Benutzer fanlog schrieb:
... Dürfen dann auch Smartphones mit UKW nicht mehr verkauft werden?
So ein Blödsinn.
Dem kann man ja bei der Formulierung des Gesetzes recht einfach aus dem Weg gehen, indem man als Alternative auch Internetradio zulässt. Jedes Radio das UKW hat muss also entweder auch DAB+ bieter oder einen Internetradioempfang ermöglichen. Damit sind Smartphones abgedeckt und auch diverse Kombianlagen die eben UKW und Internetradio bieten, aber kein DAB+.
Aber gerade die Autoherstellen gehören zu der Kategorie Gerätehersteller die sich DAB+ in ihren Autoradios mehrfach vergolden lassen.
Wer heute noch ein nur-UKW Radio kauft, der kauft quasi Elektroschrott und das gehört aus ökologischen Gründen verboten.
Anders sieht es aus, wenn die UKW-Radiofunktion "just another feature" ist. Hier muss man sicherlich differenzieren und Alternativen (Internet, ggf. Blauzahn, DLNA, AirPlay, ...) anrechnen oder die Zusatzfunktion als solche OHNE DAB+ auf der Verpackung bewerben, d.h. explizit ausweisen das Radio nur analog funktioniert.