Benutzer blubbla schrieb:
Benutzer TeleNic schrieb:
Natürlich wurde der 1. Antrag ohne weitere Prüfung abgelehnt da der Betreff zur falsch gewesen ist. Wenn man das schon sieht und es Anweisung ist, dass alles der Form zu entsprechen hat, weshalb sollte man dann die Datei noch sichten?
Hoch lebe das "Postamt" und dessen Borniertheit!
Lediglich in der Betreff-Zeile der E-Mail wurde eine in der deutschen Sprache anerkannte Schreibweise gewählt (Gmünd statt Gmuend). Ob dies jetzt einen Grund darstellt, den Antrag abzulehnen, bleibt jedem selbst überlassen.
Ja, ist ein Grund abzulehnen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gibt es zwischen den Anbietern ebenso wie bei einer Portierung von Rufnummern strenge Regelungen. Auch bei der Portierung von Rufnummern ist jegliche Art von Schreibfehler ein Grund zur Ablehnung des Auftrages.
Hätte evtl. ein kurzes Gespräch geholfen?
Du hast scheinbar noch nie bei einem Großkonzern gearbeitet. Würdest du bei jedem 0815-Fall "ein kurzes Gespräch" führen, wird der Stapel auf deinem Tisch nie leer. Im Gegenteil. Folge: Der Team-/Abteilungsleiter sucht das Gespräch mit dir. Weitere Folge: Beim nächsten mal gibt es eine Abmahnung.
Bei dem Unternehmen, bei dem ich arbeite, steht Ergebnisorientierung im Vordergrund. Dazu braucht es an den ENTSPRECHENDEN POSITIONEN MA, die mitdenken:
A) Soll der Antrag abgelehnt werden, weil in der BETREFF-Zeile einer Mail (nicht im Antrag selber) ein Umlaut verwendet wurde? Damit bekommt ihn der MA, wie geschehen, ein zweites Mal auf den Tisch.
B) Soll der Antrag gleich beim ersten Mal final bearbeitet werden?
Und: Ich gebe Dir Recht. Auch bei uns würde der Team-/Abteilungsleiter auf der Matte stehen und fragen, weshalb denn der Sch...-Antrag von dem Typen schon wieder vorliegt und weshalb das nicht beim ersten Mal geregelt wurde.
Aber dies stellt lediglich meine persönliche Meinung dar.