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Nicht ganz richtig...


08.01.2017 16:41 - Gestartet von blumenwiese
Zitat: "Selbst hier gelten im Zweifelsfall die AGB mit der monatlichen Kündigung."

Im konkreten Beispiel ist das richtig, weil wohl kein Anbieter einen Kündigungsverzicht explizit aussprechen wird. Dennoch, natürlich gelten auch Nebenabreden und Zusicherungen als Teil des Vertrages und werden rechtlich nicht einfach durch die AGB aufgehoben. Diese greifen nur dann, wenn es keine gesonderten Abreden gibt.