Benutzer Ole42 schrieb:
Das Recht des Besitzers, Änderungen an der Software vorzunehmen, ist Bestimmung der GNU Public Licence. Android basiert auf Linux und unterliegt damit der GPL. Durch die Garantiebedingungen hebelt Samsung die Rechte des Besitzers des Smartphones aus. Damit stellt die Verwendung von Linux und dessen Derivaten durch Samsung eine Urheberrechtsverletzung dar.
Dein Ansatz ist sehr interessant, allerdings m.E. rechtlich doch nicht so durchgreifend, wie Du annimmst. Die Garantie von Samsung ist ja eine freiwillige Leistung. Sie dürften ihre Geräte ja auch ohne Garantie verkaufen und das wäre ebenfalls legal und dann auch keine Einschränkung der GPL. Wenn man eh keine Garantie hat, verliert man auch keine Garantie, wenn man das Gerät rootet.
Nun darf Samsung für eine freiwillige Leistung (hier Garantie) eine Gegenleistung vom Kunden verlangen. Typische Beispiele für Gegenleistungen sind, dass der Hersteller für die Garantie einen Preis verlangt (regelmäßig z.B. bei Apple, wenn man mehr als 1 Jahr Garantie will) oder es die Garantie nur gibt, wenn man das Gerät zeitnah nach dem Kauf beim Hersteller registriert. Auch kann die Garantie vom Verhalten des Verbrauchers und der Verwendung des Geräts abhängig gemacht werden. Der Haushaltsgerätehersteller Miele gibt z.B. Privatkunden zwei Jahre Garantie, gewerblichen Kunden nur 1 Jahr. Hintergrund dürfte natürlich sein, dass Waschmaschinen, die im Hotel Bettwäsche und Handtücher waschen, im Schnitt öfters im Einsatz sind als Waschmaschinen im Privathaushalt...
Aus den genannten Gründen ist m.E. eine Regelung: "Garantie gibt es nur, wenn vom Hersteller geprüfte und freigegebene Firmware verwendet wird" rechtlich unproblematisch. Dadurch wird weder die GPL ausgehebelt (Du darfst ja weiterhin die mitgelieferte Software verändern) noch wird Dir das Gerät weggenommen. Anders wäre es, wenn die Garantie-Einschränkung in Deine Grundrechte eingreift: "Garantie nur, wenn Du nichts böses über Samsung in Foren schreibst" wäre nicht zulässig, da ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
In der Praxis denke ich, dass Samsung mit dem Paragraph: "Keine Garantie bei gerooteten Phones" dennoch nicht weit kommen wird. Grund sind die vielen Android-Sicherheitslücken, die es Trojanern ermöglichen, das Gerät zu rooten und sich so zu verstecken. Rechtlich klar ist, dass Samsung das Risiko, dass beim Surfen Schadsoftware eindringt, das Gerät rootet und dadurch beschädigt, nicht auf den Kunden abwälzen kann, weil dadurch das Wesen der Garantie ausgehebelt würde. Schließlich erwartet der Kunde zu recht, dass beim normalen Surfen das Gerät eben nicht kaputt geht. Damit ist aber auch klar, dass Samsung im Fall eines gerooteten Geräts für den Garantie-Ausschluss nicht nur nachweisen muss, dass das Gerät gerootet wurde, sondern auch noch nachweisen muss, dass der Kunde daran schuld hatte und nicht etwa ein Trojaner, der durch eine der zahllosen Android-Sicherheitslücken geschlüpft ist. Und letzteren Nachweis zu führen dürfte im Einzelfall für Samsung so gut wie unmöglich sein.
Üblich ist doch, dass der Garantie-Service bei Smartphones, die nach dem Einschalten erst gar nicht booten oder beim Booten abstürzen, einen Werksreset ausführt, und wenn das auch nicht hilft, dann die Firmware nochmal frisch aufspielt. Wenn das Smartphone danach wieder läuft, kriegt es der Kunde zurück. Wenn nicht, kriegt er ein neues. Von Fällen, dass der Support vor dem Flashen gezielt nach Spuren von user-seitigem Rooten gesucht hat, habe ich noch nichts gehört. Nach dem Flashen sind solche Spuren eh nicht mehr vorhanden.
Anders natürlich, wenn das Phone zwar noch bootet, dann aber Probleme hat. Wenn im Boot-Vorgang abweichende Hersteller-Namen, OS-Versionen etc. angezeigt werden, wird der Support hier natürlich immer aufhören, weiter zu arbeiten, weil "fremde Software supporten wir nicht". In diesem Fall muss der User dann halt selber zunächst wieder auf Originalzustand flashen BEVOR er das Gerät an den Support schickt. Oft passiert es dann, dass das Problem wieder verschwindet. Dann muss der Nutzer sich halt entscheiden, ob er mit der Original-Software arbeitet, die mit der Hardware klarkommt, oder mit Alternativ-Software, die es nicht tut. Da kann der Hersteller zwar was dran ändern (Stichworte sind z.B. Treiberverfügbarkeit und Hardware-Beschreibungen), verpflichtet dazu ist er aber nicht.