Benutzer Christian_Wien schrieb:
Unabhängig davon gibt es für die heutzutage "üblichen" Smartphones Tools, die automatisch alle Anrufe aufzeichnen bzw. am Gesprächsende fragen, ob man die Aufzeichnung behalten will. Das erleichtert im Fall des Falles die Beweisführung
Nein - tut es nicht.
Das Mitschneiden von Telefonaten ohne Erlaubnis ist verboten und kann sogar strafrechtlich geahndet werden. (§ 201 STGB)
Auch das unbefugte Mithören des Gespräches ist verboten.
Folge ist, dass entsprechende Telefonate gerichtlich nicht verwertet werden dürfen (so zuletzt auch wieder einmal der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07)).
Du MUSST zwingend das Einverständnis des Agenten holen, mit dem du sprichst, wenn du das Gespräch aufzeichnen möchtest. Die Aufnahme ist auf Verlangen des Agenten sofort zu stoppen und zu löschen.
Ich für meinen Teil gebe die Erlaubnis regelmäßig nicht, wenn meine Kunden aufzeichnen oder aufzeichnen möchten.