Themenspezial: Verbraucher & Service Filesharing-Urteil

Filesharing-Urteil: Anschluss­inhaber muss nicht für andere haften

Ein Urteil des Amts­gerichts Frankfurt am Main bestätigt die An­nahme, dass ein Anschluss­inhaber nicht für Familien­mitglieder haften muss.
Von David Rist

Screenshot eines BitTorrent Programms Rückschlag für die Abmahn­industrie: Anschluss­inhaber haften nicht für Familienangehörige

Bild: dpa
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat eine Filesharing-Klage zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Angeklagt war ein Familien­vater, der auch Inhaber des Internet­anschlusses der Familie ist. Weil über diesen Anschluss anscheinend der Film The Last Stand verbreitet wurde, möglich wäre dies etwa durch den Einsatz sogenannter Torrents, sollte der Familien­vater nun dafür haften. Die Kanzlei Sasse hatte ihn im Auftrag der Splendid Film GmbH verklagt und einen Schadens­ersatz in Höhe von 400 Euro gefordert. Zusätzlich wurden 755,80 Euro als Ersatz der Abmahn­kosten verlangt.

Keine Haftung für volljährige Familienmitglieder

Screenshot eines BitTorrent Programms Rückschlag für die Abmahn­industrie: Anschluss­inhaber haften nicht für Familienangehörige

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Das Amts­gericht Frankfurt am Main hat die Klage der Kanzlei Sasse allerdings jetzt abgewiesen, mit der Begründung, dass Dritte Zugriff auf den Anschluss hätten. Das betrifft zum einen die Ehe­frau des Angeklagten sowie zwei weitere Angehörige. Diese hätten häufiger Zugriff auf den Internet­anschluss und somit könne nicht genau gesagt werden, ob der Anschluss­inhaber selbst den Film im Internet verbreitet hätte. Das Amts­gericht Frankfurt am Main wies deshalb zunächst die Klage auf Schadens­ersatz ab.

Doch auch die Forderung auf Ersatz der Abmahn­kosten verneinte das Gericht. Sowohl die Ehe­frau als auch die zwei weiteren Familien­angehörigen seien volljährig gewesen. Deshalb würde keine Belehrungs- oder gar Überwachungs­pflicht seitens des Familienvaters bestehen. Vertreten wurde der Familienvater von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, die auf ihrem Blog [Link entfernt] über diesen und etliche weitere Fälle zum Thema File­sharing berichten.

Abgemahnte sollten sich beraten lassen

Rechts­anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke rät Abgemahnten dazu, sich in jedem Fall beraten zu lassen. Entweder von einem Rechts­anwalt oder einer Verbraucher­zentrale. Solmecke sieht aktuell den Trend, dass sich Gerichte bewusst nicht zu Unter­stützern der Abmahn­industrie machen wollten. Viele weitere Urteile zum Thema File­sharing würden ihm das bestätigen.

Erst vor gut zwei Wochen ließ das Bundes­wirtschafts­ministerium verlauten, dass das WLAN-Gesetz zur sogenannten Störerhaftung überarbeitet werden soll. Der Europäische Gerichts­hof hatte darin geregelt, dass Besitzer von Bars oder Cafés nicht für illegale Down­loads ihrer Kunden zur Rechen­schaft gezogen werden können.