Benutzer Dorftrottel schrieb:
"zu Gunsten des Angeklagten" bitte: "zugunsten des Beklagten"... !
"Angeklagt war ein Familienvater" bitte: "Beklagt" oder "Verklagt"...!
Angeklagt wird nur in Strafverfahren.
Warum ist das so?
Mit der höflichen Bitte um Erläuterung.
(Oder heißt es BEläuterung?) :-)