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Mir hat noch niemand schlüssig erklärt...


08.03.2017 20:22 - Gestartet von H N I K A R
wie mir ein DSL-Anbieter die Annahme und für ihn kostenfreie Einlagerung einer nicht gewünschten Ware rechtlich und ganz praktisch aufzwingen kann. Sicher kann er einmalig pauschal die Versandgebühr berechnen, aber das ist dann schon das Ende der Schmerzen.

Was ist, wenn ich den Spieß einfach umdrehe und die Annahme der Lieferung verweigere? Kommt dann die Zustellmafia und dotzt mir den Router per Luftwurfsendung durch die Fensterscheibe? Herr Solmecke, bitte übernehmen Sie!

Mal ganz im Ernst - warum lassen sich das alle Kunden gefallen?
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[1] tosho antwortet auf H N I K A R
09.03.2017 02:25
Benutzer H N I K A R schrieb:
wie mir ein DSL-Anbieter die Annahme und für ihn kostenfreie Einlagerung einer nicht gewünschten Ware rechtlich und ganz praktisch aufzwingen kann. Was ist, wenn ich den Spieß einfach umdrehe und die Annahme der Lieferung verweigere?

Wenn sie schlau sind schicken sie dir die Vertragsunterlagen mit der selben Sendung.

Wahrscheinlich haben sie irgendwo im Kleingedruckten auch einen Passus, der dir ein Vertragsverletzungsverfahren androht, wenn Du ihren nagelneuen Elektroschrott nicht bei dir lagerst.

Mal ganz im Ernst - warum lassen sich das alle Kunden gefallen?

Weil die meisten eben - wie soll ich's sagen - nicht ganz so bewandert sind?
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[1.1] H N I K A R antwortet auf tosho
09.03.2017 02:55
Benutzer tosho schrieb:
Wenn sie schlau sind schicken sie dir die Vertragsunterlagen mit der selben Sendung.

Die sind doch aber nicht schlau, sondern stinkfaul. Da kommt doch heutzutage alles vorab per Mail. Auch die Vertragsbestätigung. Rechtlich kommt der Vertrag mit der Annahme des Antrags zu Stande.

Wahrscheinlich haben sie irgendwo im Kleingedruckten auch einen Passus, der dir ein Vertragsverletzungsverfahren androht, wenn Du ihren nagelneuen Elektroschrott nicht bei dir lagerst.

Vertragsverletzungsverfahren? Ich kann mir kaum Vorstellen, dass das AGB-rechtlich statthaft bzw. wirksam ist. Die Annahme und Einlagerung z. B. einer Schrottbox 2 von Telefonica hat ja rein gar nichts mit dem eigentlichen Vertragszweck zu tun. Hat der Provider die Annahme des Antrags erklärt ist der Vertrag geschlossen und er darf mir gerne ordentlich kündigen. Ich könnte aber natürlich auch anbieten, dass ich für 50 Cent Einlagerungskosten pro Monat den Providerschrott einlagere, so kommen in 2 Jahren die Versandgebühren wieder rein...

Weil die meisten eben - wie soll ich's sagen - nicht ganz so bewandert sind?

Wenn es nicht so dreckige Provider gäbe, die den Kunden bei der Nichtrückgabe der 0 € Mietschrotthardware was in Rechnung stellen würden, würde ich ja tendenziell nichts sagen. Aber das muss man sich echt geben - es gibt Provider die drücken einem unerwünschte Hardware auf's Auge und wollen die dann nach X Jahren wieder zurück haben und kassieren im Zweifel ab. Völlig pervers und vertragswidrig. Das hat 0,00 mit der vertraglichen Hauptleistung zu tun, seit der Routerzwang endgültig gefallen ist. Es geht nur um's Abkassieren.
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[1.1.1] tosho antwortet auf H N I K A R
09.03.2017 18:01
Benutzer H N I K A R schrieb:
Benutzer tosho schrieb:
Wenn sie schlau sind schicken sie dir die Vertragsunterlagen mit der selben Sendung.

Die sind doch aber nicht schlau, sondern stinkfaul. Da kommt doch heutzutage alles vorab per Mail. Auch die Vertragsbestätigung. Rechtlich kommt der Vertrag mit der Annahme des Antrags zu Stande.

Meines Wissens werden die Zugangsdaten nicht per Mail verschickt, sondern per geschlossenem Brief (zumindest ist das bei der Telekom so)
Der Vertrag enthält auch die Bereitstellung des Routers

Wahrscheinlich haben sie irgendwo im Kleingedruckten auch einen Passus, der dir ein Vertragsverletzungsverfahren androht, wenn Du ihren nagelneuen Elektroschrott nicht bei dir lagerst.

Vertragsverletzungsverfahren? Ich kann mir kaum Vorstellen, dass das AGB-rechtlich statthaft bzw. wirksam ist.

In den SGBs kann man alles festschreiben, was nicht sittenwiedrig oder "überraschend" ist. Die zur Verfügungstellung des Routers ist beides nicht, weil Du das ja bei der Bestellung akzeptiert hast - ob freiwillig oder gezwungenermaßen spielt dabei keine Rolle. Du musst den Vertrag ja nicht abschließen.

Ich könnte aber natürlich auch anbieten, dass ich für 50 Cent Einlagerungskosten pro Monat den Providerschrott einlagere, so kommen in 2 Jahren die Versandgebühren wieder rein...

Kannst Du, aber vermutlich werden sie das Angebot nicht annehmen.

Völlig pervers und vertragswidrig.

Pervers ja, vertragswidrig nein :)

Es geht nur um's Abkassieren.
Da sind wir uns vollkommen einig.