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Gesprächsaufzeichnung durch den Kunden


11.04.2017 18:29 - Gestartet von Pagerfan
Ich habe mir vorgenommen, wenn ich so einen Anruf erhalte, werde ich als erstes um eine Erlaubnis zur Aufzeichnung des Gesprächs bitten - seitens des Anrufenden Callcenters wird dies ja auch häufig so praktiziert.
Ich bin mal gespannt, wie die Reaktion ist. Hat das schon mal jemand versucht?
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[1] Christian_Wien antwortet auf Pagerfan
13.04.2017 12:47
Benutzer Pagerfan schrieb:
Ich habe mir vorgenommen, wenn ich so einen Anruf erhalte, werde ich als erstes um eine Erlaubnis zur Aufzeichnung des Gesprächs bitten - seitens des Anrufenden Callcenters wird dies ja auch häufig so praktiziert.
Ich bin mal gespannt, wie die Reaktion ist. Hat das schon mal jemand versucht?

Das kannst du natürlich machen und die wohl sehr überraschte Antwort abwarten.
Unabhängig davon gibt es für die heutzutage "üblichen" Smartphones Tools, die automatisch alle Anrufe aufzeichnen bzw. am Gesprächsende fragen, ob man die Aufzeichnung behalten will.
Das erleichtert im Fall des Falles die Beweisführung; allerdings ist es trotzdem immer besser, Wichtiges (insbes. Vertrags-/Optionsänderungen, Kündigungen etc.) nachweislich schriftlich und gegen Durchführungsbestätigung zu machen.
Dabei sollten keine "Mißverständnisse" auftreten können und außerdem bekommt man vom Vertragspartner eine im Falle einer Reklamation beweiskräftige Antwort.
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[1.1] Killalot antwortet auf Christian_Wien
24.05.2017 21:16
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Unabhängig davon gibt es für die heutzutage "üblichen" Smartphones Tools, die automatisch alle Anrufe aufzeichnen bzw. am Gesprächsende fragen, ob man die Aufzeichnung behalten will. Das erleichtert im Fall des Falles die Beweisführung

Nein - tut es nicht.

Das Mitschneiden von Telefonaten ohne Erlaubnis ist verboten und kann sogar strafrechtlich geahndet werden. (§ 201 STGB)

Auch das unbefugte Mithören des Gespräches ist verboten.

Folge ist, dass entsprechende Telefonate gerichtlich nicht verwertet werden dürfen (so zuletzt auch wieder einmal der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07)).

Du MUSST zwingend das Einverständnis des Agenten holen, mit dem du sprichst, wenn du das Gespräch aufzeichnen möchtest. Die Aufnahme ist auf Verlangen des Agenten sofort zu stoppen und zu löschen.

Ich für meinen Teil gebe die Erlaubnis regelmäßig nicht, wenn meine Kunden aufzeichnen oder aufzeichnen möchten.