - Gestartet von paperpritt
DeutschlandSIM hat nun auch die zweite Rechnungsbeschwerde (Anschluß von meinem Mann, iPhone) abgewiesen. Hier die 2te Antwort zu den PING-GPRS-Auslandsgebühren Gebühren, neues Schreiben. Für mich nicht nachvollziehbar. Wenn man am iPhone und S6edge das Auslansroaming nicht aktiviert hat, dann können keine Gebühren anfallen. Mein Mann hat 14 Jahre mit seiner deutschen Nummer, damals unter T-D1 im Ausland gearbeitet, da gab es keine PING-GPRS-Gebühren. Liegt also nicht anm Gerät oder OS, nicht an Samsung, nicht am iPhone, sondern am Netzbetreiber, der das auf dem Gerät unterbundene Auslandsroaming nicht deaktiviert bekommt?
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Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf die Berechnung der genutzten GPRS-Verbindungen bei Aufenthalt im Ausland.

Die reklamierten GPRS-Verbindungen wurden über das Netz eines ausländischen Netzbetreibers aufgebaut und werden mit „GPRS by Call“ abgerechnet. Wir haben keine Möglichkeit festzustellen, ob eine in Rechnung gestellte Verbindung von Ihnen bewusst oder unbewusst aufgebaut wurde.

GPRS-Roaming-Verbindungen werden gemäß unserer Preisliste nach den entsprechenden Ländergruppen berechnet. Bei abgehenden Verbindungen im Ausland zahlen Sie den jeweils gültigen Preis des in Anspruch genommenen Mobilfunknetzes. Je nach Land und Mobilfunkanbieter gelten unterschiedliche Konditionen. Die regulierten GPRS-Roamingpreise für Verbindungen aus der Europäischen Union gelten ausschließlich in den angegebenen EU-Mitgliedsstaaten. Bitte entnehmen Sie alle Informationen der Preisliste unter dem Menüpunkt „Tarifdetails“ in Ihrer Servicewelt.

Die einzelnen Datenverbindungen werden mit SIM-Karten- und IMEI-Nummer Ihres Mobilfunkgerätes erfasst. Aus Gründen des Datenschutzes werden keine Informationen über Internetseiten, Dienste und Services gespeichert. Das Volumen bzw. die Dauer der Datenverbindung, die Uhrzeit, das Datum und der Zugangspunkt sind für die Abrechnung relevant. Die Dokumentation erfolgt in Ihrer Einzelverbindungsübersicht und steht Ihnen in Ihrer Servicewelt für die Dauer von 80 Tagen zur Verfügung und dient als Nachweis.

Die Nutzung eines Mobilfunkgerätes im Ausland liegt grundsätzlich in Ihrer Verantwortung. Wir empfehlen insbesondere stets darauf zu achten, in welches Netz sich das Mobilfunkgerät einbucht und welcher Anbieter im Display erscheint. Die Mobilfunkgeräte sind darauf programmiert sich aus Gründen der Verbindungsqualität immer in das stärkste, verfügbare Netz einzubuchen. Die Nutzung der GPRS-Verbindungen und die Einstellungen im Gerät können nur von Ihnen selbst vorgenommen werden. Für die Art der Verbindungen (Bluetooth, WLAN, UMTS etc.) sind Sie verantwortlich. Verbindungsschwankungen von Bluetooth, WLAN etc. können dazu führen, dass das Mobilfunkgerät sich automatisch in das Mobilfunknetz einbucht und GPRS-Verbindungen aufbaut, die gemäß gültiger Preisliste abgerechnet werden.

Um zu verhindern, dass sich Ihr Mobilfunkgerät in ein Netz einbucht, das Sie nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit in Ihrem Mobilfunkgerät die manuelle Netzwahl einzustellen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Reklamation nicht entsprechen können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Maintal
Ihr DeutschlandSIM Kundenservice