Thread
Menü

In Deutschland mit Sicherheit rechtswidrig


10.12.2016 01:27 - Gestartet von test222
einmal geändert am 10.12.2016 01:27
Ein gekauftes Smartphone ist Eigentum des Käufers. Wenn es jemand absichtlich beschädigt oder gar zerstört, ist das wahrscheinlich ziemlich kriminell.
Menü
[1] Vertellmi antwortet auf test222
12.12.2016 11:31
Wieso, es wird ja weder beschädigt noch zerstört, es wird "nur" per Software "unbrauchbar" gemacht. Kann also immer noch als angeberischer Briefbeschwerer benutzt werden. Wenn das dem Käufer der Preis wert ist... ;-)

Bedenklich finde ich, dass der Hersteller das überhaupt machen kann. Dann kann das nämlich auch jederzeit ein geübter Hacker.

Benutzer test222 schrieb:
Ein gekauftes Smartphone ist Eigentum des Käufers. Wenn es jemand absichtlich beschädigt oder gar zerstört, ist das
wahrscheinlich ziemlich kriminell.
Menü
[1.1] Ascidriver antwortet auf Vertellmi
12.12.2016 13:52
Ich denke man kann sicher auf einen älteren Softwarestand zurück flashen.
Menü
[2] tosho antwortet auf test222
18.12.2016 09:20

einmal geändert am 18.12.2016 09:22
Benutzer test222 schrieb:
Ein gekauftes Smartphone ist Eigentum des Käufers. Wenn es jemand absichtlich beschädigt oder gar zerstört, ist das wahrscheinlich ziemlich kriminell.

Aber nein. Das gilt nur, wenn dieser "Jemand" ein nobody wie Du oder ich ist. Konzerne dürfen alles.
Zum Beispiel darf HP auch straflos seine bereits verkauften Drucker durch ein Firmware-Update nachträglich wertlos machen bzw. zumindest so verhunzen, dass der Drucker nicht mehr mit Fremdtinte, sondern nur noch mit der Originaltinte zum Wucherpreis druckt.

Und auch zum Wucher hat die EU-Kommision (die Interessenvertretung der Industrie in Brüssel) sich bereits vor über 10 Jahren geäußert und dem erstaunten Vebraucher mitgeteilt, dass er den Preis für die Tinte ja durch die Wahl eines geeigneten Druckers selbst beeinflussen kann. Welchen Drucker man denn nun kaufen soll um nicht beim Tintenkauf regelmäßig ausgeraubt zu werden, dazu hat die Kommission sich natürlich nicht geäußert (wie auch, es gibt keinen). Seitdem sind die Preise für Druckertinteinte weiter durch die Decke geschossen.

Soviel zum Stichwort "rechtswidrig". Das gilt nur für den kleinen Mann ohne gut gefüllte Schmiergeldkasse.