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anfrage bei der eu-kommission


10.12.2001 16:40 - Gestartet von eandree1
hallo,

ich hate diesbezüglich schon vor einigen wochen bei der eu-komission nachgefragt.

dort habe ich die antwort erhalten, dass es zwar nicht sonderlich verbraucherfreundlich ist, was viag interko macht. aber es ist durchaus rechtens.

viag interkom hält sich an die die von der eu vorgeschriebenen rundungsregelungen.

bis zur ,4 wird abgerundet, ab ,5 wird aufgerundet.

genau das schreibt die eu-verordnung vor.
es gibt darüber hinaus noch eine empfehlung der eu-kommission zur umrechnung von kleinstbeträgen. diese empfehlung sieht vor, dass kleinstbeträge zu einer summe zusammengefaßt werden und dann die summe gemäß den rundungsregelungen gerundet wird.

da es sich hierbei aber nur um eine empfehlung handelt, gibt es keine pflicht so zu verfahren.

obwohl ich das vorgehen von viag interkom absolut unseriös finde, ist es rechtlich einwandfrei und ich glaube nicht, dass die verbraucherzentrale hier mit einer klage durchkommen wird.

elmar
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[1] penetrator antwortet auf eandree1
10.12.2001 17:36
Dennoch ist es eine Preiserhöhung und begründet somit ein Sokü-Recht.
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[1.1] hansibubi antwortet auf penetrator
10.12.2001 18:30
... und diese Preiserhöhung gilt erst ab 1.1. 2002.
ab dann ist Sonderkündigungsrecht.
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[1.1.1] Peterman antwortet auf hansibubi
10.12.2001 19:02
Benutzer hansibubi schrieb:
... und diese Preiserhöhung gilt erst ab 1.1. 2002. ab dann ist Sonderkündigungsrecht.

Das ist so nicht richtig, da die Preiserhöhung ja ab Umstellung der Rechnungen auf Euro in Kraft getreten ist. Bei mir also ab Oktober!
Trotzdem besteht meiner Meinung nach Sonderkündigungsrecht und zwar ab termin Umstellung bis 1 Monat nach Hinweis von Viag bezüglich Sonderkündigungsrecht!
Dies ist aber bis heute nicht geschehen, also ist mein Sonderkündigungsrecht noch aktuell

Peterman
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[1.2] m_maier antwortet auf penetrator
11.12.2001 09:25
Benutzer penetrator schrieb:
Dennoch ist es eine Preiserhöhung und begründet somit ein Sokü-Recht.

Ich wuerde es noch nicht mal "Preiserhöhung", sondern nur "Preisänderung zu Ungunsten des Kunden" nennen.

Die Preise wurden durch die Euroumstellung geändert (sonst würde ein 10-minütiges Ortsgespräch in der Nebenzeit nicht plötzlich 59 Pfg (30 Cent) statt 50 Pfg kosten, und diese Preisaenderung geschah teilweise sehr zu Ungunsten des Kunden.

Und demnach muesste Abschnitt 15 der AGB gelten. D.h., die Euro-Umstellung von Viag ist absolut rechtens, aber aufgrund der damit verbundenen Preisaenderung zu Ungunsten des Kunden muesste diesem ein Sonderkuendigungsrecht eingeraeumt werden.

Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Ansicht auch von den Richtern geteilt werden wird.

Marcus
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[1.2.1] jambo antwortet auf m_maier
11.12.2001 11:36
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer penetrator schrieb:
Dennoch ist es eine Preiserhöhung und begründet somit ein Sokü-Recht.

Ich wuerde es noch nicht mal "Preiserhöhung", sondern nur "Preisänderung zu Ungunsten des Kunden" nennen.

Die Preise wurden durch die Euroumstellung geändert (sonst würde ein 10-minütiges Ortsgespräch in der Nebenzeit nicht plötzlich 59 Pfg (30 Cent) statt 50 Pfg kosten, und diese Preisaenderung geschah teilweise sehr zu Ungunsten des Kunden.

Und demnach muesste Abschnitt 15 der AGB gelten. D.h., die Euro-Umstellung von Viag ist absolut rechtens, aber aufgrund

Nö, ist sie auch nicht, da der Tarif kein zu zahlneder oder verbuchender Betrag ist (Finanzministerium Schleswig Holstein)

der damit verbundenen Preisaenderung zu Ungunsten des Kunden muesste diesem ein Sonderkuendigungsrecht eingeraeumt werden.

Ja, genau, deswegen ist eine Rechsprechung zur Umrechnung unnötig!

Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Ansicht auch von den Richtern geteilt werden wird.

Davon gehe ich auch aus...

Jambo
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[1.2.1.1] vickycolle antwortet auf jambo
12.12.2001 13:10
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer m_maier schrieb:


die Euro-Umstellung von Viag ist absolut rechtens, aber aufgrund

Nö, ist sie auch nicht, da der Tarif kein zu zahlneder oder verbuchender Betrag ist (Finanzministerium Schleswig Holstein)

ich mag viag nicht, aber der tarif ist ein zu zählender und zu verbuchender betrag.
beispiel:
1 minute/monat telefonat in der nz innerhalb der homezone
= 3 cent
aus.

gruss
vicky
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[1.2.1.1.1] jambo antwortet auf vickycolle
12.12.2001 18:37
Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer m_maier schrieb:


die Euro-Umstellung von Viag ist absolut rechtens,
aber
aufgrund

Nö, ist sie auch nicht, da der Tarif kein zu zahlneder oder verbuchender Betrag ist (Finanzministerium Schleswig Holstein)

ich mag viag nicht, aber der tarif ist ein zu zählender und zu verbuchender betrag.
beispiel:
1 minute/monat telefonat in der nz innerhalb der homezone = 3 cent
aus.

Der Betrag von 3cent wird aber erst durch das einminütige Gepräch erzeugt. Wenn das Tatsächlich nur eine Minute im Monat ist, dann stimmen die 3 cent. IMHO dürfen noch nicht einmal die einzelnen Gesprächsposten gerundet werden, da der EVN ja eine freiwillige Sache ist und der Vertragsinhaber diesen nicht anzufordern braucht. Daher ist nur der Endbetrag zu runden und in Euro zu berechnen, zumindest bis zum 31.12. Danach müssen entsprechend direkt 2,56 cent/min berechnet werden. Alles andere ist eine Veränderung zu ungunsten des Kunden und berechtigt zur Sokü. Da Viag aus 3 Pf auch 1,5 cent machen kann, ist der Beweis geführt, das Viag nur schöne Europreise machen will. Das ist aber dann deren Pech, daß die Kunden soküen wollen...

Jambo
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[1.2.1.1.1.1] vickycolle antwortet auf jambo
13.12.2001 10:01
Benutzer jambo schrieb:

Der Betrag von 3cent wird aber erst durch das einminütige Gepräch erzeugt. Wenn das Tatsächlich nur eine Minute im Monat ist, dann stimmen die 3 cent.
und damit ist es ein buchbarer betrag da in dem fall in der buha die nettosumme, mwst und bruttosumme der rechnung verbucht wird.

IMHO dürfen noch nicht einmal
die einzelnen Gesprächsposten gerundet werden, da der EVN ja eine freiwillige Sache ist und der Vertragsinhaber diesen nicht anzufordern braucht.
produziert wird der evn immer.
das einzige was du dir als kunde aussuchen kannst ist ob sie ihn dir zuschicken sollen oder gleich wieder vernichten nach rechnungslegung.

Daher ist nur der Endbetrag zu runden und in Euro zu berechnen,
falsch, denn der endbetrag ist nicht der einzige buchbare betrag in einer rechnung.


Da Viag aus 3 Pf auch 1,5 cent machen kann, ist der Beweis geführt, das Viag nur schöne Europreise machen will. Das ist aber dann deren Pech, daß die Kunden soküen wollen...
das die schon immer dämlich waren und sich mit dem ding selber ein bein gestellt haben steht auf einem anderen blatt :-)

ich bin keine anwältin, soweit ich jedoch weis darf der anbieter auf zwei nachkommestellen aufrunden und das sind nunmal 0,03 Euro und nicht 0,0256 Euro

gruss
vicky
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[1.2.1.1.1.1.1] jambo antwortet auf vickycolle
13.12.2001 11:15
Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer jambo schrieb:

Der Betrag von 3cent wird aber erst durch das einminütige Gepräch erzeugt. Wenn das Tatsächlich nur eine Minute im Monat
ist, dann stimmen die 3 cent.
und damit ist es ein buchbarer betrag da in dem fall in der buha die nettosumme, mwst und bruttosumme der rechnung verbucht wird.

IMHO dürfen noch nicht einmal
die einzelnen Gesprächsposten gerundet werden, da der EVN ja eine freiwillige Sache ist und der Vertragsinhaber diesen
nicht anzufordern braucht.
produziert wird der evn immer. das einzige was du dir als kunde aussuchen kannst ist ob sie ihn dir zuschicken sollen oder gleich wieder vernichten nach rechnungslegung.

Das rechtfertigt aber nicht die Rundung der Tarife,oder?

Daher ist nur der Endbetrag zu runden und in Euro zu berechnen,
falsch, denn der endbetrag ist nicht der einzige buchbare betrag in einer rechnung.

sondern? Was wird denn bei Deiner Rechnung sonst noch so abgebucht bzw. berechnet?


Da Viag aus 3 Pf auch 1,5 cent machen kann, ist der Beweis geführt, das Viag nur schöne Europreise machen will. Das ist aber dann deren Pech, daß die Kunden soküen wollen...
das die schon immer dämlich waren und sich mit dem ding selber ein bein gestellt haben steht auf einem anderen blatt :-)

ich bin keine anwältin, soweit ich jedoch weis darf der anbieter auf zwei nachkommestellen aufrunden und das sind nunmal 0,03 Euro und nicht 0,0256 Euro

Wo steht, daß das bei Tarifen erlaubt ist. Kannst Du da 'ne Quellenangabe machen? Der Zeitpukt der Rundung ist entscheident und ich habe noch keine Quelle gefunden, nach der eine Tarifrundung erlaubt wäre...

Jambo
gruss
vicky
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[1.2.1.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf jambo
13.12.2001 15:13
Benutzer jambo schrieb:

Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer jambo schrieb:
Daher ist nur der Endbetrag zu runden und in Euro zu berechnen,
falsch, denn der endbetrag ist nicht der einzige buchbare betrag in einer rechnung.

sondern? Was wird denn bei Deiner Rechnung sonst noch so abgebucht bzw. berechnet?

Weder die Rechnung mit all ihren arithmetischen Operationen noch der anschließende Zahlungsvorgang sind die Grundlage aller Dinge. Im Vertrag wird auf eine Preisliste Bezug genommen, und dort stehen nun mal Minutenpreise.

ich bin keine anwältin, soweit ich jedoch weis darf der anbieter auf zwei nachkommestellen aufrunden und das sind nunmal 0,03 Euro und nicht 0,0256 Euro

Wo steht, daß das bei Tarifen erlaubt ist. Kannst Du da 'ne Quellenangabe machen? Der Zeitpukt der Rundung ist entscheident und ich habe noch keine Quelle gefunden, nach der eine Tarifrundung erlaubt wäre...

Es gibt keinen Zweifel, dass die 'Tarife', und damit auch die Minutenpreise bei der Euro-Umstellung irgendwie gerundet werden müssen. Schließlich bilden diese Tarife die vertragliche Grundlage für die Abrechnung. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass weiterhin DM-Preise gelten sollen und erst der jeweilige Rechnungsendbetrag in Euro umgerechnet wird.

Dass man sich gerade bei dem Fünf-Pfennig-Tarif etwas anderes wünschen kann als die Rundung auf ganze Cent, steht wohl außer Frage. Aber was sonst als der Minutenpreis ist denn bitteschön der 'zu zahlende Betrag', der vertraglich vereinbart ist?
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1] muli antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2001 00:36
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer jambo schrieb:

Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer jambo schrieb:
Daher ist nur der Endbetrag zu runden und in Euro zu berechnen,
falsch, denn der endbetrag ist nicht der einzige buchbare betrag in einer rechnung.

sondern? Was wird denn bei Deiner Rechnung sonst noch so abgebucht bzw. berechnet?

Weder die Rechnung mit all ihren arithmetischen Operationen noch der anschließende Zahlungsvorgang sind die Grundlage aller Dinge. Im Vertrag wird auf eine Preisliste Bezug genommen, und dort stehen nun mal Minutenpreise.

ich bin keine anwältin, soweit ich jedoch weis
darf
der anbieter auf zwei nachkommestellen aufrunden und das sind nunmal 0,03 Euro und nicht 0,0256
Euro

Wo steht, daß das bei Tarifen erlaubt ist. Kannst Du da 'ne
Quellenangabe machen? Der Zeitpukt der Rundung ist entscheident und ich habe noch keine Quelle gefunden, nach der eine Tarifrundung erlaubt wäre...

Es gibt keinen Zweifel, dass die 'Tarife', und damit auch die Minutenpreise bei der Euro-Umstellung irgendwie gerundet werden müssen.

Doch und zwar erhebliche! Der korrekte Tarif für Bestandskunden ist auch nach dem 31.12.01 5/1,95583 Cent/min.

>Schließlich bilden diese Tarife die vertragliche Grundlage für die Abrechnung. Niemand kann
ernsthaft verlangen, dass weiterhin DM-Preise gelten sollen

Soweit richtig.

und erst der jeweilige Rechnungsendbetrag in Euro umgerechnet wird.

Naja, IMHO nicht der RECHNUNGSendbetrag aber der GESPRÄCHSendbetrag. Die EU sagt, daß nur 'zu zahlende bzw. zu verbuchende Beträge' gerundet werden dürfen. Ein einzelnes Gespräch ergibt einen zu verbuchenden (und zu zahlenden) Betrag.

Dass man sich gerade bei dem Fünf-Pfennig-Tarif etwas anderes wünschen kann als die Rundung auf ganze Cent, steht wohl außer Frage. Aber was sonst als der Minutenpreis ist denn bitteschön der 'zu zahlende Betrag', der vertraglich vereinbart ist?

Definition 'zu zahlender Betrag': Tarifangabe * verbrauchte Menge

siehe dazu auch: https://www.teltarif.de/forum/s6616/8-15.html

Und noch eine kleine Überlegung zum Schluß: Nur mal angenommen, die Bundesregierung überlegt sich morgen, daß sie, aus welchen Gründen auch immer, die Mehrwertsetuer erhöhen will. Was wird dann aus den von VIAG ach so schön gerundeten Euro-'Prospektpreisen'? Die sind dann für den A...., es sei denn VIAG würde eine solche Erhöhung schlucken, was aber nach dem derzeitigen Verhalten nicht anzunehmen ist.

muli
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf muli
14.12.2001 10:24
Benutzer muli schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
>
Es gibt keinen Zweifel, dass die 'Tarife', und damit auch die Minutenpreise bei der Euro-Umstellung irgendwie gerundet werden müssen.

Doch und zwar erhebliche! Der korrekte Tarif für Bestandskunden ist auch nach dem 31.12.01 5/1,95583 Cent/min.

Schließlich bilden diese Tarife die vertragliche Grundlage für die Abrechnung. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass weiterhin DM-Preise gelten sollen

Soweit richtig.

Ist es etwa etwas anderes als ein DM-Preis, wenn eine Preisangabe '0,05/1,95583 €/min' lautet?

und erst der jeweilige Rechnungsendbetrag in Euro umgerechnet wird.
>
Naja, IMHO nicht der RECHNUNGSendbetrag aber der GESPRÄCHSendbetrag. Die EU sagt, daß nur 'zu zahlende bzw. zu verbuchende Beträge' gerundet werden dürfen. Ein einzelnes Gespräch ergibt einen zu verbuchenden (und zu zahlenden) Betrag.

Aus dem Minutenpreis soll auf DM-Basis ein Gesamtbetrag pro Gespräch gebildet, dann in Euro umgerechnet und gerundet werden? Die restlichen Rechenschritte sollen dann aber in Euro laufen? Wäre das nicht auch ein bisschen abstrus?

Nochmal: Vertraglich vereinbart sind Minutenpreise und nicht irgendwelche Regeln für die Zahlenarithmetik, die sich auf der Rechnung abspielt. Deshalb ist es auch irgendwie logisch, dass die Minutenpreise, die bisher in DM ausgewiesen waren, nun auf Euro umgestellt und gerundet werden müssen. Was sich hinterher beim Erstellen der Rechnung abspielt, ist nur das Ergebnis davon.

Dass man sich gerade bei dem Fünf-Pfennig-Tarif etwas anderes wünschen kann als die Rundung auf ganze Cent, steht wohl außer Frage. Aber was sonst als der Minutenpreis ist denn bitteschön der 'zu zahlende Betrag', der vertraglich vereinbart ist?

Definition 'zu zahlender Betrag': Tarifangabe * verbrauchte Menge siehe dazu auch: https://www.teltarif.de/forum/s6616/8-15.html

Warum gibt es wohl keine Umrechnungs- und Rundungsvorschriften für 'nicht zu zahlende Beträge'? Lassen wir die etwa für alle Zukunft in DM stehen?

Und noch eine kleine Überlegung zum Schluß: Nur mal angenommen, die Bundesregierung überlegt sich morgen, daß sie, aus welchen Gründen auch immer, die Mehrwertsetuer erhöhen will.

Das muss übrigens immer noch das Parlament beschließen.

Was wird dann aus den von VIAG ach so schön gerundeten Euro-'Prospektpreisen'? Die sind dann für den A...., es sei denn VIAG würde eine solche Erhöhung schlucken, was aber nach dem derzeitigen Verhalten nicht anzunehmen ist.

Vielleicht würde es dann 'krumme' Preise geben, aber das ist kein *zwingender* Grund, es jetzt schon genauso zu machen.
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] m_maier antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2001 12:13
Rechnung abspielt. Deshalb ist es auch irgendwie logisch, dass die Minutenpreise, die bisher in DM ausgewiesen waren, nun auf Euro umgestellt und gerundet werden müssen. Was sich hinterher beim Erstellen der Rechnung abspielt, ist nur das Ergebnis davon.

Vollkommen richtig. Die Frage ist nur, ob die Rundung auf den ganzen Cent erfolgen *muss*.

In der Telekommunikationsbranche sind Minutenpreise mit einer Nachkommastelle geschäftüblich. Viag verwendet sie selbst - so wird damit geworben, mit Loop am Wochenende schon ab 2,5 Pfg telefonieren zu können (10 Sekunden natürlich).

Die Frage, ob es Viag zuzumuten ist, vom bisherigen Prinzip der "ganze-Pfennig"-Preise auf "krumme-Cent"-Preise zu gehen und sich damit das optische Erscheinungsbild der Preislisten zu verhunzen, ist fraglich.

Keiner würde Viag zumuten wollen, die 5 Pfg in 2 Cent umzurechnen. Aber 3 Cent sind nachteilig für die Kunden.

Das Problem ist wohl, dass verbindliche Umrechnungsregeln nur für "zu verbuchende oder zu zahlende" Beträge gelten. Für "Tarife" gilt - so viel ich weiss - nur die *Empfehlung*, möglichst genau umzurechnen.

Es fehlt eine hieb- und stichfeste (also eine gesetzliche) Vorschrift, wie (genau) Tarife umzurechnen sind! Hier hat die Politik m.E. etwas versäumt.

Das weiss sicher auch (die Rechtsabteilung von) Viag.

Und genau deshalb braucht's im Prinzip einen Musterprozess.
Schade, dass bei der Verbraucherzentrale Hamburg bisher so wenig Spenden dafür eingegangen sind!

Ich wuerde auf eine andere Schiene setzen und so argumentieren. Bei der Euro-Umstellung handelt es sich um eine Tarifänderung, weil Gespräche (zumindest die über 1 Minute) vor und nach der Euroumstellung unterschiedlich kosten.
Und da diese Tarifänderung teilweise zu Ungunsten des Kunden erfolgt, hat dieser ein Sonderkuendigungsrecht.

Naja, warten wir's ab und empfehlen solange allen in unserem Bekanntenkreis die kundenfreundliche Mobilfunkfirma Viag Interkom weiter... ;-)

Marcus
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] eandree1 antwortet auf m_maier
14.12.2001 14:39
Es fehlt eine hieb- und stichfeste (also eine gesetzliche) Vorschrift, wie (genau) Tarife umzurechnen sind! Hier hat die Politik m.E. etwas versäumt.

Das weiss sicher auch (die Rechtsabteilung von) Viag.

das stimmt nicht ganz. die eu-kommission hat eindeutig rundungsregelungen festgelegt. wie schon in meinem ersten beitrag geschrieben, hat sich viag an diese rundungsregelungen gehalten.
natürlich gelten diese rundungsregelungen für alle preise.

zusätzlich gibt es eine EMPFEHLUNG für die umrechnung von kleinstbeträgen (und meines erachtens gehören telefonminuten dazu). diese empfehlung sieht vor, dass kleinstbeträge erst bei der endsumme gerundet werden.

aber wie gesagt, es ist nur eine empfehlung, die nicht verbindlich ist.

elmar
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] kokomito antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2001 12:47
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Ist es etwa etwas anderes als ein DM-Preis, wenn eine Preisangabe '0,05/1,95583 €/min' lautet?
Richtig! Es ist etwas anderes - nämlich die *genaue* Preisangabe in EUR für *Bestandskunden* (um *die* geht es hier nämlich), die ja ihre Verträge auf DEM-Basis abgeschlossen haben und *nicht* auf EUR-basierenden Zahlen, die seit November von VIAG für *neue* Verträge festgelegt wurden.

Aus dem Minutenpreis soll auf DM-Basis ein Gesamtbetrag pro Gespräch gebildet, dann in Euro umgerechnet und gerundet werden? Die restlichen Rechenschritte sollen dann aber in Euro laufen? Wäre das nicht auch ein bisschen abstrus?
Nö! Die Preise pro *Leistungseinheit* (im Mobilfunk DEM oder zukünftig EUR pro Minute) sollen *hinreichend genau* in die Berechnung einfliessen - die Telekom rechnet mit 5 (oder 6 )Nachkommastellen zur DEM; d.h. mit Tausendstel- (oder Zehntausendstel-) Pfennigen (Cent).

Nochmal: Vertraglich vereinbart sind Minutenpreise und nicht irgendwelche Regeln für die Zahlenarithmetik, die sich auf der Rechnung abspielt. Deshalb ist es auch irgendwie logisch, dass die Minutenpreise, die bisher in DM ausgewiesen waren, nun auf Euro umgestellt und gerundet werden müssen. Was sich hinterher beim Erstellen der Rechnung abspielt, ist nur das Ergebnis davon.
Und nochmals. Vereinbart waren für Bestandskunden Preise auf der Basis von DEM. Diese Kunden bestehen jetzt darauf, dass die Tarife hinreichend genau umgerechnet werden. Die Neukunden, deren Verträge nach den EUR-basierenden Konditionen von VIAG abgeschlossen wurden, können sich natürlich *nicht* beschweren, da für sie ja keine Konditionen *verändert* wurden.

Warum gibt es wohl keine Umrechnungs- und Rundungsvorschriften für 'nicht zu zahlende Beträge'? Lassen wir die etwa für alle Zukunft in DM stehen?
Es gibt leider nur eine Empfehlung für den Umgang mit Preisen für Leistungseinheiten. *Die* sollen in den Zwischenschritten 'möglichst genau' berücksichtigt werden. Erst der Rechnungs-Endbetrag soll dann gerundet werden.


kokomito
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf kokomito
14.12.2001 13:27
Benutzer kokomito schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Ist es etwa etwas anderes als ein DM-Preis, wenn eine Preisangabe '0,05/1,95583 €/min' lautet?
Richtig! Es ist etwas anderes - nämlich die *genaue* Preisangabe in EUR für *Bestandskunden* (um *die* geht es hier nämlich), die ja ihre Verträge auf DEM-Basis abgeschlossen haben und *nicht* auf EUR-basierenden Zahlen, die seit November von VIAG für *neue* Verträge festgelegt wurden.

Du erwartest also im Ernst, dass auch in Zukunft weiterhin mit Preisen in '1/1,95583 €' hantiert wird? Und das sind dann keine verkappten DM-Preise? Soso.

[...] Die Preise pro *Leistungseinheit* (im Mobilfunk DEM oder zukünftig EUR pro Minute) sollen *hinreichend genau* in die Berechnung einfliessen - die Telekom rechnet mit 5 (oder 6 )Nachkommastellen zur DEM; d.h. mit Tausendstel- (oder Zehntausendstel-) Pfennigen (Cent).

Falls du T-Mobil meinst: Die wollen die DM-Minutenpreise in Euro umrechnen, auf sechs Nachkommastellen runden, und dann mit diesen Euro-Preisen rechnen, also werden z.B. 0,199404 € aus 0,39 DM. Witziger Weise wird auch T-Mobil in die Preisliste 'zur besseren Übersichtlichkeit' einen glatten Betrag, d.h. '0,20 €' schreiben. Um meine T-D1-Rechnung nachvollziehen zu können, muss ich also in Zukunft mit einem sechsstelligen Betrag rechnen, der so noch nicht einmal in der Preisliste steht (oder nur im 'Kleingedruckten'). Auch nicht die ideale Lösung...

Immerhin rundet auch T-Mobil, anstatt irgendwo später auf der Rechnung durch 1,95583 zu dividieren. Komisch, oder?

Nochmal: Vertraglich vereinbart sind Minutenpreise und nicht irgendwelche Regeln für die Zahlenarithmetik, die sich auf der Rechnung abspielt. Deshalb ist es auch irgendwie logisch, dass die Minutenpreise, die bisher in DM ausgewiesen waren, nun auf Euro umgestellt und gerundet werden müssen. Was sich hinterher beim Erstellen der Rechnung abspielt, ist nur das Ergebnis davon.

Und nochmals. Vereinbart waren für Bestandskunden Preise auf der Basis von DEM. Diese Kunden bestehen jetzt darauf, dass die Tarife hinreichend genau umgerechnet werden. [...]

Es ist eben genau die Frage, was 'hinreichend genau' ist. VIAG Interkom sagt eben, wir rechnen mit der Genauigkeit, die bei solchen Preisen bisher üblich war.
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] kokomito antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2001 16:20
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Du erwartest also im Ernst, dass auch in Zukunft weiterhin mit Preisen in '1/1,95583 €' hantiert wird? Und das sind dann keine verkappten DM-Preise? Soso.

Ohhh, Maaan! Ich löse für Dich mal auf: es handelt sich um 0,025564594 €/min.
>
[...] Berechnung einfliessen - die Telekom rechnet mit 5 (oder 6 )Nachkommastellen zur DEM; d.h. mit Tausendstel- (oder Zehntausendstel-) Pfennigen (Cent).

Falls du T-Mobil meinst: Die wollen die DM-Minutenpreise in
[...]
Nein. Ich meine genau die Telekom (T-Net oder wie die sich so nennen).
Der obige Preis für die Leistungseinheit wäre dann 0,02556 €/min oder 0,025565 €/min - Asche auf mein Haupt, denn ich weiss momentan nicht ob die mit 5 oder 6 Stellen hinterm Komma ihre Preise ausweisen und rechnen.

Und zur Sicherheit: Es geht *nicht* um die Kunden, die ihre Verträge bereits zu den neuen Konditionen abgeschlossen haben, *sondern* um die Bestandskunden, die noch zu DEM-Zeiten ihre Verträge geschlossen haben.
Klarer jetzt :)


kokomito
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.3] federico antwortet auf Mobilfunk-Experte
14.12.2001 18:13
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Warum gibt es wohl keine Umrechnungs- und Rundungsvorschriften für 'nicht zu zahlende Beträge'? Lassen wir die etwa für alle Zukunft in DM stehen?

Es sind alle DM-Beträge in Euro umzurechnen (durch Division, ohne Rundung), auch "nicht zu zahlende". Die Auswirkungen der Umstellungesungenauigkeiten wurden dadurch beschränkt, daß Rundungsregeln für
- "zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge"
aufgestellt wurden, und zwar
- "kaufmännische Rundung auf Cent".

Die Umstellungsverordnung wird wohl kaum so auszulegen sein, daß nicht zu verbuchende Beträge wie Tarife auch dann gerundet werden dürfen, wenn sie nur zur Ermittlung von zu verbuchenden Geldbeträgen dienen.

[ Mehrwertsteuererhöhung ]

Vielleicht würde es dann 'krumme' Preise geben, aber das ist kein *zwingender* Grund, es jetzt schon genauso zu machen.

Meiner Ansicht nach muß umgekhrt jeder Genauigkeitsverlust gerechtfertigt werden, nicht aber der Kundenwunsch nach möglichst genauer Umstellung bestehender Verträge.

f.
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[1.2.1.1.1.1.1.2] vickycolle antwortet auf jambo
13.12.2001 15:20
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer jambo schrieb:

Der Betrag von 3cent wird aber erst durch das einminütige Gepräch erzeugt. Wenn das Tatsächlich nur eine
Minute im
Monat ist, dann stimmen die 3 cent.
und damit ist es ein buchbarer betrag da in dem fall in der buha die nettosumme, mwst und bruttosumme der rechnung verbucht wird.

IMHO dürfen noch nicht einmal
die einzelnen Gesprächsposten gerundet werden, da
der EVN
ja eine freiwillige Sache ist und der
Vertragsinhaber
diesen nicht anzufordern braucht.
produziert wird der evn immer. das einzige was du dir als kunde aussuchen kannst ist ob sie ihn dir zuschicken sollen oder gleich wieder vernichten nach rechnungslegung.

Das rechtfertigt aber nicht die Rundung der Tarife,oder?

Daher ist nur der Endbetrag zu runden und in Euro zu berechnen,
falsch, denn der endbetrag ist nicht der einzige buchbare betrag in einer rechnung.

sondern? Was wird denn bei Deiner Rechnung sonst noch so abgebucht bzw. berechnet?


Da Viag aus 3 Pf auch 1,5 cent machen kann, ist der Beweis geführt, das Viag nur schöne Europreise machen will. Das ist aber dann deren
Pech, daß
die Kunden soküen wollen...
das die schon immer dämlich waren und sich mit dem ding selber ein bein gestellt haben steht auf einem anderen blatt :-)

ich bin keine anwältin, soweit ich jedoch weis darf der anbieter auf zwei nachkommestellen aufrunden und das sind
nunmal 0,03 Euro und nicht 0,0256 Euro

Wo steht, daß das bei Tarifen erlaubt ist. Kannst Du da 'ne Quellenangabe machen? Der Zeitpukt der Rundung ist entscheident und ich habe noch keine Quelle gefunden, nach der eine Tarifrundung erlaubt wäre...

hi jambo,

jetzt nochmal ganz langsam :-)
nicht abgebucht!!!, sondern gebucht (buchbarer betrag).
so besteht jede rechnung aus einem nettobetrag, mwst und dem bruttobetrag.

1 min telefonat = 0,0256 Euro (wenn 5 pf : 1,95xxxx)

nettobetrag: 0,0256 Euro (gerundet 0,03 Euro)
mwst: 0,0048 (gerundet) 0,01 Euro)
bruttobetrag: 0,04 euro

die genaue quelle kann ich dir nicht sagen.
gibt wohl irgendeine seite vom finanzministerium auf die bereits viele hier verwiesen haben.
die redaktion weis bestimmt wo es steht.

gruss
vicky
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1] muli antwortet auf vickycolle
14.12.2001 00:03
Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer vickycolle schrieb:
Benutzer jambo schrieb:

Der Betrag von 3cent wird aber erst durch
das
einminütige Gepräch erzeugt. Wenn das Tatsächlich nur
eine
Minute im
Monat ist, dann stimmen die 3 cent.
und damit ist es ein buchbarer betrag da in dem fall
in
der buha die nettosumme, mwst und bruttosumme der
rechnung
verbucht wird.

IMHO dürfen noch nicht einmal
die einzelnen Gesprächsposten gerundet werden,
da
der EVN
ja eine freiwillige Sache ist und der
Vertragsinhaber
diesen nicht anzufordern braucht.
produziert wird der evn immer. das einzige was du dir als kunde aussuchen kannst
ist ob
sie ihn dir zuschicken sollen oder gleich wieder
vernichten
nach rechnungslegung.

Das rechtfertigt aber nicht die Rundung der Tarife,oder?

Daher ist nur der Endbetrag zu runden und in Euro zu berechnen,
falsch, denn der endbetrag ist nicht der einzige buchbare betrag in einer rechnung.

sondern? Was wird denn bei Deiner Rechnung sonst noch so
abgebucht bzw. berechnet?


Da Viag aus 3 Pf auch 1,5 cent machen kann, ist der Beweis geführt, das Viag
nur
schöne Europreise machen will. Das ist aber dann
deren
Pech, daß
die Kunden soküen wollen...
das die schon immer dämlich waren und sich mit dem
ding
selber ein bein gestellt haben steht auf einem anderen
blatt
:-)

ich bin keine anwältin, soweit ich jedoch weis
darf
der anbieter auf zwei nachkommestellen aufrunden und
das
sind nunmal 0,03 Euro und nicht 0,0256 Euro

Wo steht, daß das bei Tarifen erlaubt ist. Kannst Du da 'ne
Quellenangabe machen? Der Zeitpukt der Rundung ist entscheident und ich habe noch keine Quelle gefunden, nach der eine Tarifrundung erlaubt wäre...

hi jambo,

jetzt nochmal ganz langsam :-) nicht abgebucht!!!, sondern gebucht (buchbarer betrag).
so besteht jede rechnung aus einem nettobetrag, mwst und dem bruttobetrag.

1 min telefonat = 0,0256 Euro (wenn 5 pf : 1,95xxxx)

nettobetrag: 0,0256 Euro (gerundet 0,03 Euro) mwst: 0,0048 (gerundet) 0,01 Euro)
bruttobetrag: 0,04 euro

die genaue quelle kann ich dir nicht sagen.
gibt wohl irgendeine seite vom finanzministerium auf die bereits viele hier verwiesen haben.
die redaktion weis bestimmt wo es steht.

gruss
vicky

Hi vicky,

bitte lese doch mal das folgende Posting von mir:

https://www.teltarif.de/forum/s6616/8-15.html

Vielleicht macht es dann Klick. VIAG rundet bereits die Tarifangaben, aus 5 PF/min wird 3 Cent/min. Dies ist IMHO und auch nach Auffassung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (am Beispiel von Strom Pf/kWh) _nicht_ erlaubt. Genau genommen müßte VIAG ungerundet rechnen, d.h der korrekte Tarif für Bestandskunden ist 5/1,95583 Cent/min. Wenn nun ein Kunde 1 Minute am Stück telefoniert ergibt dies 0,02556... Euro. Dies, also die Tarifangabe multipliziert mit der Verbrauchsmenge, stellt einen als Rechnungsposten zu verbuchenden Betrag dar und darf (muß?) kaufmännisch auf 0,03 Euro gerundet werden. Telefoniert man 10 Minuten am Stück ergibt dies (kaufmännisch gerundet) 10* 5/1,95583 = 0,26 Euro. VIAG stellt aber für ein solches Gespräch (IMHO unzulässigerweise) 0,30 Euro in Rechnung, da wie bereits gesagt, der Tarif gerundet wird.

muli

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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] vickycolle antwortet auf muli
14.12.2001 10:38
Benutzer muli schrieb:

bitte lese doch mal das folgende Posting von mir:

https://www.teltarif.de/forum/s6616/8-15.html

Vielleicht macht es dann Klick. VIAG rundet bereits die Tarifangaben, aus 5 PF/min wird 3 Cent/min. Dies ist IMHO und auch nach Auffassung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (am Beispiel von Strom Pf/kWh) _nicht_ erlaubt. Genau genommen müßte VIAG ungerundet rechnen, d.h der korrekte Tarif für Bestandskunden ist 5/1,95583 Cent/min. Wenn nun ein Kunde 1 Minute am Stück telefoniert ergibt dies 0,02556... Euro. Dies, also die Tarifangabe multipliziert mit der Verbrauchsmenge, stellt einen als Rechnungsposten zu verbuchenden Betrag dar und darf (muß?) kaufmännisch auf 0,03 Euro gerundet werden. Telefoniert man 10 Minuten am Stück ergibt dies (kaufmännisch gerundet) 10* 5/1,95583 = 0,26 Euro.
VIAG stellt aber für ein solches Gespräch (IMHO unzulässigerweise) 0,30 Euro in Rechnung, da wie bereits gesagt, der Tarif gerundet wird.

hi muli,

wenn dies so ist dann habe ich mich geirrt.
natürlich greift das beispiel bei über 2 minuten nicht mehr.
dann stellt sich mir nur die frage wieso es so schwierig sein soll das ding viag vor die füsse zu schmeissen und sich erst die verbraucherschützer einschalten müssen...

gruss
vicky


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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.1] jambo antwortet auf vickycolle
14.12.2001 11:56
Benutzer vickycolle schrieb:


wenn dies so ist dann habe ich mich geirrt.
natürlich greift das beispiel bei über 2 minuten nicht mehr.
dann stellt sich mir nur die frage wieso es so schwierig sein soll das ding viag vor die füsse zu schmeissen und sich erst die verbraucherschützer einschalten müssen...

gruss
vicky


Weil Viag so (dumm)dreist ist und die Kunden, die es wollen nicht aus dem Vertrag läßt, sondern lieber alles abstreitet und hofft, das niemand klagt. Dann machen die 'nen netten Zusatz-Reibach....

Jambo
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf jambo
14.12.2001 16:27
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer vickycolle schrieb:


wenn dies so ist dann habe ich mich geirrt. natürlich greift das beispiel bei über 2 minuten nicht mehr.
dann stellt sich mir nur die frage wieso es so schwierig sein soll das ding viag vor die füsse zu schmeissen und sich erst die verbraucherschützer einschalten müssen...

gruss
vicky


Weil Viag so (dumm)dreist ist und die Kunden, die es wollen nicht aus dem Vertrag läßt, sondern lieber alles abstreitet und hofft, das niemand klagt. Dann machen die 'nen netten Zusatz-Reibach....

Jambo

Es gibt im Moment die Möglichkeit sich finanziell (5DM) an einer Sammelklage zu beteiligen. Bis jetzt sind 120 DM zusammengekommen. Der Leidensdruck scheint nich so groß zu sein. Jedenfalls ist das ein typischer Fall von Doppelmoral. Erst meckern, aber dann nicht machen.
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[…2.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] jambo antwortet auf fibrozyt
14.12.2001 17:08
Benutzer fibrozyt schrieb:

Es gibt im Moment die Möglichkeit sich finanziell (5DM) an einer Sammelklage zu beteiligen. Bis jetzt sind 120 DM zusammengekommen. Der Leidensdruck scheint nich so groß zu sein. Jedenfalls ist das ein typischer Fall von Doppelmoral.
Erst meckern, aber dann nicht machen.

Ganz im Gegenteil, mein Anwalt bereitet die Klageschrift bereits vor... Da beteilige ich mich schon genug dran!

Jambo
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf jambo
14.12.2001 17:19
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:

Es gibt im Moment die Möglichkeit sich finanziell (5DM) an einer Sammelklage zu beteiligen. Bis jetzt sind 120 DM zusammengekommen. Der Leidensdruck scheint nich so groß zu sein. Jedenfalls ist das ein typischer Fall von Doppelmoral.
Erst meckern, aber dann nicht machen.

Ganz im Gegenteil, mein Anwalt bereitet die Klageschrift bereits vor... Da beteilige ich mich schon genug dran!

Jambo

Dann bist du wahrscheinlich die löbliche Ausnahme.
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2] m_maier antwortet auf jambo
14.12.2001 17:49

Ganz im Gegenteil, mein Anwalt bereitet die Klageschrift bereits vor... Da beteilige ich mich schon genug dran!

Dann schließe dich doch mit der Verbraucherzentrale Hamburg kurz! Ich habe so langsam die Sorge, dass die 5000 DM an Spenden dort nie zusammenkommen werden...
Dann haette es Viag mit der Aussitz- und "jedes SoKü-Recht-Abstreit"-Taktik geschafft. Eine Gelegenheit zur 17%igen Preiserhöhung gibt es so schnell nicht wieder!

Marcus
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1] tonne antwortet auf m_maier
19.12.2001 14:16
Ich glaube jedoch das Ihr damit nicht durchkommt. Leider!

Zugegeben, die Taktik von Viag ist Kundenunfreundlich, jedoch sagt die Vorgabe der EU zum Thema Euro folgendes aus:

alter Preis : Eurofaktor = neuer Preis (kaufmännisch gerundet)

Die kaufmänischen Rundungen sind somit, so beschi..en das auch ist, legal. Ich bezweifele ganz stark das daran zu rütteln ist. Zumal es scheinbar auch, wenngleich auch nur in den wenigsten Fällen, Minderungen gibt. Somit ist, zumindest rechtlich gesehen, keine einseitige Verschiebung nachzuweisen.

Die Verbraucherzentralen können zwar die Klage einreichen, dennoch verstehe ich den rechtlichen Hintergrund und Ansatzpunkt nicht. Das Problem liegt darin das jeder entscheiden kann wo er den Rechenweg ansezt und in wie weit er nach dem Komma rechnet(Bruttopreis, Nettopreis, 2Nachkommastellen oder 4 usw.). E+ rechnet z.B. mit 4-Nachkommatellen, Viag halt nur mit 2 (rundet im ersten Rechenschritt). In der Aufkumulierung ist das ärgerlich aber legal. Die gleiche Frage stellt sich wenn es um Prozente oder Prozentpunkte geht (auf 100 oder im 100 gerechnet). Erbsenzählerei aber in Ordnung. Kenn ich vom Finanzamt.

Die Regelung der EU sagt auch aus das es keine Erhöhungen mit der Umstellung geben darf. Die gibt es ja auch nicht, da es ja keine halben oder viertel Cent gibt. In der Summe wird das bei späteren Erhöhungen wie z.B. beim Benzinpreis noch größere Auswirkungen haben. Dort wird es dann nur Erhöhungen von 1 Cent geben, sprich also ca. 2 Pfennige. Ärgerlich, aber dennoch legal.

Dennoch wünsche ich Euch allen viel Glück bei der Sache, wäre mal ein Sieg für dne verbraucher wenn das durchkommt. Aber wie heist es so schön: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Daher bezwifele ich das der EU-Gerichtshof gegen das EU-Parlament, oder wer immer das Gesetz formuliert hat, vorgeht.

cu Tonne

PS: Wer sein Handy auch nur einmal benutzt nach der schriftlichen Sonderkündigung schafft Zweifel an der Ernstaftigkeit der Kündigung. Die Kündigung wäre somit Hinfällig.


Benutzer m_maier schrieb:

Ganz im Gegenteil, mein Anwalt bereitet die Klageschrift bereits vor... Da beteilige ich mich schon genug dran!

Dann schließe dich doch mit der Verbraucherzentrale Hamburg kurz! Ich habe so langsam die Sorge, dass die 5000 DM an Spenden dort nie zusammenkommen werden...
Dann haette es Viag mit der Aussitz- und "jedes SoKü-Recht-Abstreit"-Taktik geschafft. Eine Gelegenheit zur 17%igen Preiserhöhung gibt es so schnell nicht wieder!

Marcus
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] m_maier antwortet auf tonne
19.12.2001 15:00
Die kaufmänischen Rundungen sind somit, so beschi..en das auch ist, legal. Ich bezweifele ganz stark das daran zu rütteln ist.

Wenn die Rundung, so wie sie Viag vorgenommen hat, legal wäre, dann könnte man auch 1 Pfennig in 1 Cent umrechnen.

(Z.B. eine Takteinheit fuer 1 Pfg, 1 Blatt Papier fuer 1 Pfennig oder irgendsowas.)

Dieses könnte dann ganz legal im Preis (fast) verdoppelt werden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das "erlaubt" ist!

Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. So hat mir die Verbraucherzentrale Hamburg geschrieben, dass mein Argument mit Par. 15 AGB nicht funktioniert. Wenn Viag *rechtmaessig* gerundet hat, dann kann nicht wegen ein und derselben Sache der Vertrag unter Hinweis auf eine Preiserhoehung gekuendig werden (Vertragskontinuität bei der Euro-Umstellung).

Deshalb ist es auch so wichtig, ein Gericht anzurufen. Ein Schlichter muss her. Wenn das Gericht sagt, die Euro-Umstellung von Viag ist in Ordnung, dann akzeptiere ich das auch. Momentan bin ich nur der Meinung, dass Viag uns über den Tisch ziehen will.

PS: Wer sein Handy auch nur einmal benutzt nach der schriftlichen Sonderkündigung schafft Zweifel an der Ernstaftigkeit der Kündigung. Die Kündigung wäre somit Hinfällig.

Da hast du wohl recht! Aber: Ich denke, sobald die Gerichtsentscheidung zugunsten der Verbraucher ausgefallen ist, hat Viag nur zwei Moeglichkeiten: Entweder das Sonderkuendigungsrecht ab diesem Zeitpunkt mit 4-wöchiger Frist einräumen oder die Euro-Umstellung (wie womöglich vom Gericht gefordert) genauer durchführen. Also kann man abwarten, das Viag-Handy weiter benutzen, und dann (ggf. nochmal) sonderkuendigen, wenn das Gerichtsurteil da ist.

Marcus
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.1] tonne antwortet auf m_maier
19.12.2001 15:20
Nachdem ich es von anderen gehört habe, habe ich mit meinem Bruder einen Test gemacht. 1 Pfennig von meinem DM geführten Konto auf sein EURO geführtes Konto überwiesen. Angekommen ist 1 Cent. Anschließend einen Cent von seinem Konto auf mein Konto. Angekommen sind 2 Pfennige.

Nach Rückfrage bei der Bank wurde mir mitgeteilt das in diesem fall zu meinen Gunsten gerundet wurde. Gemäß den regelungen der EU. Und sie sagt aus das ein Pfennig im zweifelsfall ein Euro-Cent ist.

Nur so am Rand, wir haben bei Online inklusive Konten bei verschiedenen Banken. Die Überweisung an sich war kostenlos.

cu Tonne


Benutzer m_maier schrieb:
Die kaufmänischen Rundungen sind somit, so beschi..en das auch ist, legal. Ich bezweifele ganz stark das daran zu rütteln ist.

Wenn die Rundung, so wie sie Viag vorgenommen hat, legal wäre, dann könnte man auch 1 Pfennig in 1 Cent umrechnen.

(Z.B. eine Takteinheit fuer 1 Pfg, 1 Blatt Papier fuer 1 Pfennig oder irgendsowas.)

Dieses könnte dann ganz legal im Preis (fast) verdoppelt werden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das "erlaubt" ist!

Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. So hat mir die Verbraucherzentrale Hamburg geschrieben, dass mein Argument mit Par. 15 AGB nicht funktioniert. Wenn Viag *rechtmaessig* gerundet hat, dann kann nicht wegen ein und derselben Sache der Vertrag unter Hinweis auf eine Preiserhoehung gekuendig werden (Vertragskontinuität bei der Euro-Umstellung).

Deshalb ist es auch so wichtig, ein Gericht anzurufen. Ein Schlichter muss her. Wenn das Gericht sagt, die Euro-Umstellung von Viag ist in Ordnung, dann akzeptiere ich das auch. Momentan bin ich nur der Meinung, dass Viag uns über den Tisch ziehen will.

PS: Wer sein Handy auch nur einmal benutzt nach der schriftlichen Sonderkündigung schafft Zweifel an der Ernstaftigkeit der Kündigung. Die Kündigung wäre somit Hinfällig.

Da hast du wohl recht! Aber: Ich denke, sobald die Gerichtsentscheidung zugunsten der Verbraucher ausgefallen ist, hat Viag nur zwei Moeglichkeiten: Entweder das Sonderkuendigungsrecht ab diesem Zeitpunkt mit 4-wöchiger Frist einräumen oder die Euro-Umstellung (wie womöglich vom Gericht gefordert) genauer durchführen. Also kann man abwarten, das Viag-Handy weiter benutzen, und dann (ggf. nochmal) sonderkuendigen, wenn das Gerichtsurteil da ist.

Marcus
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1.2] tonne antwortet auf m_maier
19.12.2001 15:28
Was ich noch vergessen habe,

es gibt kein Gestez das es verbietet auf der kleinsten berechenbaren Einheit abzurechnen. Eben 1 Blatt oder eine Einheit statt für 1 Pfennig für 1 cent. Das ist leider in Ordnung.

cu tonne


Benutzer m_maier schrieb:
Die kaufmänischen Rundungen sind somit, so beschi..en das auch ist, legal. Ich bezweifele ganz stark das daran zu rütteln ist.

Wenn die Rundung, so wie sie Viag vorgenommen hat, legal wäre, dann könnte man auch 1 Pfennig in 1 Cent umrechnen.

(Z.B. eine Takteinheit fuer 1 Pfg, 1 Blatt Papier fuer 1 Pfennig oder irgendsowas.)

Dieses könnte dann ganz legal im Preis (fast) verdoppelt werden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das "erlaubt" ist!

Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. So hat mir die Verbraucherzentrale Hamburg geschrieben, dass mein Argument mit Par. 15 AGB nicht funktioniert. Wenn Viag *rechtmaessig* gerundet hat, dann kann nicht wegen ein und derselben Sache der Vertrag unter Hinweis auf eine Preiserhoehung gekuendig werden (Vertragskontinuität bei der Euro-Umstellung).

Deshalb ist es auch so wichtig, ein Gericht anzurufen. Ein Schlichter muss her. Wenn das Gericht sagt, die Euro-Umstellung von Viag ist in Ordnung, dann akzeptiere ich das auch. Momentan bin ich nur der Meinung, dass Viag uns über den Tisch ziehen will.

PS: Wer sein Handy auch nur einmal benutzt nach der schriftlichen Sonderkündigung schafft Zweifel an der Ernstaftigkeit der Kündigung. Die Kündigung wäre somit Hinfällig.

Da hast du wohl recht! Aber: Ich denke, sobald die Gerichtsentscheidung zugunsten der Verbraucher ausgefallen ist, hat Viag nur zwei Moeglichkeiten: Entweder das Sonderkuendigungsrecht ab diesem Zeitpunkt mit 4-wöchiger Frist einräumen oder die Euro-Umstellung (wie womöglich vom Gericht gefordert) genauer durchführen. Also kann man abwarten, das Viag-Handy weiter benutzen, und dann (ggf. nochmal) sonderkuendigen, wenn das Gerichtsurteil da ist.

Marcus
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.2] federico antwortet auf tonne
19.12.2001 16:55

Benutzer tonne schrieb:

Zugegeben, die Taktik von Viag ist Kundenunfreundlich, jedoch sagt die Vorgabe der EU zum Thema Euro

Du solltest möglichst die Euro-Umstellungsrichtlinien nennen, auf die Du Dich beziehst!

folgendes aus:

alter Preis : Eurofaktor = neuer Preis (kaufmännisch gerundet)

Nein, bisher ist es (nur) (D)eine Vermutung, daß sich dies als Ergebnis einer Anwendung von ungefähr richtliniengemäß ausgelegten Umstellungsvorschriften auf bestehende Mobilfunkverträge ergeben könnte.

f.
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.2.1] tonne antwortet auf federico
20.12.2001 07:56
Benutzer federico schrieb:

Benutzer tonne schrieb:

Zugegeben, die Taktik von Viag ist Kundenunfreundlich, jedoch
sagt die Vorgabe der EU zum Thema Euro

Du solltest möglichst die Euro-Umstellungsrichtlinien nennen, auf die Du Dich beziehst!

Das AZ hierfür habe ich mir nicht gemerkt.

folgendes aus:

alter Preis : Eurofaktor = neuer Preis (kaufmännisch gerundet)

Nein, bisher ist es (nur) (D)eine Vermutung, daß sich dies als Ergebnis einer Anwendung von ungefähr richtliniengemäß ausgelegten Umstellungsvorschriften auf bestehende Mobilfunkverträge ergeben könnte.

f.

Nenn mir doch bitte mal einen der nicht dieser Meinung ist. Ich meine jemaden der OBJEKTIV argumentiert. Wenn das nämlich so offensichtlich wäre gebe es die Möglichkeit der Einstweiligen Verfügung. Bisher hat noch keiner Unterlassungsklage eingereicht und niemand will sich öffentlich äußern. Zumindest kein RA. Der kleinste Nenner ist nun mal der Cent. Und die Aussage des Verbandes in dem wir tätig sind geht konfom mit meiner Meinung zur Umrechnung. Das sind übrigens Fachleute auf diesem Gebiet.

Es ist Kundenunfreundlich aber legal. Bescheiden aber wahr.
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.2.2] RE: anfrage bei der eu-kommission - Nachtrag
tonne antwortet auf federico
20.12.2001 08:47
Habe den Beitrag der EU gefunden.

Es handelt sich hierbei um Auszüge der Verordnung.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1103/97 DES RATES vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro

Die Kernaussage befindet sich im letzten Absatz und lautet:

Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung, die nach einer Umrechnung in die Euro-Einheit gemäß Artikel 4 erfolgt, auf den nächstliegenden Cent auf- oder
abgerundet.

Ich glaube die Aussage ist Eindeutig und Unmissverständlich oder?

cu Tonne
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[…1.2.1.1.1.1.1.2.1.2.2.1] m_maier antwortet auf tonne
20.12.2001 10:37
Die Kernaussage befindet sich im letzten Absatz und lautet:

Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung, die nach einer Umrechnung in die Euro-Einheit gemäß Artikel 4 erfolgt, auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet.

Ich glaube die Aussage ist Eindeutig und Unmissverständlich oder?

Unmissverstaendlich sicher nicht - denn ein Minutenpreis ist kein "zu zahlender oder zu verbuchender Geldbetrag", es sei denn, man hat genau eine Minute telefoniert.

Wenn ich 10 Minuten telefoniere, muesste Viag eigentlich den Preis fuer das 10-Minuten-Telefonat in Euro umrechnen, denn dieses Telefonat ist "zu zahlen oder zu verbuchen".

Wie kann Viag erreichen, dass ein Telefonat beliebiger Länge richtig in Euro umgerechnet wird? Ganz einfach, indem sie die bisherigen Minutenpreise so exakt wie möglich in Euro umrechnen.

Viag behauptet natuerlich das Gegenteil...

Marcus
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[…2.1.1.1.1.1.2.1.2.2.1.1] tonne antwortet auf m_maier
20.12.2001 10:45
Benutzer m_maier schrieb:
Die Kernaussage befindet sich im letzten Absatz und lautet:

Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung, die nach einer Umrechnung in die Euro-Einheit gemäß
Artikel 4 erfolgt, auf den nächstliegenden Cent auf- oder
abgerundet.

Ich glaube die Aussage ist Eindeutig und
Unmissverständlich oder?

Unmissverstaendlich sicher nicht - denn ein Minutenpreis ist kein "zu zahlender oder zu verbuchender Geldbetrag", es sei denn, man hat genau eine Minute telefoniert.

Wenn ich 10 Minuten telefoniere, muesste Viag eigentlich den Preis fuer das 10-Minuten-Telefonat in Euro umrechnen, denn dieses Telefonat ist "zu zahlen oder zu verbuchen".

Wie kann Viag erreichen, dass ein Telefonat beliebiger Länge richtig in Euro umgerechnet wird? Ganz einfach, indem sie die bisherigen Minutenpreise so exakt wie möglich in Euro umrechnen.

Viag behauptet natuerlich das Gegenteil...

Marcus


Welcher Betrag ist der Verbindliche Betrag laut Preisliste. Der Betrag je Minute. Dieser ist der einzige der unabhängig vom Takt berechnet werden kann. Somit ist dies auch der Bezug zur Berechnung.
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.2.3] RE: anfrage bei der eu-kommission - Nachtrag 2
tonne antwortet auf federico
20.12.2001 09:05
Noch eine sogenannte UNGEFÄHRE Auslegung für den Fachmann auf diesem Gebiet.

Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 15.08.1998
IV A 3 (alt) - S 1904 - 229/98

Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro;
Euro-Einführungsschreiben
Mein Schreiben vom 30. November 1998
- IV A 3 (alt) - S 1904 - 218/98 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der
Länder zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Euro gilt folgendes:

5.2 Rundungsregeln
5.2.1 Bei Umrechnungen von DM in Euro sind die jeweiligen Ergebnisse auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei Umrechnungen von Euro in DM ist auf den nächstliegenden Pfennig auf- oder abzurunden. Hierbei gilt: 3. Stelle nach dem Komma ab 5 Aufrundung, bis 4 Abrundung (Art. 5 EG-VO 1103/97 a.a.O.).
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[…1.2.1.1.1.1.1.2.1.2.3.1] federico antwortet auf tonne
20.12.2001 12:06
Hallo,

Benutzer tonne schrieb:

Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 15.08.1998 IV A 3 (alt) - S 1904 - 229/98
[...]
5.2.1 Bei Umrechnungen von DM in Euro sind die jeweiligen Ergebnisse auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden.
>(...)(Art. 5 EG-VO 1103/97 a.a.O.).
..........^^^^^^^^^^^^^

Artikel 5 regelt die Rundung für 'zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge':

Europäische Kommission
Generaldirektion XV
Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen
Brüssel, 15. Dezember 1997
(...)
Mario Monti
Für Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen
zuständiges Mitglied der Kommission

27. In Artikel 5 der Verordnung nach Art. 235 EGV sind die Rundungsregeln für “zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge” niedergelegt. Diese Regeln gelten nicht für umgerechnete Beträge wie Preisangaben, bei denen es sich nicht um “zu zahlende oder zu verbuchende Beträge” handelt.

( http://europa.eu.int/euro/html/dossiers/00110/00110-de.pdf )

f.
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[…2.1.1.1.1.1.2.1.2.3.1.1] tonne antwortet auf federico
20.12.2001 12:32
Artikel 3
(4) Geldbeträge, die von einer nationalen Währungseinheit in eine andere umgerechnet werden, werden zunächst in einen auf die Euro-Einheit lautenden Geldbetrag umgerechnet, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen gerundet werden darf, und dann in die andere nationale Währungseinheit umgerechnet. Es dürfen keine anderen Berechnungsmethoden verwendet werden, es sei denn, sie führen zu denselben Ergebnissen.

Und da es keine 1/10 Cent gibt wird gemäß Artikel 5 gerundet, oder wie soll das laufen? Grundlage ist die Preisliste in der die Minutenpreise angezogen sind. Denn bei verschiedenen Taktungen würde es sonst im „Nannonennerbereich“ unterschiedliche Minutenpreisegeben. Noch mal, Grundlage ist der Minutenpreis gerechnet von DM auf €, mit den entsprechenden kleinsten Nenner in der Währung.

Aber warten wir mal ab wer am Ende recht hat, d.h. wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsentscheid kommt, was ich stark bezweifele.

Alles was bisher hier angeführt wurde ist Wortspielerei die einer sachlichen Grundlage entbehren.

Zugegeben das ist Kundenunfreundlich aber völlig rechtens. Da hilft auch kein interpretiertes „Auslegen“ von Verordnungen. Die kleinste Einheit ist der Cent. Und der Preis wird in Cent angegeben. Und zwar in vollen Cent. Und das ist rechtens.

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[…1.1.1.1.1.2.1.2.3.1.1.1] jambo antwortet auf tonne
20.12.2001 14:39
Benutzer tonne schrieb:

Zugegeben das ist Kundenunfreundlich aber völlig rechtens. Da hilft auch kein interpretiertes „Auslegen“ von Verordnungen. Die kleinste Einheit ist der Cent. Und der Preis wird in Cent angegeben. Und zwar in vollen Cent. Und das ist rechtens.

Kein Argument: Im Telekomunikationsmarkt ist es üblich, 10tel Pfennige anzugeben und an der Tanke kostet Normal im Moment 180,9 Pf.

Ergo: WO steht genau, daß das, was Viag macht Rechtens ist. Ich lese hier immer nur Artikel 5. Da steht halt nur nix über Tarif-(Preis)-Angaben. Also KANN Viag ja anders, wenn's gefordert wird. Oder anders: Wird Viag zur jetzigen Umrechnungspraxis gezwungen? Wenn nicht, Sokü!

Jambo
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[…1.1.1.1.1.2.1.2.3.1.1.2] federico antwortet auf tonne
20.12.2001 16:45
Hallo,

Benutzer tonne schrieb:
Artikel 3 (4) Geldbeträge, die von einer nationalen Währungseinheit in eine andere umgerechnet werden, werden zunächst in einen auf die Euro-Einheit lautenden Geldbetrag umgerechnet, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen gerundet werden darf, und dann in die andere nationale Währungseinheit umgerechnet. Es dürfen keine anderen Berechnungsmethoden verwendet werden, es sei denn, sie führen zu denselben Ergebnissen.

Diese Regelung betrifft nur die Umrechnung zwischen zwei Währungen.

Und da es keine 1/10 Cent gibt wird gemäß Artikel 5 gerundet, oder wie soll das laufen?

Ich verstehe nicht, was Du damit sagen möchtest.

Grundlage ist die Preisliste in der die Minutenpreise angezogen sind.

Was sonst?

Denn bei verschiedenen Taktungen würde es sonst im „Nannonennerbereich“ unterschiedliche Minutenpreisegeben.

Was immer das sein mag, die Auswirkungen verschiedener Taktungen beeinflussen nicht den vereinbarten Preis.

Noch mal, Grundlage ist der Minutenpreis gerechnet von DM auf €, mit den entsprechenden kleinsten Nenner in der Währung.

?

Alles was bisher hier angeführt wurde ist Wortspielerei die einer sachlichen Grundlage entbehren.

Du hast von in der Preisliste "angezogenen" Minutenpreisen und einem "Nanonennerbereich" gesprochen.

Zugegeben das ist Kundenunfreundlich aber völlig rechtens. Da hilft auch kein interpretiertes „Auslegen“ von Verordnungen.

Was sonst? Wenn es keinen Sinn hätte, daß in der Umstellungsverordnung die Rundung für "zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge" geregelt ist, dann könnte diese Passage genausogut gestrichen und damit Rundung JEDEN Betrages auf Cent erlaubt werden. Trivialerweise würde sich daraus ergeben:

Die kleinste Einheit ist der Cent. Und der Preis wird in Cent angegeben. Und zwar in vollen Cent.

So aber ist offensichtlich, das die Auswirkungen von Preisrundungen nicht als "umstellungsbedingt" hingenommen werden müssen, wenn VIAG intern mit 5 Nachkommastellen rechnet.

Und das ist rechtens.

"La différence d’arrondi qui résultera de la conversion de ces prix en euro peut être amplifiée par un effet multiplicateur important. Pour cette raison, la conversion en euro devra être faite avec une précision supplémentaire d’au moins deux décimales par rapport au montant en franc belge (par exemple, un montant de 0,35 BEF sera converti en 0,0087 EUR)"

[ Die bei Preisumrechnungen entstehende Rundungsdifferenz kann durch einen Multiplikationseffekt deutlich verstärkt werden. Aus diesem Grund muß die Umrechnung in Euro mit einer um mindestens zwei Dezimalstellen höheren Genauigkeit gegenüber dem Betrag in Belgischen Franc durchgeführt werden. Beispielsweise wird ein Betrag von 0,35 BEF in 0,0087 Euro umgerechnet. ]

Empfehlungen des "Commissariat général à l'euro" bezüglich Umrechnungen und Rundungen vom März 1999
( http://euro.fgov.be/practical/convert/convert990300fr.pdf )

f.
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[…2.1.1.1.1.1.2.1.2.3.1.2] jambo antwortet auf federico
20.12.2001 14:35
Benutzer federico schrieb:
Hallo,

Benutzer tonne schrieb:

Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 15.08.1998
IV A 3 (alt) - S 1904 - 229/98
[...]
5.2.1 Bei Umrechnungen von DM in Euro sind die jeweiligen Ergebnisse auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden.
>(...)(Art. 5 EG-VO 1103/97 a.a.O.).
..........^^^^^^^^^^^^^

Artikel 5 regelt die Rundung für 'zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge':

Europäische Kommission
Generaldirektion XV
Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen
Brüssel, 15. Dezember 1997
(...)
Mario Monti
Für Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen
zuständiges Mitglied der Kommission

27. In Artikel 5 der Verordnung nach Art. 235 EGV sind die Rundungsregeln für “zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge” niedergelegt. Diese Regeln gelten nicht für umgerechnete Beträge wie Preisangaben, bei denen es sich nicht um “zu zahlende oder zu verbuchende Beträge” handelt.

( http://europa.eu.int/euro/html/dossiers/00110/00110-de.pdf
)

Bist Du so nett und sendest mir das PDF? Deren Server scheint down zu sein.

Jambo (meja.v@web.de)
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[…1.1.1.1.1.2.1.2.3.1.2.1] federico antwortet auf jambo
20.12.2001 15:21
Benutzer jambo schrieb:
http://europa.eu.int/euro/html/dossiers/00110/00110-de.pdf )

Deren Server scheint down zu sein.

Probiere:

http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/company/account/docs/7038de.pdf

f.
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[…1.1.1.1.1.2.1.2.3.1.2.2] matthiasluebke antwortet auf jambo
21.12.2001 06:35
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Hallo,

Benutzer tonne schrieb:

Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 15.08.1998
IV A 3 (alt) - S 1904 - 229/98
[...]
5.2.1 Bei Umrechnungen von DM in Euro sind die jeweiligen Ergebnisse auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden.
>(...)(Art. 5 EG-VO 1103/97 a.a.O.).
..........^^^^^^^^^^^^^

Artikel 5 regelt die Rundung für 'zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge':

Europäische Kommission
Generaldirektion XV
Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen
Brüssel, 15. Dezember 1997
(...)
Mario Monti
Für Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen
zuständiges Mitglied der Kommission

27. In Artikel 5 der Verordnung nach Art. 235 EGV sind die Rundungsregeln für “zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge” niedergelegt. Diese Regeln gelten nicht für
umgerechnete Beträge wie Preisangaben, bei denen es sich nicht um “zu zahlende oder zu verbuchende Beträge” handelt.

(
http://europa.eu.int/euro/html/dossiers/00110/00110-de.pdf
)

Bist Du so nett und sendest mir das PDF? Deren Server scheint down zu sein.

Jambo (meja.v@web.de)


Zwar beobachte ich die Mailings nur noch und mische mich nicht mehr ein (Fibrozyten sind nicht meine Welt und mir zu stressig...!), dennoch wollte ich nur mal sagen, dass ich das Engagement einiger Mitglieder hier echt toll finde.
Ich hab mich darauf beschränkt, die Verbraucherzentrale HH ein wenig finanziell zu unterstützen, aber dennoch alle Achtung vor Leuten wie Jambo und Co.!
Immer wieder schön zu erfahren, dass es noch Menschen gibt, denen es nicht (nur) um das Geld, sondern vielmehr um die Gerechtigkeit geht - wie hier bei Viag Interkom!

Bleibt zu hoffen, dass der Prozess was bringt, ich kann nur alle dazu aufrufen, sich mir anzuschließen und ein paar Märker oder Euros an die Kollegen aus dem hohen Norden abzudrücken!
Die machen immer wieder einen klasse Job, der meist ganz ganz vielen was bringt, auch denen, die das meist vorher nie interessiert.

Alle anderen sollten sich mal Gedanken darüber machen, ob das, was Unternehmen mit dem Kunden anzustellen versuchen, nicht zum Teil auch weit über das hinausgeht, was man als anständig bezeichnen kann. Umso trauriger, wieviele Leute sich im 21. Jahrhundert so auf dem Kopf rumtanzen lassen. Finde ich beängstigend, wie lethargisch die meisten jede Kröte schlucken, solange es nur billig ist. Ist ein niedriger Preis neuderdings eine Rechtfertigung für alles? Oder liest die AGBen nei jemand?
So dumm kann doch niemand sein......


Naja, bis dann




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[…1.1.1.1.2.1.2.3.1.2.2.1] jambo antwortet auf matthiasluebke
21.12.2001 12:47
Benutzer matthiasluebke schrieb:

Zwar beobachte ich die Mailings nur noch und mische mich nicht mehr ein (Fibrozyten sind nicht meine Welt und mir zu stressig...!), dennoch wollte ich nur mal sagen, dass ich das Engagement einiger Mitglieder hier echt toll finde. Ich hab mich darauf beschränkt, die Verbraucherzentrale HH ein wenig finanziell zu unterstützen, aber dennoch alle Achtung vor Leuten wie Jambo und Co.!
Immer wieder schön zu erfahren, dass es noch Menschen gibt, denen es nicht (nur) um das Geld, sondern vielmehr um die Gerechtigkeit geht - wie hier bei Viag Interkom!

Bleibt zu hoffen, dass der Prozess was bringt, ich kann nur alle dazu aufrufen, sich mir anzuschließen und ein paar Märker oder Euros an die Kollegen aus dem hohen Norden abzudrücken!
Die machen immer wieder einen klasse Job, der meist ganz ganz vielen was bringt, auch denen, die das meist vorher nie interessiert.

Alle anderen sollten sich mal Gedanken darüber machen, ob das, was Unternehmen mit dem Kunden anzustellen versuchen, nicht zum Teil auch weit über das hinausgeht, was man als anständig bezeichnen kann. Umso trauriger, wieviele Leute sich im 21. Jahrhundert so auf dem Kopf rumtanzen lassen. Finde ich beängstigend, wie lethargisch die meisten jede Kröte schlucken, solange es nur billig ist. Ist ein niedriger Preis neuderdings eine Rechtfertigung für alles? Oder liest die AGBen nei jemand?
So dumm kann doch niemand sein......


Naja, bis dann


Klasse, Du schreibst mir aus der Seele. Ich versuche in der Tat zu verhindern, daß Unternehmen alles machen könne und sich immer mehr gegenüber Kunden herausnehmen.
Stillhalten und "billig, billig" hat noch nie zu was geführt! Wenn wie uns gegen Ungerechtigkeit nicht mehr wehren kann ja der Schluß nur sein, daß man alles mit uns machen kann...

Im übrigen zur Sachlage... Ich habe von all den fibrozyten (wie Du sie nennst) noch keine zitierfähige Quelle für Viags Standpunkt erhalten, aber schon jede Menge Material (nicht zuletzt meine Viag-Rechnungen: Unterschied pro Rechnung von ca. DM 5-10) gegen Viags Argumentation gefunden. Alle Aufforderungen gingen bis dato ins Leere (nein, an alle Mitleser, Art. 5 gilt numa nicht für Tarife...), also ?!?!?

Im übrigen denke ich, Du solltest wieder mitdiskutieren, da auch seltsame Gegenargumente helfen können abzuschätzen, wie die Gegenseite im Rechtsstreit argumentieren könnte, also Training!

Nette Feiertage an alles Viagler und die, die es nicht mehr sein wollen, grins...

Jambo
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[…1.1.1.2.1.2.3.1.2.2.1.1] fibrozyt antwortet auf jambo
21.12.2001 13:40
Benutzer jambo schrieb:

Klasse, Du schreibst mir aus der Seele. Ich versuche in der Tat zu verhindern, daß Unternehmen alles machen könne und sich immer mehr gegenüber Kunden herausnehmen.

So was lob ich mir.

Stillhalten und "billig, billig" hat noch nie zu was geführt! Wenn wie uns gegen Ungerechtigkeit nicht mehr wehren kann ja der Schluß nur sein, daß man alles mit uns machen kann...

Das stimmt, allerdings ist billig billg der Wettbewerb. Einerseits finde ich es verdammt mies was Viag mit uns macht, andererseits wäre dem Wettbewerb nicht geholfen, wenn jetzt alle z.B. zu D1 rennen. Die runden zwar sehr fair, allerdings auf einem viel höheren Niveau. Ist ein zweischneidiges Schwert.


Im übrigen zur Sachlage... Ich habe von all den fibrozyten (wie Du sie nennst) noch keine zitierfähige Quelle für Viags Standpunkt erhalten, aber schon jede Menge Material (nicht zuletzt meine Viag-Rechnungen: Unterschied pro Rechnung von ca. DM 5-10) gegen Viags Argumentation gefunden. Alle Aufforderungen gingen bis dato ins Leere (nein, an alle Mitleser, Art. 5 gilt numa nicht für Tarife...), also ?!?!?

Der Fibrozyt war ein Tritt in meine Richtung oder arbeiten bei Viag Bindegewebszellen? Könnte natürlich sein.


Im übrigen denke ich, Du solltest wieder mitdiskutieren, da auch seltsame Gegenargumente helfen können abzuschätzen, wie die Gegenseite im Rechtsstreit argumentieren könnte, also Training!

Da bin ich auch dafür, aber wie schon gesagt. Ohne persönliche Angriffe.


Nette Feiertage an alles Viagler und die, die es nicht mehr sein wollen, grins...

Jambo

Ebenso
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[…1.1.2.1.2.3.1.2.2.1.1.1] jambo antwortet auf fibrozyt
21.12.2001 16:37
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer jambo schrieb:

Im übrigen zur Sachlage... Ich habe von all den fibrozyten (wie Du sie nennst) noch keine zitierfähige Quelle für Viags Standpunkt erhalten, aber schon jede Menge Material (nicht
zuletzt meine Viag-Rechnungen: Unterschied pro Rechnung von ca. DM 5-10) gegen Viags Argumentation gefunden. Alle Aufforderungen gingen bis dato ins Leere (nein, an alle Mitleser, Art. 5 gilt numa nicht für Tarife...), also ?!?!?

Der Fibrozyt war ein Tritt in meine Richtung oder arbeiten bei Viag Bindegewebszellen? Könnte natürlich sein.

Nene, sollte kein Tritt, sondern... ach was, tschuldigung...


Im übrigen denke ich, Du solltest wieder mitdiskutieren, da auch seltsame Gegenargumente helfen können abzuschätzen, wie die Gegenseite im Rechtsstreit argumentieren könnte, also Training!

Da bin ich auch dafür, aber wie schon gesagt. Ohne persönliche Angriffe.

Ja, ist vollkommen in Ordnung, hätte ja heir sowieso nix zu suchen, also:

Aus gute Diskussionen...
Gruß,

Jambo
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[…1.1.1.2.1.2.3.1.2.2.1.2] matthiasluebke antwortet auf jambo
21.12.2001 17:31
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer matthiasluebke schrieb:

Zwar beobachte ich die Mailings nur noch und mische mich nicht mehr ein (Fibrozyten sind nicht meine Welt und mir zu stressig...!), dennoch wollte ich nur mal sagen, dass ich
das Engagement einiger Mitglieder hier echt toll finde. Ich hab mich darauf beschränkt, die Verbraucherzentrale HH ein wenig finanziell zu unterstützen, aber dennoch alle Achtung
vor Leuten wie Jambo und Co.!
Immer wieder schön zu erfahren, dass es noch Menschen gibt,
denen es nicht (nur) um das Geld, sondern vielmehr um die Gerechtigkeit geht - wie hier bei Viag Interkom!

Bleibt zu hoffen, dass der Prozess was bringt, ich kann nur alle dazu aufrufen, sich mir anzuschließen und ein paar Märker oder Euros an die Kollegen aus dem hohen Norden abzudrücken!
Die machen immer wieder einen klasse Job, der meist ganz ganz vielen was bringt, auch denen, die das meist vorher nie
interessiert.

Alle anderen sollten sich mal Gedanken darüber machen, ob das,
was Unternehmen mit dem Kunden anzustellen versuchen, nicht zum Teil auch weit über das hinausgeht, was man als anständig bezeichnen kann. Umso trauriger, wieviele Leute sich im 21.
Jahrhundert so auf dem Kopf rumtanzen lassen. Finde ich beängstigend, wie lethargisch die meisten jede Kröte schlucken, solange es nur billig ist. Ist ein niedriger Preis neuderdings eine Rechtfertigung für alles? Oder liest die
AGBen nei jemand?
So dumm kann doch niemand sein......


Naja, bis dann


Klasse, Du schreibst mir aus der Seele. Ich versuche in der Tat zu verhindern, daß Unternehmen alles machen könne und sich immer mehr gegenüber Kunden herausnehmen. Stillhalten und "billig, billig" hat noch nie zu was geführt! Wenn wie uns gegen Ungerechtigkeit nicht mehr wehren kann ja der Schluß nur sein, daß man alles mit uns machen kann...

Im übrigen zur Sachlage... Ich habe von all den fibrozyten (wie Du sie nennst) noch keine zitierfähige Quelle für Viags Standpunkt erhalten, aber schon jede Menge Material (nicht zuletzt meine Viag-Rechnungen: Unterschied pro Rechnung von ca. DM 5-10) gegen Viags Argumentation gefunden. Alle Aufforderungen gingen bis dato ins Leere (nein, an alle Mitleser, Art. 5 gilt numa nicht für Tarife...), also ?!?!?

Im übrigen denke ich, Du solltest wieder mitdiskutieren, da auch seltsame Gegenargumente helfen können abzuschätzen, wie die Gegenseite im Rechtsstreit argumentieren könnte, also Training!


Lieber Jambo,
Nett gemeint, ich weiss die Aufforderung durchaus zu schätzen, aber wie gesagt: ich beteilige mich ungern an Diskussionen, in denen Trittbrettfahrer durch die permanente Eröffnung neuer Nebenkriegsschauplätze es immer wieder schaffen, das eigentliche Thema an den Rand zu drängen.Ich ziehe es vor, interessante Artikel zur Kenntnis zu nehmen und mich im Bedarfsfall an jeden einzelnen zu wenden (soweit emailtechnisch möglich!). Ich werde einen Teufel tun und mich den leider oft völlig undezidierten Äußerungen gewisser Teilnehmer weiterhin auszusetzen. Nur das dümmste Schaf wählt sich den Schlächter selbst. In diesem Sinne: ich bin zurück auf der Zuschauertribüne. Und so wirds auch bleiben!

Gruss Matthias





Nette Feiertage an alles Viagler und die, die es nicht mehr sein wollen, grins...

Jambo
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[…1.1.1.1.2.1.2.3.1.2.2.2] fibrozyt antwortet auf matthiasluebke
21.12.2001 13:35
Benutzer matthiasluebke schrieb:
Zwar beobachte ich die Mailings nur noch und mische mich nicht mehr ein (Fibrozyten sind nicht meine Welt und mir zu stressig...!),
Wenn du wieder mitschreibst (wogegen ich nichts habe) dann verkneif dir aber bitte in Zukunft einfach die Seitentritte und irgendwelche persönlichen Angriffe. Das muß dir doch irgendwie möglich sein auch Meinungen zu akzeptieren, die nicht in deine Richtung gehen.

Gruß