Es bleiben viele Fragen offen:
1. Ich fahre an einem Kalendertag durch zwei EU-Länder (oder mehr)
Wie wird dieser Tag berechnet ?
2. Ich komme an einem Tag in mein Heimatnetz zurück. WIrd dieser Tag als Auslandstag mitgerechnet ?
3. Stimmt es, dass 1 MB Daten bei Entfall des "Frei-Roaming" mit 0,85 ct -ICH WIEDERHOLE CT- berechnet wird ? Damit könnte man ja vielleicht leben, wenn der Rest stimmt.
4. Wird nach Kalendertagen oder nach 24-Stunden-Rhythmus gerechnet.
Beispiel: Ich komme um 23 h am ausl. - EU-Flughafen an. Verliere ich bis Mitternacht 1 Tag?
Das ganze ist unausgereift.
Ich denke, eine grosszügige Mengenregelung würde helfen.
Darüber hinaus haben wir doch bei Verträgen, die jetzt mit Providern bestehen Rechtsschutz. Bedeutet: diese können einseitig nicht von den Providern an die EU-Entwurfsfassung angepasst werden, wenn sie nicht ordnungsgemäss gekündigt werden.
Was sagt Ihr dazu ?
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer CBS schrieb:
Wie ist vorgesehen, dies zu ermöglichen? Einmal alle 30 Tage im Heimatnetz zu sein dürfte funktionieren, wie aber die maximal 90 Tage im Jahr? Dies betrifft nicht nur Grenzgänger sondern grundsätzlich alle Grenzlandbewohner, die das Heimatnetz wegen Ausbaumangels verlieren und im Nachbarland landen.
Wenn sich der Grenzgänger oder Grenzlandbewohner am gleichen Tag auch wieder in das Heimatnetz einbucht, wird dieser Tag nicht auf die 90 Roaming-Tage angerechnet. Siehe Art. 3 Abs. 1 des Regulierungsentwurfs.
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/draft-commission-implementing-regulation-roaming-fair-use-policy