Benutzer Dithmarscher schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer appleianer schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:
mit so armseeligen, dummen Kommentaren zurück, insbesondere wenn Sie beleidigend werden.
Schrieb derjenige, der hier mit 2 Nicks trollt, die eine unterschiedliche Auffassung vertreten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz vor Lockvogelangeboten verstärkt: Händler dürfen nur dann mit Billigangeboten werben, wenn diese auch eine bestimmte Zeit lang vorrätig sind.
Der BGH gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Discouter Lidl recht. Die Supermarktkette hatte mit Flachbildschirmen und billiger Butter geworben. In manchen Märkten waren die Bildschirme jedoch schon morgens ausverkauft, teilte die Verbraucherzentrale am Freitag mit (Az. I ZR 183/09).