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Hotspots im halb-öffentlichen Bereich niemals ohne Auslandsrouting!


06.06.2016 11:48 - Gestartet von krassDigger
Die Mitstörerhaftung ist noch nicht vom Tisch, und es wird wohl auch weiterhin Ärger mit Abmahnungen geben könnenI
Im weiteren ist bei vielen DSL-Verträgen der Weiterverkauf der Internetzugangsleistung nicht gestattet, sodass man um ein VPN-Routing sowieso nicht umher kommt.
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[1] rmax antwortet auf krassDigger
06.06.2016 21:12
Benutzer krassDigger schrieb:

Im weiteren ist bei vielen DSL-Verträgen der Weiterverkauf der Internetzugangsleistung nicht gestattet, sodass man um ein VPN-Routing sowieso nicht umher kommt.

Ein VPN-Tunnel mag es dem Anbieter schwerer bis unmöglich machen, die Vertragsverletzung zu erkennen, aber eine Vertragsverletzung bleibt es trotzdem, denn auch der VPN-Tunnel nutzt ja die Internetzugangsleistung des DSL-Providers.

Allerdings wird oft nur die ausschließliche entgeltliche Überlassung (also die Weitergabe des kompletten Anschlusses) ausgeschlossen, aber nicht die Mitnutzung durch Dritte.
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[2] Sunny01 antwortet auf krassDigger
12.06.2016 15:03
Mal dumm gefragt: wie bewerkstellige ich das Auslandsrouting?
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[2.1] namevergeben antwortet auf Sunny01
12.06.2016 17:08
Benutzer Sunny01 schrieb:
Mal dumm gefragt: wie bewerkstellige ich das Auslandsrouting?

Ein VPN auf einen Rechner im Ausland. Freifunk macht das z.b. So.
Evtl ein gefahrloser Einstieg ins Thema.
Www. Freifunk. Net oder org oder de oder........

Andy