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BEklagt


31.10.2016 15:02 - Gestartet von Dorftrottel
einmal geändert am 31.10.2016 15:04
"zu Gunsten des Angeklagten" bitte: "zugunsten des Beklagten"... !
"Angeklagt war ein Familien­vater" bitte: "Beklagt" oder "Verklagt"...!

Angeklagt wird nur in Strafverfahren.
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[1] horstkarl antwortet auf Dorftrottel
01.11.2016 09:00
Benutzer Dorftrottel schrieb:
"zu Gunsten des Angeklagten" bitte: "zugunsten des Beklagten"... !
"Angeklagt war ein Familien­vater" bitte: "Beklagt" oder "Verklagt"...!

Angeklagt wird nur in Strafverfahren.

So sieht's aus. Aber leider wird das in den Medien ständig falsch gemacht.

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[2] MAN antwortet auf Dorftrottel
05.11.2016 08:47
Benutzer Dorftrottel schrieb:
"zu Gunsten des Angeklagten" bitte: "zugunsten des Beklagten"... !
"Angeklagt war ein Familien­vater" bitte: "Beklagt" oder "Verklagt"...!

Angeklagt wird nur in Strafverfahren.

Warum ist das so?

Mit der höflichen Bitte um Erläuterung.
(Oder heißt es BEläuterung?) :-)